KARENZZEIT

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gelenk
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Beitragvon gelenk » 29.05.2011, 10:08

Hallo,

meine TG-Versicherung beginnt nach 42 Tagen Lohnfortzahlung.
Sofern keine Lohnfortzahlung durch den AG erfolgt - z.B. weil "fristlos"
entlassen -, erhält man dann Krankentagegeld "unterVorbehalt" -
z.B. Kü-Schutz-Klage wird erfolgeich abgewehrt, dann muß ja der AG
zahlen.
Hat jemand eine Idee?

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 29.05.2011, 10:33

Hallo,

der AG zahlt aber auch nach einer Kündigungsschutzklage nur 6 Wochen das Krankengeld. Ich erkenne keine frage in Ihrem Beitrag.

Grüße
CM

gelenk
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Beitragvon gelenk » 29.05.2011, 11:30

Hallo,
also die Frage lautet:
Muß die Krankenvers. zunächst einspringen?
Bei späterer Feststellung, ob fristlos oder nicht, heißt für mich,
entweder fordert Krankenvers. bei erfolgreicher Kündigungsschutzklage
vom Arbeitgeber zurück oder müßte weiter bezahlen, sofern die AU andauert. Nach 6 Wochen müßte sie eh zahlen.

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Beitragvon E.Kacmaz » 04.06.2011, 11:09

gelenk hat geschrieben:Hallo,
also die Frage lautet:
Muß die Krankenvers. zunächst einspringen?
Bei späterer Feststellung, ob fristlos oder nicht, heißt für mich,
entweder fordert Krankenvers. bei erfolgreicher Kündigungsschutzklage
vom Arbeitgeber zurück oder müßte weiter bezahlen, sofern die AU andauert. Nach 6 Wochen müßte sie eh zahlen.


Meinen Sie, ob die KT-Versicherung auch für die ersten 6 Wochen, die normalerweise AG-Leistung sind einspringen muss?

Die Antwort lautet: Nö!!!


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