Großes Problem bei der Kostenübernahme

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bachelor80
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Großes Problem bei der Kostenübernahme

Beitragvon bachelor80 » 07.02.2013, 17:55

Hallo liebe Forummitglieder,

mir bereitet eine höhere Arztrechnung Kopfschmerzen und benötige dringend mal einen Rat.

Ich bin seit einigen Jahren privat Krankenversichert und wollte im November noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Da die sehr hoch war, wollte der BU-Versicherer ein Arztzeugnis von einem Arzt für Innere Medezin haben. Ich habe also ein Arztzeugnis bekommen und sollte mich auf deren Kosten (des BU's Versicherers) durchchecken lassen. Diese Kosten wie gesagt sollten übernommen werden. Dies habe ich schriftlich bekommen.

Also hatte ich insgesamt 2 Termine bei einem Arzt vereinbart, wo alles das was auf dem Arztzeugnis drauf stand beantwortet wurde. Belastungs EKG, Laborwerte, HIV, innere Organe usw. Es war wirklich ein großer Test. Es wurde von A-Z alles Untersucht. Anschließend hat der Arzt das Zeugnis und die Rechnung an den BU-Versicherung geschickt. Die Rechnung des Arztes belief sich auf insgesamt 680€

Jetzt stand auf dem Arztzeugnis ganz klein unten drauf, dass die Laborkosten plus 50€ als Arzthonorar bezahlt werden. Der Arzt hat eine Rechnung von über 600€ geschrieben. Die Rechnung hat der BU-Versicherer natürlich nicht bezahlt und haben nur insgesamt ca. 100€ übernommen. Den Rest möchte jetzt der Arzt von mir haben :shock:

Die Frage die ich jetzt habe ist wer die Rechnung übernehmen muss?

Vorstellen warum die Rechung so hoch ist kann ich mir nur so, dass der BU-Versicherer ja eigentlich nur wollte, dass der Arzt die Fragen beantwortet und mein Arzt die Fragen z.B. ob alle Organe in Ordnung ist nicht enfach so beantwortet hat sondern das auch mit einem Ultraschall überprüft hat.

Ich sehe es ehrlich gesagt nicht ein eine solch hohe Rechnung selber zu bezahlen, da ich ja auch nur auf verlangen des BU-Versicherer's zum Arzt gegangen bin.

Muss ich jetzt die Rechnung übernehmen? Was passiert wenn ich dies nicht tue?

Cassiesmann
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Re: Großes Problem bei der Kostenübernahme

Beitragvon Cassiesmann » 07.02.2013, 20:20

bachelor80 hat geschrieben:
Jetzt stand auf dem Arztzeugnis ganz klein unten drauf, dass die Laborkosten plus 50€ als Arzthonorar bezahlt werden. Der Arzt hat eine Rechnung von über 600€ geschrieben. Die Rechnung hat der BU-Versicherer natürlich nicht bezahlt und haben nur insgesamt ca. 100€ übernommen. Den Rest möchte jetzt der Arzt von mir haben :shock:

War dem Arzt vorher bekannt, dass er nur 50€ bekommt? Falls ja setzten Sie sich mit dem Herrn Doktor mal auseinander.


Die Frage die ich jetzt habe ist wer die Rechnung übernehmen muss?

Du, wer sonst?


Vorstellen warum die Rechung so hoch ist kann ich mir nur so, dass der BU-Versicherer ja eigentlich nur wollte, dass der Arzt die Fragen beantwortet und mein Arzt die Fragen z.B. ob alle Organe in Ordnung ist nicht enfach so beantwortet hat sondern das auch mit einem Ultraschall überprüft hat.

Das ist mit Sicherheit auch so und wird neben dem Hinweis mit den 50€ auch irgendwo gestanden haben.


Ich sehe es ehrlich gesagt nicht ein eine solch hohe Rechnung selber zu bezahlen, da ich ja auch nur auf verlangen des BU-Versicherer's zum Arzt gegangen bin.

Muss ich jetzt die Rechnung übernehmen?

Wer sonst?

Was passiert wenn ich dies nicht tue?


