Kündigung PKV

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Dipling
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Beitragvon Dipling » 10.12.2011, 21:38

Eine PKV ist keine Pflicht- oder freiwillige Versicherung im o.g. Sinn. Falls eine Doppelversicherung entsteht, ist das den Versicherungen sofort mitzuteilen. Andernfalls läge eine Obliegenheitsverletzung mit möglicher Leistungsfreiheit des Versicherers vor.

Xaver
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Beitragvon Xaver » 10.12.2011, 22:00

Hallo allerseits,

die Beantwortung von Fragen ist einfach super.

Vielen Dank

Gruß

Xaver

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Beitragvon Xaver » 11.12.2011, 17:58

Hallo in die Runde,

da bin ich schon wieder :-)))

Ich habe gerade den Antrag auf Familienversicherung erhalten.
Hier steht, das Anspruch auf Familienversicherung besteht, wenn das Einkommen 2011 regelmäßig 365,- € nicht überschreitet. Damit kann ich natuerlich nicht dienen.
In Euren Antworten war aber auch nur von 2012 die Rede.
Für 2012 bin ich ja ohne Einkommen, wenn das Gewerbe abgemeldet wird.
Außerdem wird das Einkommen von 2009/2010 und nach einer privaten Krankenversicherung nachgefragt.


Gruß

Xaver

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Beitragvon Czauderna » 11.12.2011, 20:02

Hallo,
wenn aus diesem Antrag klar hervorgeht (notfalls eine extra schriftliche Erklärung beifügen), dass der Antrag ab 01.01.2012 gelten soll, dann wiurd die Familienversicherung auch ab dann durchgeführt wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt werden. Ob du neben der Familienversicherung dann noch eine PKV-Versicherung hast, das ist zumindest der GKV-Kasse egal.
Gruss
Czauderna

Xaver
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Beitragvon Xaver » 17.12.2011, 13:08

Hallo allerseits,

geschafft !!!!:-))))

Heute kam der Brief, das mich die Novitas als Familienmitglied ab 1. Januar 2012 kostenlos mitversichert.

Ich danke Euch nochmals für Eure hilfreichen Antworten.
Ich werde hier weiterhin fleißig mitlesen bzw. mich - soweit möglich - an den Themen beteiligen.

Viele Grüße und frohe Weihnachten wünscht

Xaver

Friedrich II
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Beitragvon Friedrich II » 29.12.2011, 12:38

Xaver hat geschrieben:Hier steht, das Anspruch auf Familienversicherung besteht, wenn das Einkommen 2011 regelmäßig 365,- € nicht überschreitet. Damit kann ich natuerlich nicht dienen.
In Euren Antworten war aber auch nur von 2012 die Rede.
Für 2012 bin ich ja ohne Einkommen, wenn das Gewerbe abgemeldet wird.
Außerdem wird das Einkommen von 2009/2010 und nach einer privaten Krankenversicherung nachgefragt.


Hallo, ich stehe vor ähnlichen Problemen, daher: Wie hast Du denn auf die oben zitierten Fragen geantwortet?

Xaver
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Beitragvon Xaver » 29.12.2011, 16:22

Hallo Friedrich II,

da war null Probleme. Ich habe einfach für 2012 0 Euro als Einkommen angegeben und dem Antrag in Kopie die Gewerbeabmeldung zum 31.12.2011
beigefügt.
Auf 2009 und 2010 bin ich nicht eingegangen.
Außerdem hatte ich den Antrag auf Familienversicherung ab 01.01.2012 gestellt.

Es dauerte eine Woche, bis ich die Zusage als Mitglied aufgenommen zu werden- in Händen hielt.

Wünsche Dir viel Glück und ein frohes neues Jahr.

Viele Grüße

Xaver

Friedrich II
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Beitragvon Friedrich II » 29.12.2011, 16:43

Danke Xaver: für die Info und die Wünsche.

ich habe meinen Fall in der Rubrik GKV unter dem Titel:
"Das alte Thema: Wechsel PKV > GKV" gepostet. Leider habe ich noch keine Antworten erhalten. Ob ich das Ganze unter PKV einstellen sollte?!

Ich bin gerade mittendrin in der Problematik. Ich habe weiß Gott anderes zu tun - z.B. Existenzsicherung - als mich von früh bis spät mit dem Thema GKV und PKV zu beschäftigen, aber anders kommt man ja ganz schnell unter die Räder. Die Flexibilität, die der Arbeits,- Auftragsmarkt einem abverlangt, wird leider nicht von den Kassen/Versicherungen unterstützt, sondern eher behindert.

Gruß Friedrich II

Xaver
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Beitragvon Xaver » 29.12.2011, 16:53

Hallo Friedrich II,

ich denke die Rubrik PKV wäre bestimmt besser gewählt.

Wie bereits geschrieben, war der Eintritt in die GV kein Problem.
Jetzt stehe ich vor der Frage, wie ich mich der PKV gegenüber verhalte.
Hatte vor einigen Tagen noch einen Krankenhausaufenthalt und da kommen noch einige Rechnungen. Andere habe ich bereits eingereicht.
Jetzt befürchte ich, das sich meine PKV mit dem Ausgleich der Rechnungen Zeit läßt und mich am ausgestreckten Arm verhungern läßt.
Ich hatte bei der PKV nach Kündigungsfristen nachgefragt -ganz allgemein- und man teilte mir mit, ich hätte kein außerordentliches Kündigungsrecht wegen Beitragserhöhung. Man hat ja zum 1. Januar nur um ca. 30 Prozent den Beitrag erhöht.
Nun versuche ich es mit einem außerordentlichen Kündigungsrecht wegen Beginn der Familienversicherung ab 01. Januar 2012.


Viele Grüße

Xaver

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Beitragvon Vergil09owl » 29.12.2011, 20:18

Ich bin gerade mittendrin in der Problematik. Ich habe weiß Gott anderes zu tun - z.B. Existenzsicherung - als mich von früh bis spät mit dem Thema GKV und PKV zu beschäftigen, aber anders kommt man ja ganz schnell unter die Räder. Die Flexibilität, die der Arbeits,- Auftragsmarkt einem abverlangt, wird leider nicht von den Kassen/Versicherungen unterstützt, sondern eher behindert.


Scherz? Ganz oder gar nicht lautet die Devise. selbst das BVG hat ganz eindeutig dargelegt das eine Familienversichrung nur denn in Frage wenn es not tut, sonst auch nicht. Ich bin ja immer noch für die Abschaffung und Einführungder Bürgerversicherung ab 18, mit dem Grundbeitarg der Mindestbeemessung bei Freiwilligen.

Würde viele Probleme lösen.

Gruß.

Vergil


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