Kind krankenversichern - Selbständige und Polizist

Leistungen, Kostenübernahme, Tarife, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

soleil83
Beiträge: 1
Registriert: 05.11.2011, 21:43

Kind krankenversichern - Selbständige und Polizist

Beitragvon soleil83 » 05.11.2011, 21:50

Hallo Experten,

ich bin selbstständig und in der privaten KV (Axa). Mein Freund ist Polizist und meines Wissens über die Arbeit bei der Debeka und bei der Heilfürsorge versichert. Wie das genau zusammenhängt kann ich nicht erklären, aber vielleicht kennt sich da jemand aus.

Nun würden wir gern ein Kind bekommen und dafür müssen wir natürlich auch an die Krankenversicherung für den Wurm denken. Wie würde ich denn mein Kind versichern können? Über einen eigenen Beitrag in der PKV? Wenn ja, kennt ihr günstige Anbieter?

Oder gibt es eine Möglichkeit es irgendwie "mit zu versichern"? Die Axa will laut Online-Rechner nämlich schlanke 131 € für ein Kind...

Über meinen Freund kann es, glaube ich, nicht mitversichert werden.
Wisst ihr mehr?

Über Tipps würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße
Soleil

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5904
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 05.11.2011, 23:55

Das Kind sollte in die Beihilfe des Vaters katapultiert werden. Dann muss man für das nämlich nur eine Restkosten (keine volle) Versicherung in der priv. Kv. abschließen. Jenes dürfte wesentlich günstiger sein.

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1341
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Beitragvon GS » 06.11.2011, 01:57

Rossi hat geschrieben:Das Kind sollte in die Beihilfe des Vaters katapultiert werden. Dann muss man für das nämlich nur eine Restkosten (keine volle) Versicherung in der priv. Kv. abschließen. Jenes dürfte wesentlich günstiger sein.

Nur zur Ergänzung: Für sich selbst hat der Vater zwar Heilfürsorgeanspruch, für das Kind aber Anspruch auf Beihlfe, i.d.R. 80%. Also nur 20% Restkostenabsicherung für das Kind (Pflegeversicherung i.d.R. beitragsfrei).

Frage: Hat die A?a vor ihrem 131-Angebot das nicht geprüft? Hat der Vater dabei keine Rolle gespielt? Er musste dazu ja nicht körperlich anwesend sein.

Cassiesmann
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1167
Registriert: 08.03.2007, 22:17

Beitragvon Cassiesmann » 06.11.2011, 07:28

Die korrekte Aussage, dass das Kind über die Beihilfe deutlich günstiger zu versichern ist, ändert nichts an der Frage wo Sie das Kind versichern. Wenn der Vater wirklich FHF hat (ab und an wird FHF auch mit Beihilfe verwechselt) hat er bei der Debeka nur die Pflege, eine Anwartschaft und evtl. Zusatzversicherungen. Somit besteht hier kein Kontrahierungszwang für die Versicherer, falls das Kind Erkrankungen haben sollte. In dem Fall würde der Kontrahierungszwang nur über die PKV der Mutter bestehen. Aber bitte lassen Sie sich dazu beraten und lassen die Finger von Onlinerechnern und Co.

@GS: Sie hat es im Onlinerechner eingegeben, von daher konnte die AXA da wohl wenig prüfen. Alle Kunden wissen doch immer genug um alles im Internet zu machen ;-)

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1341
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Tja, auch wer lesen kann, ist erst dann klar im Vorteil ...

Beitragvon GS » 06.11.2011, 09:29

... wenn er es auch macht.

Sorry, ziehe meine nächtliche Attacke gegen "die Axa" hiermit zurück.

Zur Frage der Kindernachversicherung in diesem Fall: Sicher ginge es bei Vorerkrankungen bzw.bie Erkrankung ab Geburt nicht bei der Debeka, da dort kein Beihilfetarif besteht, sondern "nur" eine Anwartschaft.

Also bei der Axa mit 100% einsteigen und dann bei nächster Gelegenheit wegen des Beihilfeanspruchs dort auf 20% reduzieren - oder gleich mit 20% einsteigen, um das Verfahren abzukürzen.

Wobei die Hoffnung mitschwingt, dass die Mutter für sich selbst bei der Axa keinen Billigstheimer ausgesucht hat. Denn das wäre dem Online-Rechner u. U. auch egal ... Insoweit sagen die 131 Euro für den Kinderbeitrag noch nichts aus.

Gruß von
Gerhard

RHW
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 293
Registriert: 17.04.2010, 21:19

Beitragvon RHW » 07.11.2011, 08:28

Hallo,

für die Versicherung des Kindes gibt es mehrere Möglichkeiten:

- mit 20% über die PKV der Mutter

- mit 20% über eine andere PKV

- wenn der in der Geburtsurkunde genannte Vater eine Anwartschaft in der PKV hat: dort zu 20%

- eine eigene GKV-Mitgliedschaft für das Kind: 143 Euro monatlich für Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Versicherung beinhaltet auch u.a. einen offenen Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie, Reha/Kur.

Wenn man sich für das Kind für eine PKV entscheidet, gilt das bis zum Beginn eines Studiums an einer dt. Hochschule (78 Euro) oder einer betrieblichen Berufsausbildung. Als Arbeitsloser, Selbständiger oder Beamter bleibt das Kind lebenslang in der Privatversicherung. Bei (denkbarem) Bezug einer Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht das Recht auf eine sehr günstige Krankenversicherung (=KVdR).

Auch wenn esein ungenehmer Gedanke ist: welche Leistungen benötigt man für das Kind, wenn eine Behinderung vorliegt (wird oft erst nach dem ersten oder zweiten Geburtstag entdeckt)? In diesenm Fall wird ein Antrag auf zusätzliche Tarife von der Privatversicherung praktisch immer abgelehnt.

Alles Gute!

Gruß

RHW


Zurück zu „Krankenvollversicherung“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 58 Gäste