Das was bei jeder anderen Rechnung auch passiert, Mahnverfahren bis hin zur Vollstreckung. Die Karidnalsfrage dürfte sein, ob den Dok vorher die 50€ bekannt waren. Ggf. sollten Sie einen Anwalt aufsuchen.

DKV-Service-Center
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Beitragvon DKV-Service-Center » 07.02.2013, 22:20

Nö, wer die Musike bestellt muss sie auch bezahlen.
Für solch Untersuchungen gibt es Vordrucke, welche dem Arzt auszuhändigen sind, die Rechnung geht direkt an den Versicherer.

Gruß

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 08.02.2013, 10:49

Grundsätzlich ist natürlich richtig, was die Kollegen schreiben (Wer die Musik bestellt, muss zahlen).

ABER:
Es dürfte dem Arzt anhand des Vordruckes ja wohl klar gewesen sein, welche Untersuchungen der BU-Versicherer fordert und auch welches Honorar dafür ausgelobt wird. Wenn er nicht richtig hinguckt, ist zumindest fraglich, ob er jetzt für offensichtlich NICHT Bestelltes sein Honorar fordern kann.

Anders gefragt ("Musik-Bestellung"):
Wenn ich eine Ein-Mann-Orchester mit Keyboard bestelle und es rücken die Berliner Philharmoniker an, wen muss ich dann bezahlen?
Wobei es bei einer ärztlichen Untersuchung für einen Laien schwerer sein dürfte, zu beurteilen, ob das nun nötig / bestellt war, als bei der Unterscheidung zwischen 1-Mann-Orchester und 80-Mann-Orchester ;-)

Freundliche Grüße

P.S.: War da kein Vermittler beteiligt, der den ganzen Untersuchungs-Prozess begleitet hat?
P.P.S.: Es ist leider ein häufig anzutreffendes Phänomen, dass Ärzte bei Selbstzahlern die Behandlung / Untersuchungen auf ein unsinniges Maß aufblähen - der eigene Geldbeutel ist wichtiger als der Eid des Hippokrates.

bachelor80
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Beitragvon bachelor80 » 08.02.2013, 15:27

Leider war daran kein Vermittler beteiligt. Ich habe ein mehrseitiges Arztzeugnis per Post bekommen, welches vom Arzt auszufüllen war.
Zitat:
"Bitte verlassen Sie auf unsere Kosten die nachfolgenen Positionen:
Ärztliche Untersuchung nach Formular...
EKG Ruhe und Belastung...
Alle Laborwerte gemäß Formular..."

Am Anfang steht sogar eine größere Passage zur Erläuterung für den Arzt. Zitat:
"Jede Frage ist vom Arzt zu stellen und mit JA oder NEIN zu beantworten" (Liegt da der casus knaxus?, -Weil für mich als Leihe bedeutet das, dass der Arzt mir nur die Frage stellen muss und ich beantworte. Der Arzt hat aber alles mehr oder weniger Untersucht. Kann aber auch sein, dass ich das jetzt nur zu Stark beurteile). Ich muss dazu sagen, dass der Arzt sich das alles garnicht durchgelesen hat als ich anwesend war, obwohl er das Schreiben schon eine Woche vorher von mir bekommen hat. Er hat sich nur die Fragen durchgelesen und hat Angefangen.

Am Ende steht Unterschrift und Datum des Arztes und:
"Wir bieten Ihnen (den Arzt) für diese Untersuchung ein Honorar von 50€ an. Laborkosten rechnen Sie bitte nach GOÄ gesondert ab."

Ich vermute mal, das der Arzt sich gedacht hat - jetzt richtig abrechnen, da die BU-Versicherung ja zahlt. Ich finde das wirklich für eine Untersuchung sehr überzogen.

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 08.02.2013, 15:37

bachelor80 hat geschrieben:Leider war daran kein Vermittler beteiligt.

Wie haben Sie die passende Berufsunfähigkeitsversicherung ausgewählt, ohne fachliche Beratung?

Und ich sage jetzt nicht: Ätsch-bätsch, selber schuld, wenn Sie´s alleine machen. Aber ein versierter Vermittler hätte den Arzt (und Sie!) entsprechend vorher informiert!

