Leistung der PKV in der Schwangerschaft

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Katja74
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Leistung der PKV in der Schwangerschaft

Beitragvon Katja74 » 09.08.2011, 18:57

Guten Tag,

ich bin nun seit 3 Jahren in der PKV und hatte bislang keinen Grund zur Beschwerde, was unter Umständen auch daran liegt, dass ich eigentlich nie krank bin.

Nun ist es so, dass ich schwanger bin und mir in Vorfreude auf die Geburt usw. ausgedacht habe im Geburtshaus zu entbinden. Irgendwie bin ich davon ausgegangen, dass das der Krankenkasse nur recht sein kann, weil die Entbindung im Geburthaus schätzungsweise weniger als die Häfte kostet als sie es im Krankenhaus mit 3tägigem Aufenthalt kosten würde. Außerdem übernimmt die GKV die kompletten Kosten des Geburtshauses, also dachte ich, dass ich mit meinem mittleren Tarif meine PKV auf jeden Fall mindestens gleichgestellt bin einer gesetzlich Versicherten. So wird einem die PKV ja auch schmackhaft gemacht. Die Hebamme im Geburtshaus hat mich dennoch darauf aufmerksam gemacht, dass die Privaten sich manchmal bezüglich der Betriebskosten etwas stur stellen (die Pauschale von 550 € wird von allen GKVs gezahlt). Ich habe also bei meiner PKV angefragt und tatsächlich, die stellen sich stur. Auch auf den Hinweis, das ich mich alternativ eine Woche mit Chefarzt und Zweibettzimmer ins Krankenhaus legen werde, wenn sie mir die Kosten nicht übernehmen, habe ich bislang noch keine Rückmeldung erhalten.

Hat jemand zu solchen Fällen Erfahrungen und wie komme ich mit meiner Krankenkasse dazu vielleicht doch noch ins Reine. Man sollte doch davon ausgehen, das eine PKV wirtschaftlich denkt und die günstigere Alternative bevorzugen sollte.

Wenn die mich weiter so ärgern muß ich wegen vorzeitiger Wehen noch ins Krankenhaus und dann wird es noch teurer...

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 15.08.2011, 17:41

Hallo,

versichert ist das, was in den Bedingungen steht. Mutmaßlich steht bei Ihnen das Geburtshaus nicht in den Bedingungen. Billiger ist auch eine Frage der Betrachtung, wenn man die längeren Wege der Erstversorgung bei einer schwerwiegenden Komplikation und den u.U. anschließend lebenslangen Folgekosten betrachtet.

Gruß
Philipp


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