Wechsel von PKV zu GKV während laufender Behandlung

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Yummy
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Wechsel von PKV zu GKV während laufender Behandlung

Beitragvon Yummy » 18.04.2013, 01:12

Hallo,

bei mir besteht Verdacht auf Rheuma. Momentan lasse ich mich von einem (nicht kassenärztlichen) Arzt behandeln bzw. untersuchen. Demnächst steht wahrscheinlich ein MRT an.
Was passiert, wenn ich nun demnächst in die GKV wechseln muss (zwangsläufig/beruflich)? Zahlt die PKV die bereits angeratene MRT Untersuchung weiter? Und auch die darauf folgenden Untersuchungen Behandlungen? Oder muss die GKV das übernehmen bzw. muss ich den Arzt wechseln?

Wäre cool wenn jemand da Rat weiß.

Viele Grüße! =)

GS
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Zwischenlösung möglich

Beitragvon GS » 18.04.2013, 07:46

Hallo Yummy,
wenn Du in der GKV pflichtversichert wirst, darfst Du - musst aber nicht - zu diesem Zeitpunkt die PKV kündigen. Alternativ kannst du die PKV einstweilen weiterführen - natürlich als Doppelversicherung, das kostet - und sie erst dann kündigen, sobald eine laufende Behandlung abgeschlossen hast.

Zu beachten dabei:
1) Den Eintritt der Versicherungspflicht in der GKV musst Du der PKV dennoch anzeigen.
2) Kündigen kannst du die PKV zu diesem Zeitpunkt maximal drei Monate rückwirkend. Später ist nur noch die ordentliche Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich, oder du nutzt eine zwischenzeitliche Beitragserhöhung zum vorzeitigen Ausstieg.

Kündigst du rückwirkend und hattest zwischenzeitlich Behandlungen nach dem rückwirkenden Vertragsablauf, werden diese nicht mehr erstattet bzw. zurückgefordert, wenn schon erstattet.

Eventuell ist die Weiterbehandlung auf eigene Kosten günstiger als die Doppelversicherung, das wäre zu prüfen. Ggf. lässt der Arzt in der Situation auch über die GOÄ-Steigerungssätze mit sich reden - vorher ansprechen.

Wenn beides - Doppelversicherung oder Selbstzahlung - nicht in Frage kommt, läuft es auf den Arztwechsel hinaus.

Gute Besserung
wünscht Gerhard


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