DKV Tarife BM4 und BM5 Weltgeltung ab 1.1.2012 eingeschränkt

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DKV Tarife BM4 und BM5 Weltgeltung ab 1.1.2012 eingeschränkt

Beitragvon Red.Blaze » 14.02.2012, 17:13

Hallo,

mir ist durch Zufall aufgefallen, dass sich bei den DKV Tarifen BM 5 und BM 4 zum 01.01.2012 die Tarifbedingungen verändert/verschlechtert haben.
Bislang war in den Tarifbedingungen unter Nr. 3 letztendlich eine Weltgeltung geregelt. Voraussetzung war, dass es in Deutschland eine Postanschrift gibt. Bei einem längeren Aufenthalt im Ausland als 12 Monate konnte ein Zuschlag auf den Tarif erhoben werden. Geregelt in Druckstück Nummer B 199.

Nun gilt wohl ab 01.01.2012 Druckstück B 199/1. Hier ist in Nr. 3 geregelt, dass eine Auslandsgeltung nur innerhalb der ersten 6 Monate besteht und anschließend gegebenenfalls eine Weitergeltung vereinbart werden kann, ohne dass hierbei genau Bedingungen aufgeführt sind. Gemeint sind natürlich Aufenthalte im außereuropäischen Ausland.

Ich bin durch Zufall darauf gestoßen. Mein Berater von der DKV hat nun in Erfahrung gebracht, dass die neuen Bedingungen für alle Verträge gelten, deren Versicherungsscheine ab 15.12.2011 ausgestellt sind.

Die Änderung dieser, wie ich finde nicht ganz unwichtigen" Kleinigkeit" wurde wohl auch den DKV Mitarbeitern und Maklern kaum kommuniziert.
Vielleicht hilft es einem bei der Überlegung für den passenden Tarif oder in der Beratung.

Viele Grüße

Red.Blaze

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