Ruhensvereinbarung für Krankentagegeldversicherung

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Ruhensvereinbarung für Krankentagegeldversicherung

Beitragvon Solution » 12.12.2012, 16:55

Hallo Experten,
Meine Situation: jahrelang PKV versichert inkl. Krankentagegeld, jetzt arbeitslos und aus den Leistungen ALG I heraus. Hartz IV kommt nicht zum Tragen wegen Vermögen.
Meine PKV wollte mir eine Anwartschaftsversicherung für Krankentagegeld aufdrücken. Ich musste leider erst darauf aufmerksam machen, dass gemäß ihren Bestimmungen eine halbjährige Ruhensvereinbarung getroffen werden kann. Dieses wollen sie aber nur, wenn ich mich heute schon entscheide, ob ich eine große oder kleine AWV haben will. Darin sehe ich keinen Sinn, da die Versicherung ja zunächst so oder so ein halbes Jahr ruht. Wie seht ihr das? Bin ich verpflichtet mich heute zu entscheiden? Kann ich die Entscheidung zum Ende der Ruhezeit ändern bzw. kann ich nach Ablauf der Ruhensvereinbarung ganz auf die Krankentagegeldversicherung (falls ich mit 59 gar keinen Job mehr bekomme) verzichten?
Vielen Dank vorab für alle Tipps.

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