Kündigungstermin nach Behandlungsende bei Zwangswechsel GKV

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HavinCan
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Kündigungstermin nach Behandlungsende bei Zwangswechsel GKV

Beitragvon HavinCan » 13.08.2012, 07:11

Hallo,

vorerst: ich zahle etliche Jahre in die PKV (Debka) ein, eigentlich ohne jemals richtig Leistungen in Anspruch genommen zu haben...

Aufgrund der Wirtschaftslage bin ich seit dem 01.08 bei einer Stadt fest angestellt, habe meine Selbständigkeit aufgegeben. Da ich unter dem Bemessungsbeitrag liege musste ich mich bei einer gesetzlichen KK, der Techniker, anmelden. Die Chance bei der Stadt bekam ich sehr kurzfristig (Bewerbung und Anstellung innerhalb von ca. 2 Wochen).

Eigentlich ging ich davon aus, dass ich bei der Debeka bleiben könnte- jetzt habe ich ein Problem:

Ich befinde mich seit Mitte des Jahre in zahnärztlicher Behandlung, bekomme in Kürze einen Zahnersatz.

Ich habe gehört, dass man die Debeka Vollversicherung nicht unbedingt zum 01.08 (Anstellung bei Stadt) kündigen muss. Man könne diese Kündigung z.B. auch noch zum 01.10 (Nachdem die Zahnärztliche Behandlung durchgeführt wurde) aussprechen. Ich würde die Behandlung gerne noch privat abrechnen, da dies für mich wesentlich günstiger käme als mit der gesetzlichen Kasse.

Frage: Kann ich die PKV zu einem Termin nach Behandlungsende Zahnersatz kündigen (und die PKV zahlt die Zahnbehandlung)?

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