Krankentagegeld wegen Beendigung Alg1 gekündigt

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hopper1012
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Krankentagegeld wegen Beendigung Alg1 gekündigt

Beitragvon hopper1012 » 31.07.2013, 17:25

Hallo,

bin ein wenig ratlos und erhoffe mir ein paar nützliche Tipps im Umgang mit meiner Krankenkasse DKV.

Ich bin 57 Jahre und seit ca. 1987 bei der (erst Victoria, dann DKV) vollversichert.

Leider habe ich meine Arbeit in 2010 verloren und mit einer Unterbrechung bin ich seit dem arbeitslos gemeldet und beziehe Alg1 bis zum 05.08.2013.

Ab 01.04.2013 hat mir die DKV einen Tarifwechsel von MC1 in BestMed Komfort BM4 / 1 vorgeschlagen, den ich auch angenommen habe.

Weiter bestehen blieb KH, TG42 und PVN.
Bedingungen, Wartezeit etc. ist für TG42 nicht vereinbart. Es liegt dem neuen Vertragsstand auch keine Versicherungsbedingung für TG42 bei.

Den Versicherungsschein mit 'Vertragsstand ab 01.04.2013' habe ich hier vorliegen.

Nun bin ich während der Arbeitlosigkeit mit der gleichen Diagnose länger krank geworden und habe die 42 Tage noch vor dem Ende der Arbeitslosigkeit erreicht.

Heute schreibt mir die DKV, dass

"der Leistungsbezug von Arbeitlosengeld am 05.08.2013 endet. Damit entfallen die Voraussetzungen zur Fortführung der bei uns bestehenden Krankentagegeldversicherung (Tarif TG42)".

Ich könne eine Anwartschaftsversicherung vereinbaren.

"Erhalten wir keine fristgerechte Reaktion, werden wir das Krankentagegeld zum 05.08.2013 beenden."

Ich hatte mit der Zahlung des Krankentagegeldes gerechnet.

Kennt sich jemand mit dieser speziellen Sachlage aus und kann mir ein paar Tipps geben, vor allem, ob ich bei der DKV Widerspruch einlegen muß.

Über eine Antwort freue ich mich sehr.

hopper

hopper1012
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Beitragvon hopper1012 » 28.08.2013, 10:52

Hallo,

Rossi und Vergil09owl haben mir ja schon in einem anderen Threat zur Beantragung der Familienversicherung sehr geholfen.

Aber ich habe noch folgendes Problem:

ALG1-Bezug läuft bei mir zum 05.08.2013 aus.
Bin seit 28.06.2013 bis 31.08.2013 krank geschrieben.
Die 42 Tage-Frist (6 Wo.) vor Auslaufen von ALG1 nicht (es sind nur 39 Tage).

Habe jetzt im Netz gelesen, das zumindest für GEK-Versicherte eine Arbeitsunfähigkeit auch über das Ende der ALG1 Zeit hinaus reicht, um Krankengeld auszulösen (BSG B 1 KR 38/06 R, hier waren die 6 Wochen erst nach Beendigung von ALG1 erreicht).

Jetzt meine Frage:

Habe ich Anspruch aus meiner Krankentagegeldversicherung der PKV auch über das Ende von ALG1 Bezuges, wenn der 43. Tag erst nach Beendigung von ALG1 erreicht ist?
Oder gelten hier andere Gesetze, bzw. Vertragsbedingungen?

Meine DKV hat mir schon mal das Krankentagegeld TG42 zum Ablauf ALG1 (05.08.2013) gekündigt.

Anruf von der Agentur für Arbeit gestern hat ergeben, das mit dem Auslaufen von ALG1 mein Anspruch erschöpft ist und die 6 Wochenfrist innerhalb von ALG1 ja auch nicht erreicht wurde.

Wer kann mir bitte helfen, danke.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 29.08.2013, 08:19

Habe jetzt im Netz gelesen, das zumindest für GEK-Versicherte eine Arbeitsunfähigkeit auch über das Ende der ALG1 Zeit hinaus reicht, um Krankengeld auszulösen (BSG B 1 KR 38/06 R, hier waren die 6 Wochen erst nach Beendigung von ALG1 erreicht).


Das ist GKV wir sind hier im Bereich PKV, da gelten andere Spielregeln.

http://www.pkv.de/recht/musterbedingung ... t-2009.pdf

Ich weiss jetzt nicht ob dein Versicherer von sich aus den vertrag kündigen kann.


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