Debeka, LKH oder Continentale

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adropa70
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Debeka, LKH oder Continentale

Beitragvon adropa70 » 26.10.2011, 12:41

Hallo,
ich beabsichtige mich in 2012 privat zu versichern. Hierzu habe ich mich
schon mal ein wenig informiert.
Allerdings bin ich mir gar nicht sicher bezüglich der Bedingungen.

Debeka: PN, PNE
LKH: Topschutz
Continentale: GS1Plus

Jeder sagt von sich, er sei der Beste. So richtig durchblicken kann ich bei all den Vertragstexten auch nicht.
Worauf muss ich achten, welche ist die Beste? Oder lieber doch nicht privat
kranken versichern?

Vielen Dank schon mal!

LG

A.D.

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Re: Debeka, LKH oder Continentale

Beitragvon E.Kacmaz » 26.10.2011, 16:33

adropa70 hat geschrieben:Hallo,
ich beabsichtige mich in 2012 privat zu versichern. Hierzu habe ich mich
schon mal ein wenig informiert.
Allerdings bin ich mir gar nicht sicher bezüglich der Bedingungen.

Debeka: PN, PNE
LKH: Topschutz
Continentale: GS1Plus

Jeder sagt von sich, er sei der Beste. So richtig durchblicken kann ich bei all den Vertragstexten auch nicht.
Worauf muss ich achten, welche ist die Beste? Oder lieber doch nicht privat
kranken versichern?

Nach welchen Kriterien sind Sie vorgegangen?
Ich kann leider keine Einheitliche Linie erkennen.
Wer hat Sie beraten?

Beste Grüße


LG

A.D.

Thomas Schösser
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Beitragvon Thomas Schösser » 27.10.2011, 10:04

adropa70 schrieb u.a.:

Jeder sagt von sich, er sei der Beste. So richtig durchblicken kann ich bei all den Vertragstexten auch nicht.
Worauf muss ich achten, welche ist die Beste? Oder lieber doch nicht privat
kranken versichern?


Jeder Mensch hat andere Wünsche und Vorstellungen was das Thema PKV angeht. Deshalb ist m.E. der Begriff "beste Krankenversicherung" nicht so gut gewählt. Die Frage ist, ob es einen oder mehrere private Krankenversicherungen gibt, welche zu Ihnen persönlich passen.

Ich denke Sie sollten sich zunächst noch einmal mit den allgemeinen Unterschieden zwischen GKV und PKV beschäftigen, alle Vor- und Nachteile gegeneinander stellen und dann entscheiden, ob Sie dem Grunde nach in das System der privaten Krankenversicherung möchten.

Wenn diese grundsätzliche Entscheidung für die PKV fällt, dann gibt es sehr vieles worauf man acht geben sollte.

Am besten beauftragen Sie einen Versicherungsmakler oder -berater, also jemanden der unabhängig und nicht nur für eine Gesellschaft tätig ist.
Lassen Sie sich dort ausführlich beraten. Legen Sie zusammen mit dem Experten ein detailliertes Anforderungsprofil an, also fixieren Sie was der Vertrag aus Ihrer Sicht bieten muss. Danach sollte eine Marktanalyse durchgeführt werden.

Eine Empfehlung sollte immer auch für Sie als Kunde nachvollziehbar sein. Also warum genau diese Versicherung und warum die andere eher nicht?

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Beitragvon DKV-Service-Center » 27.10.2011, 20:58

stimmt unbedingt zum Makler nur die haben Ahnung , die ganz Große.
Die Mitarbeiter der Debeka: LKH: Continentale sind alles *****

Ironie Modus aus.
Eine Frage war ja da auch noch :-)
Wenn Sie bei der LKH den Tarif T meinen tendiere ich zu diesem.

Der GS der Conti hat im Zahnersatz nur 75 % und eine Selbstbeteiligung
Debeka kann mit den Leistungen nicht mithalten. mM

Gruß

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 27.10.2011, 22:24

Die Mitarbeiter der Debeka: LKH: Continentale sind alles *****

Nein, ganz bestimmt nicht (obwohl ich gerade in einem anderen Forum eine ***** kennen gelernt habe - Vertreter einer der drei Versicherer - heißt aber nix!).

Aber sie sind alle weisungsgebunden.

Welchen der drei Vertreter soll denn der TE fragen, welcher Tarif am besten auf ihn passt?

Das Ergebnis ist wohl bei jedem vorher zu sehen, oder?

P.S.: Ich vergaß - er könnte ja Sie fragen (mit welchem Ergebnis? :D )

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 28.10.2011, 08:49

Roland Gutsch hat geschrieben:
Die Mitarbeiter der Debeka: LKH: Continentale sind alles *****

Nein, ganz bestimmt nicht (obwohl ich gerade in einem anderen Forum eine ***** kennen gelernt habe - Vertreter einer der drei Versicherer - heißt aber nix!).

Och Herr Gutsch, der wurde doch firmenintern aus dem Forum rausgemobt ;-)

Aber sie sind alle weisungsgebunden.


Ich will die Diskussion nicht ausarten lassen, aber Ihre Mitarbeiter sind auch weisungsgebunden. Die Weisungsbindung ist nur eine Folge des Dienstverhältnisses (Angestellt bzw. max. Scheinselbständig). Das ist eine pauschale Aussage ohne große Wertung, zumal die Weisungsbindung nichts über die Qualität der Beratung aussagt und die Zeiten vorbei sind, in dem eine Versicherung dieser Größe den Mitarbeitern befiehlt die kunden über den Tisch zu ziehen.