Und - noch viel wichtiger - Wer hilft Ihnen, wenn es zum BU-Fall kommt?

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 08.02.2013, 18:57

Roland Gutsch hat geschrieben:Und - noch viel wichtiger - Wer hilft Ihnen, wenn es zum BU-Fall kommt?


Ganz klar, der Arzt gemäß GOÄ^^

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Beitragvon bachelor80 » 10.02.2013, 09:38

Natürlich gab es einen Vermittler bei der Auswahl der Versicherung. Er hatte mir auch gesagt, dass bei solch hoher Absicherung wahrscheinlich ein Arztbesuch unumgänglich ist. Aber der Vermittler ist weder mit zum Arzt gekommen noch hat er den Arzt angerufen. Ich persönlich finde, dass das auch nicht in sein Aufgabengebiet fällt. Schließlich entscheidet er ja nicht ob Arztanfrage ja oder nein. Das macht jemand anders. Außerdem steht ja auch wie schon bereits erwähnt eine Erläuterung für den Arzt auf dem Fragebogen. Aber ob jetzt mein Vermittler mich an die Hand genommen hat und mit mir zum Arzt gegangen ist oder nicht spielt bei meiner frage doch nicht die all zu große Rolle oder?

Viel wichtiger ist mir jetzt wie ich mich verhalten soll und wer die Rechnung begleicht. Wer quasi im "recht" ist. Denn dem Arzt wird es bestimmt egal sein wer seine Rechnung zahlt. Nur sollte dieser sein Geld nicht bekommen wird geklagt. Die Rechnungsstelle lässt Grüßen.

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 10.02.2013, 09:54

Sie müssen sich mit dem Arzt auseinandersetzten und das Ganze mit ihm klären. Wenn er meint er müsste mehr machen als erforderlich und eben auch mehr abrechnen, ist er auch der Ansprechpartner dafür.

Haben sie ihn mal gefragt, warum er mehr gemacht hat als verlangt?

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Beitragvon bachelor80 » 12.02.2013, 12:30

Der Arzt hat dies für "notwendig" gehalten um das Zeugnis auszufüllen. Er hat auch garnicht unten seine Bankverbindung eingetragen und das weg geschickt, sondern hat dierekt eine Rechnung an die Versicherung versendet.

Jetzt bin ich daraus immer noch nicht schlauer geworden wie ich mich verhalten soll.
:|

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 16.02.2013, 13:50

Der Arzt ist lustig, dann soll er versuchen von der Versicherung das Geld zu bekommen oder es abschreiben.

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Beitragvon bachelor80 » 19.02.2013, 15:57

Ich benötige bitte eure Hilfe...

Ich habe soeben mit dem Arzt gesprochen. Die Untersuchung wurde ja auf 2 Tage verteilt. Von den insgesamt über 600€ wurden 200€ von der BU Versicherung übernommen( 50€ plus Laborkosten). Da ich erst beim zweiten Termin das Arztzeugnis mitgenommen habe, konnte er es erst dort sehen, was die Versicherung bezahlt, was untersucht werden soll und was nicht. Die Restlichen 400€ ergeben sich aus der Untersuchung vom ersten Termin Dabei stimmt das garnicht. Ich bin mit dem Zeugnis bei der ersten Untersuchung zum Arzt gegangen. Wie sollte er sonst die Ergbenisse eintragen oder wissen auf was er mich untersuchen sollte???

Zum Schluss meinte der Arzt das halt die 400€ Rechnung noch offen sind und das ich diese begleichen muss.

Ich bin so unsicher und weiß einfach nicht wie ich mich jetzt dazu verhalten soll?

Wie sieht da überhaupt rechtlich aus? Habe ich eine Chance dagegen anzugehen oder darf der Arzt alles machen was er will?

GS
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Olle Kamellen

Beitragvon GS » 12.06.2014, 00:15

Hallo lisa81,

worin liegt der tiefere Sinn, hier solche abgestandenen Beiträge zu reanimieren?

Gruß von
Gerhard

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Re: Olle Kamellen

Beitragvon Frank » 12.06.2014, 08:58

GS hat geschrieben:worin liegt der tiefere Sinn, hier solche abgestandenen Beiträge zu reanimieren?


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