PKV -> GKV durch Teilzeit?

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axel s.
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PKV -> GKV durch Teilzeit?

Beitragvon axel s. » 30.12.2013, 15:59

Auch mir ist bewusst, dass mein Thema wohl schon häufiger durchgeknetet wurde, aber genau mein Anliegen habe ich in alten Threats nicht klären können.
Ich bin 48, verheiratet ohne Kinder, seit 12 Jahren PKV-versichert, DKV M4BR4 (ehem. Zürich). Jahresgehalt ca. 80.000,- €

Ich plane, innerhalb der nächsten zwei Jahren eine unbezahlte Auszeit zu nehmen, 4-6 Monate. Dazu möchte ich meinen Arbeitgeber überreden, mir ein Jahr lang anteilig mein Gehalt zu reduzieren, damit ich in der Freistellung laufende Einkommen habe und die Sozialversicherungen weiterlaufen.

Ich überlege, ob ich ich diese Gelegenheit nutzen kann, aus der PKV in die GKV zu wechseln.

Einmaliges Unterschreiten der BMG wird ja wohl nicht reichen. Unterhalb welcher Jahressumme muss ich nach 12 Monaten liegen, um anschließend in einer GKV versichert zu sein? Inwieweit sind Kalenderjahre relevant, bzw. der Stichtag 31.12.?
Ich bekomme statt Weihnachts- oder Urlaubsgeld im Juni eine leistungsabhängige Prämie (ca. 10.000,-€, im o.g. Jahresgehalt enthalten), bezogen auf das Vorjahr. Wie wird diese Einmalzahlung berücksichtigt?

Ergibt mein Plan bzgl. des Wechsels in die GKV überhaupt Sinn? Mit "Sinn" ist nicht die Frage nach PKV oder GKV gemeint, sondern der Wechselplan.

Dipling
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Beitragvon Dipling » 08.01.2014, 10:37

Vorversicherungszeiten sind seit dem 01.08.2013 bzw. seit der Einführung des §188 Abs. 4 SGB V nicht mehr erforderlich. Es reicht, einmal versicherungspflichtig zu werden, um nach Überschreiten der JAEG als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben zu können.

Näheres siehe z.B. hier:

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/t ... 754#gld1.2

Leistungsabhängige Prämien gehören nicht zum regelmäßigen Arbeitsentgelt, werden also nicht berücksichtigt.

axel s.
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Beitragvon axel s. » 08.01.2014, 14:26

Hallo Dipling, danke für die Antwort.
Ich werde versicherungspflichtig, wenn ich erstmals z.B. im Januar weniger als 4050,- € verdiene? Bereits ab Februar quasi?
Dann wäre doch der Wechsel PKV->GKV doch ein Kinderspiel, wenn der Arbeitgeber einmal das Gehalt reduziert? Ich verstehe das nicht.

Dipling
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Beitragvon Dipling » 08.01.2014, 16:03

Ganz so einfach ist es nicht. Entscheidend ist die vorausschauende Betrachtung für 12 Monate, nicht für einzelne Monate. D.h. wenn die Entgeltminderung von vornherein nur vorübergehend ist, reicht es möglicherweise nicht.
Wird die JAEG bei vorausschauender Betrachtung jedoch unterschritten, tritt sofort Versicherungspflicht in der GKV ein. Wird die JAEG wieder überschritten, setzt sich die Mitgliedschaft in der GKV automatisch als freiwilliges Mitglied fort, es sei denn, es wird der Austritt erklärt und ein anderweitiger Versicherungsschutz nachgewiesen.

Da Vorversicherungszeiten nicht mehr erfüllt werden müssen, ergeben sich große Gestaltungsspielräume, vor allem, wenn der Arbeitgeber kooperativ ist.
Zu beachten ist jedoch, dass die Regelung noch neu ist und der Gesetzgeber diese Gestaltungsspielräume nicht unbedingt schaffen wollte, sondern ein anderes Ziel hatte, nämlich die Einhaltung der Versicherungspflicht. Korrekturen oder Klarstellungen des Gesetzgebers hinsichtlich der Vorversicherungszeiten sind m.E. wahrscheinlich.

FJS
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Re: PKV -> GKV durch Teilzeit?

Beitragvon FJS » 17.09.2016, 16:00

Mein Kenntnissstand war: Man muss ein Kalenderjahr lang unter der Beitragsbemessungsgrenze bleiben.

Czauderna
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Re: PKV -> GKV durch Teilzeit?

Beitragvon Czauderna » 17.09.2016, 18:35

Hallo FJS,
mal davon abgesehen, dass du auf einen Beitrag antwortest der schon mehr als zwei Jahre alt ist - deine Antwort ist leider nicht richtig.
Gruss
Czauderna

holy
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Re: PKV -> GKV durch Teilzeit?

Beitragvon holy » 20.10.2016, 20:22

Das wusste ich so auch nicht.


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