Kasse will nicht zahlen (Vorerkrankung)

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Marek38
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Kasse will nicht zahlen (Vorerkrankung)

Beitragvon Marek38 » 05.01.2012, 12:27

Hallo,

ich habe Probleme mit meiner Krankenkasse bzw. einer Leistungsabrechnung.
Ich wurde letztes Jahr ambulant im Krankenhaus operiert (es ging hier um Hautveränderungen/Warzen).

Vor 5 Jahren wurde das "Problemchen" beim Arzt festgestellt und in der Akte vermerkt, auch mit dem Hinweis das es operiert werden kann/sollte.
Da ich aber nicht deswegen beim Arzt war weil es mich nie störte, habe ich auch bis letztes Jahr nichts unternommen (wurde damals nebenbei festgestellt).

Jetzt ging natürlich ein Fragebogen an den Arzt raus der dies natürlich angegeben hat.
Beissen kann sich das jetzt mit den Angaben zum Gesundheitszustand im Antragsformular für die PKV.

Der einzige Absatz der dazu infrage kommt ist:
"Finden oder fanden in den letzten 5 Jahren stationäre Behandlungen statt (z.B. in Krankenhäusern )statt oder sind diese angeraten ? "

Stattgefunden haben diese nicht, aber angeraten wurde dieser.

Allerdings wurde der Eingriff ambulant und nicht stationär durchgeführt (Im Fragebogen ist von stationär die Rede).
Im Vermerk in der Patienten Akte war weder von ambulant oder stationär die Rede sondern nur das es operiert werden kann.

Kann die Versicherung hier eine nicht angegebene Vorerkrankung sehen ?

Gruß, Marek

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 05.01.2012, 13:32

Moin,

Wann war die Antragsstellung?
Wann war der Beginn?
Wann genau wurde Sie operiert?
Um welche Gesellschaft handelt es sich?

Gruß
Philipp

Marek38
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Beitragvon Marek38 » 05.01.2012, 13:46

Hallo Philip,

Die Antragsstellung war vor 3 Jahren, einen Monat später der Beginn.
Die Operation letzten September.

Falls Du auf diese "5 Jahre" anspielst ist es so das zwischen Vermerk in der Patientenakte und Antrag ca. 2 Jahre lagen und 5,5 Jahre zur OP.
Ich bin bei der Axa im Tarif Vital-600 versichert.

Gruß,
Marek

Marek38
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Beitragvon Marek38 » 05.01.2012, 14:36

Ooops, sorry, habs aus versehen bei GKV eingestellt.

Frank
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Beitragvon Frank » 05.01.2012, 14:53

Habe den Thread verschoben.

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 05.01.2012, 15:31

Moin,

Wenn Annahmebestätigung 3 Jahre und länger her, kann es "nur noch" zur Anfechtung kommen. Dies unterstellt Arglist.
Grundsätzlich haben Sie die Anzeigepflicht aber verletzt.

Gruß
Philipp

Marek38
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Beitragvon Marek38 » 05.01.2012, 15:46

Hallo Philip,

was meinst Du mit Anfechtung ??

Inwiefern spielt es eine Rolle das nach stationären Behandlungen gefragt wurde, aber keine stationäre angeraten wurde ?

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 05.01.2012, 15:48

Moin,

das spielt keine Rolle, da es nicht um die eigentliche Behandlung des letzten Jahres geht, sondern um die verschwiegenen Warzen, die von einer anderen Frage erfasst werden. Anfechtung ist im VVG geregelt und bedeutet umgangssprachlich Rauswurf.

Gruß
Philipp

Marek38
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Beitragvon Marek38 » 05.01.2012, 16:00

>die von einer anderen Frage erfasst werden

Ich habe das Antragsformular hier, da gibts wirklich keine anderen Fragen, bzw nur noch , HIV, Krebs,... .
Sachen die aber definitiv nicht in Frage kommen.
Es wurden auch keine Allergien abgefragt.

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 05.01.2012, 17:25

Haben Sie einen AXA Antrag? Wenn ja welche Druckstücknummer? Dann nenne ich Ihnen die Frage!
Oder ist es ein Einheitsantrag eines Vertriebs?

Gruß

Marek38
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Beitragvon Marek38 » 05.01.2012, 17:32

Ich finde auf dem Antrag nur eine Zahl in Klammer oben rechts (01.10) .
Insgesamt sind es 10 Fragen (Zahntarif weggelassen).

Vielen Dank schonmal für Ihre Hilfe !!

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 05.01.2012, 17:58

Moin,

Frage 2, Frage 3a, evtl. auch 3. Je nach genauem Datum.
01.10 gab's vor 3 Jahren aber noch nicht. Wann ging es denn nun genau los? Was steht auf dem Antrag als Datum der Untschrift?


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