Bei Antrag "Vorerkrankung" verschwiegen ?

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thubi75
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Bei Antrag "Vorerkrankung" verschwiegen ?

Beitragvon thubi75 » 09.01.2012, 10:19

Guten Morgen,


ich hatte Anfang Dez einen ambulanten Eingriff an den Mandeln (HNO Arzt).
Als ich die Rechungen eingereicht hatte ging gleich eine Armada an Fragebögen an die beteiligten Ärzte und an meine Vorversicherung raus.

Als ich deswegen nochmal meinen HNO Arzt aufgesucht hatte, sind wir auf folgendes gestoßen:
Im Antragsformular (Nov. 2010) zur PKV habe ich bei den Fragen zum Gesundheitszustand alle Fragen mit "nein" angekreuzt was soviel heisst "keine Vorerkrankung, Krebs, HIV,........".

Was ich nicht mehr wusste ist das ich 2009 bei diesem HNO Arzt war um mein Nase im hinteren Bereich zu spülen/abzusaugen.
Kann das jetzt als ambulanter Eingriff gewertet und mir unterstellt werden das ich die Frage "ob in den letzten 3 Jahren ambulante Eingriffe stattgefunden haben" falsch beantwortet habe ?
Das Spülen der Nase hat nichts mit der Behandlung im Dezember zu tun, war auch nur eine einmalige Sache ohne weitere "Probleme".

Soll ich das lieber nachträglich noch angeben oder lieber keine "schlafenden Hunde" wecken ?
Die Fragen die aktuell gestellt wurden, beziehen sich nämlich nur auf die OP, inwiefern später aber noch nach anderen Sachen geforscht wird ist unklar.

Gruß,
Timm

Frank
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Beitragvon Frank » 09.01.2012, 10:54

Hallo Timm,

jetzt brauchst du nichts mehr nachträglich melden. Der Versicherer hat schon mit der Recherche begonnen.

Sollte bei der Recherche nichts Dramatisches herauskommen, muss auch nichts weiter passieren. Falls eine Vorerkrankung verschwiegen wurde, kann der Versicherer ggf. einen Risikozuschlag rückwirkend fordern.

Gruß
Frank

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 09.01.2012, 10:57

Moin,

die Hunde schlafen nicht. Der HNO-Arzt hat das auch in seiner Akte. Was haben die beteiligten Ärzte denn geantwortet? Ist der Vorgang abgeschlossen?
Sie haben die Anzeigepflicht in jedem Fall verletzt.
Ob das Folgen hat, kommt auf die genauen Diagnosen von 2009 an, sowie das VU welches das bewertet.

Gruß
Philipp

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Beitragvon Philipp Mättig » 09.01.2012, 11:01

Frank hat geschrieben:Hallo Timm,

jetzt brauchst du nichts mehr nachträglich melden. Der Versicherer hat schon mit der Recherche begonnen.

Sollte bei der Recherche nichts Dramatisches herauskommen, muss auch nichts weiter passieren. Falls eine Vorerkrankung verschwiegen wurde, kann der Versicherer ggf. einen Risikozuschlag rückwirkend fordern.

Gruß
Frank


Moin Frank,

das sehe ich ein wenig anders.
mal angenommen es haben Arzt 1 2 und 3 eine Anfrage bekommen. Nix zu finden, alles gut. Arzt 4 ist aber der von 2009, dann ist es spätestens jetzt arglistig, dass nicht nachzumelden.

Gruß
Philipp

thubi75
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Beitragvon thubi75 » 09.01.2012, 11:34

Hallo Philipp,

der Vorgang ist nicht abgeschlossen.
Die Ärzte haben die Fragen des Versicherers bzgl. der OP beantwortet.
Diese Fragen bezogen sich nur auf die Diagnose der OP.

Daher wurde auch nicht die "Nasenspülung" angegeben da diese nichts damit zu tun hatte.

Jetzt kann der Versicherer bestimmt natürlich nochmal Fragen stellen die genau auf die Angeben des Gesundheitszustandes zielen. Dann müsste der Arzt dies aber angeben.

Also wäre es besser dies nachzumelden ?

Frank
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Beitragvon Frank » 09.01.2012, 11:43

Sicher kannst du dies nachmelden.

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 09.01.2012, 11:45

Moin,

haben Sie denn selber nochmal Fragebögen bekommen?
Grundsätzlich ist es nicht nur besser nachzumelden, sondern Ihre Pflicht. Tun Sie es nicht, ist es in jedem Fall Arglist. Arglist bedeutet 10 Jahre ab Annahme die Möglichkeit zur Anfechtung. Zwischen Kentniss und Anfechtung darf ein ganzes Jahr liegen.

Gruß
Philipp

thubi75
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Beitragvon thubi75 » 09.01.2012, 13:35

Ok,

vielen Dank, ich werde ich das nachreichen.

Gruß,
Timm


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