Krankengeld falsch versichert

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chefskrobbi
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Krankengeld falsch versichert

Beitragvon chefskrobbi » 21.06.2011, 13:39

Hallo Zusammen,
wir haben folgendes Problem: Mein Partner hat vor rund 2 Jahren einen neuen Job angefangen (Angestellt) und in diesem Zuge auch seine PKV neu geordnet (Wechsel der PKV). Die Beratung hierzu erfolgte über eine Maklerfirma. Damals hat er auch ein Krankentagegeld mit versichert. Im Arbeitsvertrag steht drinnen, dass die Lohfortzahlung 180 Tage besteht, allerdings nach den ersten 6 Wochen nur die Diff. zwischen GKV-Leistung und letztem Gehalt erstattet wird. Jetzt ist er seit 5 Woschen im Krankenhaus (voraussichtlich noch weitere 10). Im Zuge der Krankheit sind wir jetzt auf diese Lücke gestossen.

Meine zwei Fragen:

-Besteht hier grundsätzlich die Möglichkeit jetzt "nachzuversichern"?
-Muss hier der Makler eine Haftung übernehmen, da er ja den Arbeitsvertrag vorliegen hatte und den Absatz wohl falsch interpretiert hat?

Wäre schön hier einige Antworten dazu zu erhalten - wenn wir hier keine Möglichkeiten mehr haben, dann schauts finanziell sehr düster aus.

LG

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Beitragvon DKV-Service-Center » 21.06.2011, 20:18

Das iss ja wie Krabben puhlen :-)

1.) was hat er versichert ,Tagegeldsatz ,
2.) ab welchen Tag?
3.) Ist im Vertrag Krankenhaustagegeld enthalten ?
4.) Monatliches Netto
Gruß

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Beitragvon chefskrobbi » 21.06.2011, 21:09

zu 1: Tagesgeldsatz 100,00 ab dem 183. Tag
zu 2: s. 1
zu 3: Kein Krankenhaustageld
zu 4: rund 2.800 Euro

Liebe Grüße

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Beitragvon DKV-Service-Center » 22.06.2011, 07:52

Der AG sagt zwar, Lohnfortzhlung 180 Tage aber vom 43-180 Tag zahle ich nur ca 10 Euro je Tag.
Beruflich habe ich ein sehr starkes Interesse so einen Passus im Arbeitsvertrag zu sehen, wenn es Ihnen möglich ist würde ich es gern mal lesen, möglicherweise wurde hier bereits ein Fehler begangen.
Wenn es jedoch so geschrieben steht,
Dann muss man ( Makler) ein Tagegeld abschließen welches ab 43 Tag 85 € beinhaltet und ab 183 Tag ein zusätzliches welches 15 Euro
berücksichtigt. (25 ist besser)
Das würde ich ersteinmal beantragen.
Ihren Schaden beziffere ich bei eine 183 Tage währenden Krankheits Dauer auf 140x85€, diese würde ich jemanden in Rechnung stellen, spontan fällt mir da nur einer ein :-)
Gruß
Zuletzt geändert von DKV-Service-Center am 22.06.2011, 11:36, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon Philipp Mättig » 22.06.2011, 08:58

Hallo,

können Sie das belegen das er den Arbeitsvertrag hatte ? (Email / Fax etc. ?)
Kann es jemand bezeugen, sprich war dabei ?
Haben Sie ein Beratunsprotokoll ? Was steht da drin bzgl. des TG ?

Sollten Sie nicht ganz eindeutig belegen können, dass es sich hier um einen Beratungsfehler handelt, werden Sie wohl Pech gehabt haben.
Hatten Sie schon eine Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht ? Wenn nicht, stellen Sie sich schonmal drauf ein.

Gruß
Philipp

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Beitragvon DKV-Service-Center » 22.06.2011, 11:37

oller Schwarzmaler :-)

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Beitragvon chefskrobbi » 22.06.2011, 18:33

also der Absatz im Arbeitsvertrag lautet wie folgt:

Die Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall ist auf 6 Monate ausgedehnt, mit der Beschränkung, dass nach Ablauf der ersten sechs Wochen nicht das Gehalt, sondern die Differenz zwischen durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate und dem Krankengeld gezahlt wird. Als Krankengeld wir die Leistung der ges. Krankenversicherung angerechnet, bei privatversicherten der jeweilige Krankengeldsatz der AOK München.

Zum Tehma Zeuge: Ja ich war dabei, beim Abschluss und ich weiß, dass wir genau wegen der Krankengeldzahlung den Arbeitsvertrag geholt haben! Aber was ist diese Aussage vom Partner wert? In den Unterlagen finde ich kein Beratungsprotokoll, bin mir aber sicher, dass damals eines erstellt wurde.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 22.06.2011, 19:43

hi chefskrobbi

[quote]also der Absatz im Arbeitsvertrag lautet wie folgt:[/quote]

Prima sauber und deutlich formuliert und für jeden Erkennbar

[quote]Zum Tehma Zeuge: Ja ich war dabei, beim Abschluss und ich weiß, dass wir genau wegen der Krankengeldzahlung den Arbeitsvertrag geholt haben! Aber was ist diese Aussage vom Partner wert?[/quote]

sehr viel wenn Sie glaubhaft sind , zumindest habe ich den Eindruck :-)


[quote]In den Unterlagen finde ich kein Beratungsprotokoll, bin mir aber sicher, dass damals eines erstellt wurde.[/quote]

dieses würde ich bei der Versicherungsgesellschaft anfordern, aber zu Hause nochmal umfänglich suchen, möglicherweise auf CD oder per Mail

Alles was ich hier sagte ist natürlich meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung. Wenn Sie das Ding durchziehen, würde ich mich allerdings bereits jetzt an einen RA für Versicherungsrecht wenden
Gruß
Ps alles Gute für Ihren Mann vorallen baldige Genesung

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Beitragvon chefskrobbi » 22.06.2011, 20:54

vielen Dank für die Antwort - da bleibt ja ein kleiner Hoffnungsschimmer - wir suchen uns mal einen Anwalt.

Viele Grüße und ann alle die ihn haben . einen schönen Feiertag - allen anderen einen ruhigen und stressfreien Arbeitstag!


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