Ausschluss einer Reha? Tarifwechsel?
Verfasst: 14.09.2012, 09:43
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zu den Details meines Versicherungsvertrags bzw. zu den Leistungen, die die Versicherung übernimmt bzw. ausschließt. Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich auf den Punkt erst jetzt aufmerksam geworden bin, nachdem ich mich mit einem Freund unterhalten hab, der gesagt hat, er habe den Tarif gewechselt, da sein alter Tarif Rehabilitationsmaßnahmen nach einem Unfall ausschlösse. Daher habe ich mal in meinen Unterlagen nachgesehen. Ich verlinke hier mal auf ein Foto, das einen Teil aus meinem Vertrag zeigt.
http://sdrv.ms/URnqEa
Dort steht ja „wenn der Vertrag nichts anderes vorsieht“, und am Ende jedes Paragraphen werden eventuelle Ergänzungen vorgenommen. Als Ergänzung bzw. Modifizierung zu dem Satz e, der auch in dem Bild zu sehen ist, findet sich am Ende des Paragraphen Folgendes:
„Abweichend von Paragraph 5 Absatz 1E) besteht auch Versicherungsschutz für Kosten einer ambulanten Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort, nicht aber für Kur-und Sanatoriumsbehandlung (vergleiche Paragraph 5 Absatz 1D))“
Hieße das, eine AMBULANTE Rehabilitation würde bezahlt?
Wenn es wirklich so ist, dass sich nach einem Unfall die Rehabilitation selber bezahlen müsste, würde ich auch ganz dringend über einen Wechsel nachdenken müssen. Vielleicht fiele das ja zusammen mit den neu eingeführten Unisex- Verträgen?
Wie sieht es eigentlich mit den so genannten Basis-Tarifen der privaten Krankenversicherung aus? Wäre in einem solchen eine Rehabilitation nach einem Unfall auch ausgeschlossen? Oder unterscheidet sich das von Versicherung zu Versicherung?
Oder ist der von mir oben eingefügte Auszug aus meinen Vertrag auch ganz anders zu verstehen?
Ich meine, jeder hofft, dass er niemals eine Reha machen muss, allerdings wäre es natürlich eine Katastrophe, wenn man sich neben den körperlichen Beschwerden, die man ohnehin schon hat, noch mit Finanzsorgen rumplagen müsste.
Sandra Sänni
Nachtrag:
Ich muss noch ergänzen, dass sich in den Paragraphen, der dem oben genannten vorangeht, folgende Ausführungen finden:
http://sdrv.ms/NrF8xB
ich habe mal eine Frage zu den Details meines Versicherungsvertrags bzw. zu den Leistungen, die die Versicherung übernimmt bzw. ausschließt. Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich auf den Punkt erst jetzt aufmerksam geworden bin, nachdem ich mich mit einem Freund unterhalten hab, der gesagt hat, er habe den Tarif gewechselt, da sein alter Tarif Rehabilitationsmaßnahmen nach einem Unfall ausschlösse. Daher habe ich mal in meinen Unterlagen nachgesehen. Ich verlinke hier mal auf ein Foto, das einen Teil aus meinem Vertrag zeigt.
http://sdrv.ms/URnqEa
Dort steht ja „wenn der Vertrag nichts anderes vorsieht“, und am Ende jedes Paragraphen werden eventuelle Ergänzungen vorgenommen. Als Ergänzung bzw. Modifizierung zu dem Satz e, der auch in dem Bild zu sehen ist, findet sich am Ende des Paragraphen Folgendes:
„Abweichend von Paragraph 5 Absatz 1E) besteht auch Versicherungsschutz für Kosten einer ambulanten Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort, nicht aber für Kur-und Sanatoriumsbehandlung (vergleiche Paragraph 5 Absatz 1D))“
Hieße das, eine AMBULANTE Rehabilitation würde bezahlt?
Wenn es wirklich so ist, dass sich nach einem Unfall die Rehabilitation selber bezahlen müsste, würde ich auch ganz dringend über einen Wechsel nachdenken müssen. Vielleicht fiele das ja zusammen mit den neu eingeführten Unisex- Verträgen?
Wie sieht es eigentlich mit den so genannten Basis-Tarifen der privaten Krankenversicherung aus? Wäre in einem solchen eine Rehabilitation nach einem Unfall auch ausgeschlossen? Oder unterscheidet sich das von Versicherung zu Versicherung?
Oder ist der von mir oben eingefügte Auszug aus meinen Vertrag auch ganz anders zu verstehen?
Ich meine, jeder hofft, dass er niemals eine Reha machen muss, allerdings wäre es natürlich eine Katastrophe, wenn man sich neben den körperlichen Beschwerden, die man ohnehin schon hat, noch mit Finanzsorgen rumplagen müsste.
Sandra Sänni
Nachtrag:
Ich muss noch ergänzen, dass sich in den Paragraphen, der dem oben genannten vorangeht, folgende Ausführungen finden:
http://sdrv.ms/NrF8xB