PKV: AU-Bescheinigung - Kosten selber tragen?

Leistungen, Kostenübernahme, Tarife, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

hansen
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 18.12.2011, 17:08

PKV: AU-Bescheinigung - Kosten selber tragen?

Beitragvon hansen » 23.12.2011, 00:55

Mein Hausarzt ist nicht davon abzubringen, 5,36 Euro für die AU-Bescheinigung zu berechnen. Die ARAG weigert sich zur Kostenübernahme, schließlich würde der Arzt nur sein Otto druntersetzen, während die Schwester drucken lässt. Damit bleiben die Kosten komplett bei mir. -nö- -nö- -nö-

Muss das eigentlich so sein, oder kann ich das von der ARAG zurückfordern?

Herzlichen Dank für eure Antworten.

Weihnachtsgrüße von hansen.

Philipp Mättig
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 516
Registriert: 01.02.2009, 18:08

Beitragvon Philipp Mättig » 23.12.2011, 07:24

Moin,

Das muss so sein.

Gruß
Philipp

Cassiesmann
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1167
Registriert: 08.03.2007, 22:17

Beitragvon Cassiesmann » 23.12.2011, 08:09

Hallo,

abgesehen davon, dass der Betrag nicht die Welt ist, was hat die PKV mit Ihrem Arbeitsverhältnis (für das Sie ja mutmaßlich die Bescheinigung benötigen) zu tun?

Grüße
CM

hansen
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 18.12.2011, 17:08

Beitragvon hansen » 23.12.2011, 09:10

@Cassiesmann,

na gut, da gehe ich mit, so kann man das betrachten.

Meine Sicht war bislang so, ich bin versichert mit monatlichen Beiträgen und dann sollten sich weitere Belastungen aber eher im Rahmen halten. Die AU-Bescheinigung habe ich da eher im Leistungspaket der Versicherung gesehen. Das ist eher prinzipiell zu betrachten, als dass es nun konkret um 5,36 Euro geht (nur zur Klarstellung).

Aber das ist ja nun möglicherweise eine eingeschränkte Sichtweise ....

romkatzi
Postrank6
Postrank6
Beiträge: 98
Registriert: 23.10.2009, 13:11

Beitragvon romkatzi » 27.12.2011, 17:32

Hallo Hansen,

Das ist ein grundsätzliches Problem bei der PKV. Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. (§ 1 (2) MB/KK)

Mit Deiner AU-Bescheinigung wird aber nicht Deine Krankheit behandelt, sondern nur Deinem Arbeitgeber bestätigt, dass Du krank bist. Also bleiben die Kosten da bei Dir.

In diesem Fall ist das ja nicht viel, aber von diesem Grundsatz sind auch noch andere Maßnahmen, wie Reha, Kuren, Vorsorge (außer den gesetzlich vorgesehenen Untersuchungen) sowie Impfungen betroffen. Das kann, muss aber nicht in den einzelnen Tarifen oder in den speziellen AVB geregelt sein.


Zurück zu „Krankenvollversicherung“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 63 Gäste