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 28.10.2011, 09:39

@ Cassiesmann
Och Herr Gutsch, der wurde doch firmenintern aus dem Forum rausgemobt

"Gemobbt" hört sich ja so an, als sei ihm Unrecht geschehen - was wohl eher nicht der Fall war :wink:

Ich will die Diskussion nicht ausarten lassen,

Nein - da hatten wir uns ja schon ausführlichst ausgetauscht und sind zu dem salomonischen Schluss gekommen, dass doch der Kunde selbst entscheiden möge, wo er sich beraten lassen will.

aber Ihre Mitarbeiter sind auch weisungsgebunden.

Also wir zumindest haben keine Mitarbeiter, die Kunden beraten, das mach nur ich selber. Und meine "Weisungen" erhalte ich maximal von meiner Mitgesellschafterin (die keine Versicherungsgesellschaft ist, wie Sie aus meiner Pflichtinformation ersehen können - sondern eine natürliche weibliche Person, die mit mir verheiratet ist!).

... zumal die Weisungsbindung nichts über die Qualität der Beratung aussagt und die Zeiten vorbei sind, in dem eine Versicherung dieser Größe den Mitarbeitern befiehlt die kunden über den Tisch zu ziehen.

Ich bin voll bei Ihnen. Es gibt mit Sicherheit ebenso viele Makler wie Vertreter, die qualitativ schlecht (oder gut) beraten. Das hat mit dem Vermittlerstatus nichts zu tun. Trotzdem (und da bin ich eisern) hat ein Kunde nur bei einem Makler / Versicherungsberater überhaupt die Chance, objektiv vergleichend beraten zu werden - immer vorausgesetzt, er gerät nicht an eine ***** (die es in beiden Lagern gibt). Keiner der drei Vertreter der vom TE genannten Versicherer wird (unabhängig von objektiven Kriterien) einen der beiden anderen empfehlen, weil er es nicht darf.

Und ich wiederhole mich: Welchen der drei Vertreter soll denn der TE fragen, welcher Tarif am besten auf ihn passt?

Freundliche Grüße
RG

P.S.: Und ich wiederhole mich nohmal:
Ich vergaß - er könnte ja Sie fragen (mit welchem Ergebnis? :D )
Zuletzt geändert von Roland Gutsch am 28.10.2011, 09:49, insgesamt 1-mal geändert.

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 28.10.2011, 09:49

Roland Gutsch hat geschrieben:. Und meine "Weisungen" erhalte ich maximal von meiner Mitgesellschafterin... sondern eine natürliche Person, die mit mit verheiratet ist!).


Diese Weisungsgebundenheit gibt es auch außerhalb einer GmbH, glauben Sie mir ;-)

Roland Gutsch hat geschrieben:Und ich wiederhole mich: Welchen der drei Vertreter soll denn der TE fragen, welcher Tarif am besten auf ihn passt?
...
P.S.: Und ich wiederhole mich nohmal:
Ich vergaß - er könnte ja Sie fragen (mit welchem Ergebnis? :D )


Mir ging es doch nur um Ihr Argument mit der Weisungsbindung. Ich glaube ich persönlich bin eines der wenigen Exemplare was dem Kunden auch sagt er soll es wo anders versuchen wenn es absolut nicht passt. Bei "unseren" Provision kann man es auch aber auch leisten einen PKV-Kunden wegzuschicken, das tut nicht ganz so weh^^ Im Bereich der freien Wirtschaft kommt das ab und an mal vor. Ich darf andere PKVs empfehlen, das verbietet uns keiner. Nur bekommen wir halt keine Vergütung dafür.

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 28.10.2011, 10:11

Ja, da haben Sie Recht. Ich habe aber die "Guten" im Auge, die sich im Sinne des hostorisch gewachsenen Berufsethos verhalten:

“Ich schwöre,... das ich in meinem mir anbefohlnen Mäklerdienst mich getreu und redlich will verhalten, den Kauffmann nach meinem besten Verstande und Gewissen aufrichtig bedienen, was mir anvertrauet, zu deren Besten richten, keine eigenen Handlungen oder Kauffmannschaft nach Factoreyen für mich selbstens treiben, noch durch andere treiben lassen, ...“

(aus: „Die Ordnung der Mäkler beneb t Taxa der beeydigten Mäkler“, 1679)

Der Maklereid wurde erstmals 1567 ausgesprochen und war bis zum Inkrafttreten des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches im Jahr 1861 gebräuchlich.

Und ich persönlich zitiere auf unserer Homepage - nicht um mit meiner humanistischen Bildung zu "strunzen" - sinngemäß Kants "Kategorischen Imperativ":
"Wir handeln - sowohl geschäftlich als auch privat - nach dem Grundsatz, dass unser Verhalten möglichst der Überprüfung standhalten muss, ob es auch allgemeiner Maßstab sein könnte."

Freundliche Grüße

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 28.10.2011, 11:46

Wenn jeder in der Branche ein ehrbarer Kaufmann wäre....

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 28.10.2011, 12:03

...würden wir beide uns nicht (mehr) positiv von der Mehrzahl abheben. :(
Man braucht doch die Dunkelheit, um das Licht zu schätzen!

(O.K.: Selbstbeweihräucherungs-Modus ganz schnell wieder AUS)


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