Familienversichert, wenn Teilverzicht auf Rente

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HeikeH.
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Familienversichert, wenn Teilverzicht auf Rente

Beitragvon HeikeH. » 07.06.2011, 18:11

Hallo Zusammen,

hoffe, der Beitrag ist hier an richtiger Stelle.

Mein Mann ist seit dem 01.02.11 auf Erwerbsunfähigkeitsrente -unbefristet-.

Lt. dem 1. Rentenbescheid stand ihm eine Rente in Höhe von 335,53€ zu.
Allerdings unter der Voraussetzung das er eine Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner erhält.

Es wurde dann im nach hinein festgestellt, das er hierfür die Voraussetzungen nicht erfüllt, ihm 6 Monate fehlen.

Ein erneuter Bescheid ergab einen Rentenanspruch in Höhe von 373,43€.

8,43€ zuviel um weiter Familien versichert zu bleiben.

Der Betrag in Höhe von 145,00€ für die Freiwillige Krankenversicherung können wir, trotz meines Einkommens (Grundsicherung gibt es nicht, weil unser gemeinsamer Einkommen zu hoch ist), eigentlich gar nicht aufbringen, ohne in einen finanziellen Engpass zu geraten.

Wir bekamen dann den Tipp von unserer Krankenkasse einen Antrag auf Teilverzicht der Rente zu stellen, da es sich um einen relativ geringen Differenzbetrag handelt und damit mein Mann wieder über mich versichert ist.

Gesagt, getan.
Nun kam am Wochenende von der RVA eine Ablehnung, da sie von der Krankenkasse keine Einverständniserklärung für den Verzicht erhalten hätten.

Erneutes Telefonat mit der Krankenkasse ergab, das die Erklärung nicht üblich ist, in anderen Fällen dies ohne wenn und aber über die Bühne lief und wir sollten nun Widerspruch einlegen, was mit dem heutigen Datum geschehen ist.

Was kann ich bzw. mein Mann noch tun, wenn nun wieder eine Ablehnung seitens der RVA erfolgt?
Ich kann die Krankenkasse doch nicht zu dieser Einverständniserklärung zwingen?
Auf anderer Seite können wir die 145,00€ Beitrag auch nicht ohne Probleme aufbringen.

VG Heike

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Beitragvon Vergil09owl » 07.06.2011, 19:06

Grundsätzlich muss die Krannkenkasse zustimmen, da ansonsten sie aufgrund des Verlustetes an Beiträgen, geschädigt sein könnte daher muss die Krankenkasse zustimmen. Wie hoch wäre denn der Beitragszuschusss durch den RV Träger?
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 08.06.2011, 20:52, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon HeikeH. » 07.06.2011, 19:37

Hallo,

knapp 30,00€. Also mein Mann käme dann auf 400.-€ und ein paar Cent.

Die Zustimmung der Krankenkasse haben wir ja -indirekt-mündlich-.

Wie kann ich die Krankenkasse dazu bewegen mir bzw. meinem meinem Mann die Einverständniserklärung -schriftlich- zu geben, auch wenn dies nach deren Angaben bislang nicht notwendig war?

Oder anders...an wenn kann ich mich wenden, damit wir sie bekommen.

Die zuständige Sachbearbeiterin, die sich bislang sehr viel Mühe gegeben hat und von der wir den Tipp auch haben, kann uns da nicht weiterhelfen. ????

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Beitragvon ratte1 » 07.06.2011, 22:30

Hallo,
maßgebend wäre hier m.E. § 46 SGB 1:

(1) Auf Ansprüche auf Sozialleistungen kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

(2) Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden.

http://www.gesetze.juris.de/sgb_1/__46.html

MfG
ratte1

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Beitragvon HeikeH. » 08.06.2011, 10:30

Danke.
Aber das ist mir Alles bekannt und hilft mir bzw. meinem Mann nicht wirklich weiter.

Es geht darum, wie ich die Zustimmung bekommen kann, zumal der Tipp ja von der Krankenkasse selbst stammt, wir bis dahin gar nicht wußten, das dies überhaupt möglich ist.

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Beitragvon Vergil09owl » 08.06.2011, 20:54

Ganz einfach nochmals den Antrag stellen und denn die Verzichtserklärung der Krankenkasse beifügen, da müßte man denn aber bitte schon auch direkt mit der Kasse klar gemacht werden.

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Beitragvon Rossi » 14.06.2011, 23:45

Nun denn, meine bescheidene Auffassung - die Klamotte mit dem Teilverzicht - wird aufgrund von § 46 SGB I leider nicht funktionieren.

Jenes ist natürlich total schlecht, nur weil der Holde 8,43 Euroen im Monat zu viel hat, soll er 140,00 Ocken für die freiw. Kv. löhnen. Es gilt hier die Grenze von 365,00 Euro.

Dies tut doch wirklich weh, oder nicht?

Aber der rossi sagt dann immer, schlage die gesetzlichen Bestimmungen mit den eigenen Waffen und versuche eine gesetzestreue Lösung.

