gelöscht wegen einer klugscheißer-antwort... ich dachte hier könnte man eine antwort auf seine frage bekommen.
stattdessen bekommt man nur antworten auf fragen, die man sich selbst schon lange beantwortet hat (- ja, ich kann versicherungsanträge lesen und nein, ich habe nichts verletzt).
trotzdem danke an die erste antwort... die war etwas sachlicher (wenn auch nicht komplett).
PKV und Psychotherapie
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PKV und Psychotherapie
Zuletzt geändert von Herbstblatt am 19.08.2011, 16:40, insgesamt 3-mal geändert.
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Hallo Herbstblatt
ich glaube da kommt noch was:
vor 5 Jahren eine Therapie gemacht was vor 1,5 Jahren keine Rolle gespielt hat ???
einzigste Ausnahme Sie hatten eine Anwartschaft.
die Versicherungen welche ich kenne fragen nach den letzten 5 Jahren.
Fragebögen müssen immer wahrheitsgemäß beantwortet werden.
wenn Sie es selber bezahlen und nicht einreichen ist die Sache ohne Belang , bei einem Versicherungswechsel muss die Therapie angegeben werden da danach gefragt wird , in einem Antrag, genau so wie in Ihrem jetzigen Antrag/Vertrag auch danach gefragt wurde
in die GKV kommen Sie nur wenn Sie die Vorraussetzungen dafür erfüllen.
Gruß
ich glaube da kommt noch was:
vor 5 Jahren eine Therapie gemacht was vor 1,5 Jahren keine Rolle gespielt hat ???
einzigste Ausnahme Sie hatten eine Anwartschaft.
die Versicherungen welche ich kenne fragen nach den letzten 5 Jahren.
Fragebögen müssen immer wahrheitsgemäß beantwortet werden.
wenn Sie es selber bezahlen und nicht einreichen ist die Sache ohne Belang , bei einem Versicherungswechsel muss die Therapie angegeben werden da danach gefragt wird , in einem Antrag, genau so wie in Ihrem jetzigen Antrag/Vertrag auch danach gefragt wurde
in die GKV kommen Sie nur wenn Sie die Vorraussetzungen dafür erfüllen.
Gruß
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mein vertrag ist rechtmäßig zustande gekommen... darum gehts auch gar nicht... ich habe mich genügend informiert um zu wissen, was ich da tue.
--> "wenn Sie es selber bezahlen und nicht einreichen ist die Sache ohne Belang , bei einem Versicherungswechsel muss die Therapie angegeben werden da danach gefragt wird , in einem Antrag, genau so wie in Ihrem jetzigen Antrag/Vertrag auch danach gefragt wurde."
Das ist ja genau das, was ich meine - und mir immer noch nicht klar genug ausgedrückt.
Ohne Belang - heißt ich muss sie bei Fragebögen nicht angeben, sobald ich sie selber bezahle? Ist das tatsächlich so?!?
--> "wenn Sie es selber bezahlen und nicht einreichen ist die Sache ohne Belang , bei einem Versicherungswechsel muss die Therapie angegeben werden da danach gefragt wird , in einem Antrag, genau so wie in Ihrem jetzigen Antrag/Vertrag auch danach gefragt wurde."
Das ist ja genau das, was ich meine - und mir immer noch nicht klar genug ausgedrückt.
Ohne Belang - heißt ich muss sie bei Fragebögen nicht angeben, sobald ich sie selber bezahle? Ist das tatsächlich so?!?
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So wie du es eingangs beschrieben hast ..
... roch es tatsächlich nach einer VVA-Verletzung. Wenn nicht, umso besser. Aber wirf anderen nicht vor, dass sie sich unklar ausdrücken, wenn du selbst solche Fallen aufstellst.Herbstblatt hat geschrieben: ...und nein, keine verletzung der anzeigepflicht. bin ja nicht blöd.
DKV-Service Center hat geschrieben:--> "wenn Sie es selber bezahlen und nicht einreichen ist die Sache ohne Belang , bei einem Versicherungswechsel muss die Therapie angegeben werden da danach gefragt wird , in einem Antrag, genau so wie in Ihrem jetzigen Antrag/Vertrag auch danach gefragt wurde."
Wie kommst du auf diese gewagte Schlussfolgerung? Sollte danach gefragt werden, geht es immer auch um Behandlungen, die in Anspruch genommen wurden, aber (noch) nicht abgerechnet sind. Es spielt in diesem Fall also keine Rolle, ob du sie überhaupt abrechnen willst.Das ist ja genau das, was ich meine - und mir immer noch nicht klar genug ausgedrückt.
Ohne Belang - heißt ich muss sie bei Fragebögen nicht angeben, sobald ich sie selber bezahle? Ist das tatsächlich so?!?
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