Krankentagegeld wegen Beendigung Alg1 gekündigt
Verfasst: 31.07.2013, 17:25
Hallo,
bin ein wenig ratlos und erhoffe mir ein paar nützliche Tipps im Umgang mit meiner Krankenkasse DKV.
Ich bin 57 Jahre und seit ca. 1987 bei der (erst Victoria, dann DKV) vollversichert.
Leider habe ich meine Arbeit in 2010 verloren und mit einer Unterbrechung bin ich seit dem arbeitslos gemeldet und beziehe Alg1 bis zum 05.08.2013.
Ab 01.04.2013 hat mir die DKV einen Tarifwechsel von MC1 in BestMed Komfort BM4 / 1 vorgeschlagen, den ich auch angenommen habe.
Weiter bestehen blieb KH, TG42 und PVN.
Bedingungen, Wartezeit etc. ist für TG42 nicht vereinbart. Es liegt dem neuen Vertragsstand auch keine Versicherungsbedingung für TG42 bei.
Den Versicherungsschein mit 'Vertragsstand ab 01.04.2013' habe ich hier vorliegen.
Nun bin ich während der Arbeitlosigkeit mit der gleichen Diagnose länger krank geworden und habe die 42 Tage noch vor dem Ende der Arbeitslosigkeit erreicht.
Heute schreibt mir die DKV, dass
"der Leistungsbezug von Arbeitlosengeld am 05.08.2013 endet. Damit entfallen die Voraussetzungen zur Fortführung der bei uns bestehenden Krankentagegeldversicherung (Tarif TG42)".
Ich könne eine Anwartschaftsversicherung vereinbaren.
"Erhalten wir keine fristgerechte Reaktion, werden wir das Krankentagegeld zum 05.08.2013 beenden."
Ich hatte mit der Zahlung des Krankentagegeldes gerechnet.
Kennt sich jemand mit dieser speziellen Sachlage aus und kann mir ein paar Tipps geben, vor allem, ob ich bei der DKV Widerspruch einlegen muß.
Über eine Antwort freue ich mich sehr.
hopper
bin ein wenig ratlos und erhoffe mir ein paar nützliche Tipps im Umgang mit meiner Krankenkasse DKV.
Ich bin 57 Jahre und seit ca. 1987 bei der (erst Victoria, dann DKV) vollversichert.
Leider habe ich meine Arbeit in 2010 verloren und mit einer Unterbrechung bin ich seit dem arbeitslos gemeldet und beziehe Alg1 bis zum 05.08.2013.
Ab 01.04.2013 hat mir die DKV einen Tarifwechsel von MC1 in BestMed Komfort BM4 / 1 vorgeschlagen, den ich auch angenommen habe.
Weiter bestehen blieb KH, TG42 und PVN.
Bedingungen, Wartezeit etc. ist für TG42 nicht vereinbart. Es liegt dem neuen Vertragsstand auch keine Versicherungsbedingung für TG42 bei.
Den Versicherungsschein mit 'Vertragsstand ab 01.04.2013' habe ich hier vorliegen.
Nun bin ich während der Arbeitlosigkeit mit der gleichen Diagnose länger krank geworden und habe die 42 Tage noch vor dem Ende der Arbeitslosigkeit erreicht.
Heute schreibt mir die DKV, dass
"der Leistungsbezug von Arbeitlosengeld am 05.08.2013 endet. Damit entfallen die Voraussetzungen zur Fortführung der bei uns bestehenden Krankentagegeldversicherung (Tarif TG42)".
Ich könne eine Anwartschaftsversicherung vereinbaren.
"Erhalten wir keine fristgerechte Reaktion, werden wir das Krankentagegeld zum 05.08.2013 beenden."
Ich hatte mit der Zahlung des Krankentagegeldes gerechnet.
Kennt sich jemand mit dieser speziellen Sachlage aus und kann mir ein paar Tipps geben, vor allem, ob ich bei der DKV Widerspruch einlegen muß.
Über eine Antwort freue ich mich sehr.
hopper