Widerrufsrecht
Verfasst: 23.05.2013, 18:11
Meine Frau hat einen "Krankversicherungs Optimierer" empfangen, der ihr erklärt hat, wie man durch Wechsel innerhalb der Versicherung Geld sparen kann (vielleicht).
Da hat sie dann auch einen Auftrag unterschrieben, dass der Optimierer für sie tätig werden darf (mit der Gesellschaft verhandeln etc.).
Nun möchte ich diesen Auftrag widerrufen und mich auf mein 14-tägiges Widerrufsrecht berufen. Ist das zulässig?
Da hat sie dann auch einen Auftrag unterschrieben, dass der Optimierer für sie tätig werden darf (mit der Gesellschaft verhandeln etc.).
Nun möchte ich diesen Auftrag widerrufen und mich auf mein 14-tägiges Widerrufsrecht berufen. Ist das zulässig?