Kostenübernahme Kieferorthopädie

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Kostenübernahme Kieferorthopädie

Beitragvon Fragende » 14.09.2011, 17:31

Meine 15jährige Tochter ist über meinen Mann in der Halleschen, Tarif MA versichert. Sie hatte eine Kfo-Behandlung mit nicht festsitzenden Zahnspangen, die zunächst auch erfolgreich war. Bei einer Kontrolluntersuchung zeigte sich ein deutliches Rezidiv, so daß der Kfo eine Brhandlung mit einer festen Zahnspange empfahl. Die Kostenübernahme wurde zunächst abgelehnt und vom Kfo Gipsmodelle angefordert. Bis heute (seit 5 Wochen sind die angeforderten Modelle beim Gutachter) erfolgte kein Bescheid. Nun habe ich 1. bei der halleschen angerufen und mir 2. den Vetragstext (LeistungumfangMA) durchgelesen. dort ist im Ggs. zu Zahnersatz gar nicht die Rede von einem Heil- und Kostenplan oder vorheriger Zustimmung bezogen auf kieferorthopädische Behandlungen. Ist der ganze Zirkus womöglich Beschäftigungstherapie für Kfo, Gutachter und mich und eine zustimmung der halleschen gar icht erforderlich?

SvenSch
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Beitragvon SvenSch » 15.09.2011, 07:49

Nein, einfach am Ball bleiben und nochmal anrufen. irgendwas werden die ihnen ja sagen können.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 15.09.2011, 09:09

Da keine Akteneinsicht vorliegt können wir nur Mut maaß en.Ich nehme an es wird geprüft ob die neue Behandlung medizinisch notwendig ist. Ihr KFO hat ja bereits eine Fehlentscheidung getroffen. Ich würde jedoch auf eine Zustimmung bestehen, nicht das Sie auf den Kosten sitzen bleiben, wie Sie schrieben wurde ja die Kostenübernahme abgelehnt.Ich würde nochmal eine Frist setzen und anmerken das Sie Hilfe beim Ombudsmann suchen.
Gruß

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Beitragvon Fragende » 15.09.2011, 10:30

Wir sind rechtsschutzversichert. Allerdings hat die Behandlung schon begonnen. (Da meine Tochter schon relativ alt ist drängte die Zeit). Wenn im Nachhinein die medizinische Notwendigkeit festgestellt wird, muß die Versicherung auch rückwirkend die entstandenen Kosten übernehmen?


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