Hallo an die Experten!
Auch ich will aus dem teuren AM0/ZM3/SM6 raus und mir wurde, wie vielen anderen, der M4BR4 und der BM4 angeboten. Ich denke, die Unterschiede sind mir im Prinzip klar, allerdings nicht bei allen die Bedeutung:
wie wichtig ist es z.B., dass auch Leistungen oberhalb der Höchstsätze erstattet werden?
Wie häufig werden die bei BM4 genannten festen Beträge der allgemeinen (oder speziellen) Preissteigerung angepasst? Auf welcher Grundlage geschieht das? Ist der geschlossene Katalog in BM4 grundsätzlich als ein großes Manko anzusehen?
Und noch was anderes: kann jemand kurz zusammenfassen, wie Selbstbeteiligungen steuerlich zu berücksichtigen sind (ein Thema, mit dem ich mich sehr ungern beschäftige, ich blicke da ehrlich gesagt nicht richtig durch, fülle meine EKStE bloß immer mit Software aus), also wie sehr sollte der steuerliche Aspekt der Höhe der SB bei der Tarifwahl berücksichtigt werden?
Vielen Dank!
Roggbv
Wechsel zu M4BR4/BM4 - Detailfragen
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Hi Roggbv
Leistungen oberhalb des 3,5 fachen Satzes sind bstadteil einer Honorarvereinbarung zwischen Ihnen und dem Behandler. Anpassungen des Leistungskataloges? kann ich nicht sagen ist noch nicht vorgekommen, der Tarif ist verhältnismäßig jung. Steuerlich ? die genannten Tarife sind zu ca.
85-90 % steuerlich abzugsfähig das bedeutet bei einem Jahresbeitrag von 10.000 € sind 80% also 8000 € abzugsfähig erhalten Sie eine Beitragsrückerstattung von ca 1000 € verringert sich Die abzugsfhige Summe auf 7000€.
eine Selbstbeteiligung wirkt in der Regel nicht steuermindernd.
Gruß
Leistungen oberhalb des 3,5 fachen Satzes sind bstadteil einer Honorarvereinbarung zwischen Ihnen und dem Behandler. Anpassungen des Leistungskataloges? kann ich nicht sagen ist noch nicht vorgekommen, der Tarif ist verhältnismäßig jung. Steuerlich ? die genannten Tarife sind zu ca.
85-90 % steuerlich abzugsfähig das bedeutet bei einem Jahresbeitrag von 10.000 € sind 80% also 8000 € abzugsfähig erhalten Sie eine Beitragsrückerstattung von ca 1000 € verringert sich Die abzugsfhige Summe auf 7000€.
eine Selbstbeteiligung wirkt in der Regel nicht steuermindernd.
Gruß
DKV-Service-Center hat geschrieben:Hi Roggbv
Leistungen oberhalb des 3,5 fachen Satzes sind bstadteil einer Honorarvereinbarung zwischen Ihnen und dem Behandler. Anpassungen des Leistungskataloges? kann ich nicht sagen ist noch nicht vorgekommen, der Tarif ist verhältnismäßig jung. Steuerlich ? die genannten Tarife sind zu ca.
85-90 % steuerlich abzugsfähig das bedeutet bei einem Jahresbeitrag von 10.000 € sind 80% also 8000 € abzugsfähig erhalten Sie eine Beitragsrückerstattung von ca 1000 € verringert sich Die abzugsfhige Summe auf 7000€.
eine Selbstbeteiligung wirkt in der Regel nicht steuermindernd.
Gruß
Hallo DKV,
erst mal danke für die Antworten. Schon klar, dass die Leistungen oberhalb des 3,5fachen Satzes individuell vereinbart werden. Meine Frage war eher, wie häufig es vorkommt, dass ein Arzt das so will und wie häufig deshalb notwendige, aber evtl komplizierte Behandlungen deswegen nicht durchgeführt werden können. Da gibt es doch bestimmt Erfahrungen. Bezügllich der Anpassungen des Leistungskataloges: gab es in früheren Tarifen keinen solchen geschlossenen Katalog? Falls doch: wann und auf welcher Grundlage wurde der aktualisiert? Und außerdem macht man sich doch bestimmt bei der DKV bei der Erstellung eines Katalogs und der Versicherungsbedingungen zu einem solchen Tarif über dieses Thema Gedanken? Alles andere wäre verwunderlich....
Grüße,
roggbv
Hallo roggbv.
Rechnungen oberhalb der Höchstsätze sind bei Ärzten extremst selten (<1 Promille) und auch nicht ruinös, da ja nur der Teil über 3,5 nicht erstattet wird.
Bei Zahnärzten gibts das öfters (ca. 1% aller Ziffern), v.a. bei Kunststofffüllungen und Wurzelbehandlungen.
Meiner Meinung nach kann man auf so eine Regelung getrost verzichten.
Grüße, Bernhard.
Rechnungen oberhalb der Höchstsätze sind bei Ärzten extremst selten (<1 Promille) und auch nicht ruinös, da ja nur der Teil über 3,5 nicht erstattet wird.
Bei Zahnärzten gibts das öfters (ca. 1% aller Ziffern), v.a. bei Kunststofffüllungen und Wurzelbehandlungen.
Meiner Meinung nach kann man auf so eine Regelung getrost verzichten.
Grüße, Bernhard.
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Re: Wechsel zu M4BR4/BM4 - Detailfragen
roggbv hat geschrieben:Hallo an die Experten!
Auch ich will aus dem teuren AM0/ZM3/SM6 raus und mir wurde, wie vielen anderen, der M4BR4 und der BM4 angeboten. Ich denke, die Unterschiede sind mir im Prinzip klar, allerdings nicht bei allen die Bedeutung:
Hab grad zufällig heute einen Kunden mit dem selben Tarifwechsel beraten. Ich hab den Schnellvergleich noch vorliegen. Wenn Sie also wollen, dann sende ich Ihnen den genre auch zu.
Senden Sie mir einfach eine PN mit Ihrer Mailadresse.
Gruß
Markus Kopka
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