Hallo liebes Forum,
ich habe mal eine Frage zur Leistungsprüfung.
Meine Versicherung (DKV) möchte, da ich Leistungen beziehen möchte wissen wo ich die letzten 5 Jahre versichert war bzw. ob diese Diagnose schon einmal bereits bei mir bestand. Daher möchte die DKV angaben darüber haben wo ich in den letzten Jahren versichert war inkl. Schweigepflichtsentbindung.
Ich war vor der DKV aber nur 1 Jahr auch privat versichert. Davor hatte ich keine Versicherung. Was passiert wenn ich dies jetzt so angebe? Ich habe Angst, dass mich die Versicherung rausschmeißt. Im Antrag habe ich damals aber auch nur die eine Vorversicherung angegeben mehr nicht!
Über Hilfe bin ich sehr dankbar!
Seit erst 1 Jahr vorversichert und Leistungsprüfung
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Philipp Mättig hat geschrieben:Moin,
wenn Sie die Vorversicherung im Antrag richtig angegeben haben, kann das keine Probleme machen.
Die DKV konnte ja schon im Antrag erkennen, dass Sie nur ein Jahr vorversichert gewesen sind.
Gruß aus Leipzig
Philipp Mättig
Also im Kleingedruckten des Antrages stand drin, dass der Abfragezeitraum der Vorversicherung 8 Monate beträgt. Allerdings wurde bei den Gesundheitsfragen ein viel höherer Abfragezeitraum abgefragt. Dort waren es 3-5 Jahre.
Da ich seit einer bestimmten Zeit in Deutschland eine Versicherungspflicht gibt habe ich die Befürchtung keine Leistungen zu bekommen, da ich erst seit 2012 verichert bin.
Die Versicherung möchte nun von mir wissen wo ich in den letzten 5 Jahren versichert war und von den Vorversicherungen eine Schweigepflichtsentbindung...
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Wird bei einer Schweigepflichtsentbindung der Vorversicherung nur Krankheiten überprüft oder auch Vertragsdaten?
In der Entbindung steht es sehr schwammig drin. Zitat: " ...Informationen über Art, Umfang und Dauer von bestehenden oder beendeten Versicherungsverhältnissen dürfen ebenfalls übermittelt werden..." Was bedeutet das?
A. Nur von der aktuellen Vorversicherung oder B. Angaben auch über die Vor-Vor-Versicherungen?
In der Entbindung steht es sehr schwammig drin. Zitat: " ...Informationen über Art, Umfang und Dauer von bestehenden oder beendeten Versicherungsverhältnissen dürfen ebenfalls übermittelt werden..." Was bedeutet das?
A. Nur von der aktuellen Vorversicherung oder B. Angaben auch über die Vor-Vor-Versicherungen?
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