Hallo Zusammen, ich habe eine Frage an DKV-Experten.
Mein Tarif ist BM 5/2. Es ist geplant, dass ich in einer Wochen eine OP ( HNO-Bereich, Nasenmuschelverkleinerung ) mache. Beim Chefarzt. Der Termin steht schon fest. Auf meine Nachfrage bei DKV, ob und welche Info die DKV von mir vorab benötigt, bekam ich als Antwort : Kostenvoranschlag zwecks Genehmigung und Kostenübernahme. Ich habe das nicht verstanden. Auf Nachfrage hieß es , weil es dabei um eine kosmetische OP handeln könnte. Laut Vertrag soll ich DKV innerhalb von 20 Tage über den Krankenhausaufenthalt informieren.
Was wäre hier der richtige Weg? Ich habe keinen Kostenvoranschlag und der Bericht liegt mir auch noch nicht vor ( untersuchung im Gleichen KH beim Prof war vor 5 Tagen). Ob und was gibt es hier zu genehmigen?
Wäre für die Aufklärung sehr dankbar.
Liebe Grüße
Nina
Krankenhausaufenthalt: Ist die Genehmigung notwendig?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hi Nina,
wie Du selbst schreibst, geht es hier darum abzuklären, weshalb die Nasenmuschelverkleinerung gemacht werden soll. Ist die kosmetisch oder medizinisch notwendig.
Normalerweise braucht man bei Akut-OPs natürlich keine Genehmigung, da läuft das über die Versicherten Card.
Hier aber wäre eine Vorab-Klärung schon sinnvoll. Dazu brauchst Du den entsprechenden Befundbericht bzw. einen Kostenvoranschlag mit den geplanten GOÄ-Ziffern. Wenn Du die nicht hast, bekommst Du halt vorher keine Zusage, hingehen kannst Du aber trotzdem. Dann wird halt im Nachhinein geprüft (mit dem OP-Befundbericht und event. mit Fotodokumentation), aber da sind die Rechnungen dann fällig und die Prüfung kann schon ein wenig dauern.
Grüße,
wie Du selbst schreibst, geht es hier darum abzuklären, weshalb die Nasenmuschelverkleinerung gemacht werden soll. Ist die kosmetisch oder medizinisch notwendig.
Normalerweise braucht man bei Akut-OPs natürlich keine Genehmigung, da läuft das über die Versicherten Card.
Hier aber wäre eine Vorab-Klärung schon sinnvoll. Dazu brauchst Du den entsprechenden Befundbericht bzw. einen Kostenvoranschlag mit den geplanten GOÄ-Ziffern. Wenn Du die nicht hast, bekommst Du halt vorher keine Zusage, hingehen kannst Du aber trotzdem. Dann wird halt im Nachhinein geprüft (mit dem OP-Befundbericht und event. mit Fotodokumentation), aber da sind die Rechnungen dann fällig und die Prüfung kann schon ein wenig dauern.
Grüße,
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