Jobwechsel - 1 Monat arbeitslos

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Faulenzer
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Jobwechsel - 1 Monat arbeitslos

Beitragvon Faulenzer » 13.05.2012, 23:15

Hallo,

ich bin seit Jahr und Tag bei der LKH krankenversichert (angestellt). Ob das gut oder schlecht ist sei mal dahingestellt.
Ende Juni hoere ich beim Arbeitgeber A auf und fange Anfang August beim Arbeitgeber B an.

Muss ich der Krankenkasse den Monat arbeitlos mitteilen? Bringt mir das irgendwelche Vorteile/Nachteile.
Da ich mich mit ARGE und Co nicht auskenne und mich zu spaet informiert habe wird es wohl darauf hinauslaufen dass ich kein Arbeitslosengeld erhalte (bin zwar gekündigt worden, werde jedoch auf meinen eigenen Wunsch 5 Monate vor Ende aus dem Arbeitsvertrag entlassen damit ich den neuen Job antreten kann bzw. im Juli den schon seit langem geplanten Urlaub mit Familie antrete).
Und meine Motivation mich fuer den einen Monat ueberhaupt arbeitslos zu melden haelt sich auch in Grenzen. Soviel ich verstehe geht es dann auch "nur" um den Krankenkassenbeitrag den die Arge zahlen bzw. mich fuer einen Monat in die GKV schubsen würde

Danke fuer Rueckmeldungen.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 14.05.2012, 22:41

Wenn Du nur max. 1 Monat eine Lücke hast, dann passiert nix. Ist die Lücke allerdings mehr als 1 Monat, dann besteht eine Versicherungspflicht.

GS
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wenn's bei dem einen Monat bleibt, ist das ...

Beitragvon GS » 14.05.2012, 23:01

... schon ok, wie du es angehst.

Stündest in dem Monat ja ohnehin nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, abgesehen vom Küchendienst im Ferienhaus oder im Wohnmobil ;-)

Wo solls denn hingehen?

Bevor ich es vergesse: Wahrscheinlich ändern sich deine Bezüge durch den Jobwechsel. Lass also die Höhe deines Krankentagegeldes checken, am besten noch vor dem Juli.

Können wir hier im Forum auch machen, dazu musst du nicht mal die wahren Zahlen hier reinschreiben - die Analogie hilt dir weiter.

Klar, der Monat fehlt dir später beim Zusammenkratzen deiner Rentenpflichtbeiträge. Aber damit kannst du leben, denke ich.

Gruß von
Gerhard

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 16.05.2012, 07:52

@Rossi

Mal abgesehen davon, dass der TE keine Lücke haben wird (wo soll die sein?), kenne ich keinen Paragraphen der eine Lücke von einem Monat zulässt. Es mag keine Konsequenzen haben, erlaubt ist das, meines Erachtens, nicht.

Selbst wenn es möglich wäre, kann denn in diesem Monat nichts passieren ;-) ?

gruß
Philipp

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Beitragvon Rossi » 16.05.2012, 15:57

Hm, meines Erachtens hat der Poster sehrwohl eine Lücke.

Zitat:

Ende Juni hoere ich beim Arbeitgeber A auf und fange Anfang August beim Arbeitgeber B an

Ferner ist es auch erlaubt. Er ist zwar nicht im Juli klassisch versichert, da er weder arbeitet noch ALG I bezieht, aber hierfür gibt es extra den sog. nachgehenden Leistungsanspruch gem § 19 Abs. 2 SGB V für diesen Monat.

In dieser Zeit schlägt auch nicht die Bürgerversicherung zu. Dies hat man in § 5 Abs. 8a Satz 4 SGB V geregelt. Nur wenn der nicht abgesicherte Zeitraum mehr als 1 Monat beträgt, dann besteht Versicherungspflicht.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 17.05.2012, 13:01

Hallo,
bei der LKH (Landeskrankenhilfe) handelt es sich um eine PKV-Kasse - gibt es da auch Lücken ?? - Ich glaube nicht.
Wir er in seinem neuen Job sozialversicherungspflichtig, dann muss er grundsätzlich in eine GKV-Kasse
Gruss
Czauderna

Rossi
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Beitragvon Rossi » 17.05.2012, 20:19

Uspela, die LKH ist eine priv. Kv.!

Selbstverständlich kann und darf es dort Lücken geben.

Wir sind hier im Vertragsrecht und nicht im Bereich der GKV.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 17.05.2012, 23:21

Hallo,
Vertragsrecht und nicht SGB. - so ist es,
ergo folgere ich, dass das Ender der Beschaeftigung
keine direkten Einfluss auf die Krankenversicherung
hat fuer disen zur Frage stehenden Monat.
Gruss
Czauderna

GS
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67 TEuro Bruttobezüge, beigesteuert ...

Beitragvon GS » 18.05.2012, 02:14

... aus dem 2. und hoffentlich stillgelegten Fred stehen zu Buche, daher keine GKV-Pflicht ab August - d'accord?

@Faulenzer:
1) 67k als Jahres-Brutto im neuen Job (gerechnet von 8-2012 bis 7-2013)?
2) Steuerklasse III ("Kita 3 Wochen dicht")?
Wenn 2 x ja: Unter 165 Euro Krankentagegeld solltest du im August nicht loslaufen. Herleitung auf Wunsch, am besten aber direkt von der LKH checken lassen.

Hast du eine betriebliche Altersversorgung, deren Arbeitgebeanteil nach Ende der Gehaltsfortzahlung flachfällt? Diesen Anteil, auf den Tag umgerechnet, solltet ihr noch hinzurechnen. Das wäre dann ja auch keine Bereicherung.

Zur eventuellen Anwartschaft im Juni: Warum nicht? Immerhin fällt ja auch der AG-Zuschuss aus, so kannst du das ein wenig kompensieren. Leistungsanspruch hättest du im Juli ohnehin nicht, da kein Gehalt fließt.

Mach es aber am besten in einem Aufwasch zusammen mit der KTG-Änderung - die ist doch sicher fällig? - das senkt die Kosten im Interesse aller Beteiligten (ich gehöre in dem Fall nicht dazu).

Gruß von
Gerhard


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