Es ist relativ einfach und zeigt mal wieder, wie bescheuert unser System ist.

Wir halten fest, wenn der Holde eine Rente bezieht, dann gilt im Bereich der kostenlosen Familienversicherung eine Einkommensgrenze von 365,00 Euro, die er unweigerlich überschreitet. Über der Holde allerdings noch einen Mini-Job (bspw. haushaltsnahe Dienstleistungen) aus, dann gilt eine Grenze von insgesamt 400,00 Euro.

Sooh und wat machen wir nu?

Es gibt viele Leute, die für irgendwelche Omis in der Nachbarschaft irgendwelche Dienstleistungen erbringen. Es fängt mit dem Fensterputzen oder mit dem Einkaufen, Rasenmähen und wat weiss ich sonst noch an. Die Omis ist immer total glücklich und geben hierfür ein Trinkgeld. Dabei sind es klipp und klar sog. geringfügige Beschäftigungen, die der Mini-Jobzentrale auch zu melden sind. Alle wissen es, nur keiner macht es. Es ist ein hauseigener Tarifvertrag der sicht BAT nennnt. Übersezt: bar auf Tatze!

Ist dieser hauseigene Tarifvertrag korrekt? Nööh, sagt der Rossi.

Es ist und bleibt eine geringfügige Beschäftigung im sog. haushaltsnahen Dienstbereich. Dies ist von der Omi klipp und klar zu melden.

D.h., wenn der Holde für irgendeine Omi den Rasen mäht und dafür 10,00 Euro im Monat bekommt, dann gilt eine Einkommensgrenze von 400,00 Euro und nicht von 365,00 Euro und schwuppi duppi hat man 140,00 Ocken für die freiw. Kv. gespart.

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Beitragvon Vergil09owl » 15.06.2011, 07:15

Auch ein sehr kreativer Ansatz.

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Beitragvon HeikeH. » 15.06.2011, 09:59

Vergil09owl hat geschrieben:Auch ein sehr kreativer Ansatz.


Ja, in der Tat. :wink: diesen Ansatz hatte mein Holder bereits, was aber nicht umsetzbar ist.
Die Krankenkasse berücksichtigt nur die Rente, der evtl. zusätzliche 400.-€ Job wird nicht (mehr) berücksichtigt. :(

Aber trotzdem Danke für die Idee.

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Beitragvon Rossi » 15.06.2011, 10:55

Wie bitte?

Die Krankenkasse berücksichtigt nur die Rente, der evtl. zusätzliche 400.-€ Job wird nicht (mehr) berücksichtigt


Hat die Krankenkasse ein anderes SGB V als ich?

Zitat:

5. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.

Offensichtlich kennt die Kasse den letzten Halbsatz nicht, bzw. will ihn nicht kennen.

Wenn jemand einen Mini-Job ausübt, dann gilt eine absolute Grenze von 400,00 €, steht doch klipp und klar im Gesetz.

Will heißen:

Rente 373,43 € zzgl. Mini-Job 15,00 € = 388,43 € Gesamteinkommen > 400,00 € damit klipp und klar eine Familienversicherung!!!!

Ich hatte natürlich solche Fälle schon. Die Kassen haben in der Regel erst gemullt und geknullt, daber dann ging es.

Es darf natürlich nicht geschummelt sein. Es muss ein regulärer Mini-Job sein, der auch der Mini-Job-Zentrale zu melden ist. Die Pauschale Nebenabgabe ist natürlich auch zu entrichten. Ist aber alles nur peanuts.

Mit welcher Begründung klaut die Kasse denn den letzten Halbsatz einfach so?

HeikeH.
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Beitragvon HeikeH. » 15.06.2011, 11:34

Hi,

die Kasse "klaut" den Satz wohl deshalb, weil mein Mann nachgefragt hat wie es aussieht, wenn er regulär einen 400.-€ Job zusätzlich zu seiner Rente (373,43€ + 400.-€ = 773,43€) annimmt.

Für -ich sag mal- nur 15.-€ (+ der Pauschale an die Bundesknappschaft) wird ihn keiner anstellen(?).

Blöde Frage: "Wie sieht es aus, wenn ich meinen Mann anstelle für 15.-€ meinen/unseren Rasen zu mähen?"

Ich/wir versuchen alles Mögliche, um irgendwie zu erreichen, das die Familienversicherung doch greifen kann.
Da kommt man auch auf blödsinnige Gedanken/Fragen. :oops:

Rossi
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Beitragvon Rossi » 15.06.2011, 18:06

Nun denn,

Blöde Frage: "Wie sieht es aus, wenn ich meinen Mann anstelle für 15.-€ meinen/unseren Rasen zu mähen?"



Jenes wird natürlich nicht funktionieren, weil es 3 Kilometer gegen den Wind stinkt.

Es muss schon eine tatsächliche geringfügige Beschäftigung her. Es muss keine Firma sein, es kann jede andere Privatperson sein, wofür man irgendwelche Tätigkeiten verrichtet.


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