80 % Risikozuschlag bei Bagatellebefunden?
Verfasst: 12.07.2014, 05:06
Für unsere vierköpfige Familie haben wir per Ultimo 2013 Antrag auf Krankheitskostenvollversicherung gestellt und mussten zunächst € 480 pro Person für die Gesundheitsprüfung bei vom Versicherer vorgegebenen Ärzten berappen.
Bei mir wurde visuell eine „Varikosis bds. Beine“ diagnostiziert, d.h. Krampfadern. Irgendwelche Beschwerden hatte ich dadurch aber noch nie und war deswegen auch noch nie in ärztlicher Behandlung, was ich dem Versicherer auch mitteilte.
Zudem offenbarte ich der Vollständigkeit halber Heuschnupfen mit Überempfindlichkeit gegen Birkenpollen. Wie dem Versicherer gleichfalls mitgeteilt, war ich auch deswegen noch nie bei einem Arzt. Vielmehr bleibt es bei einer Selbstmedikation mit jährlich ein bis 2 Fläschchen Allergodil zu fünf Euro.
Ich war nicht wenig überrascht, als der Versicherer wegen der beiden beschriebenen Bagatellen 80 % Risikozuschlag auf den Grundtarif beanspruchte und 40 % auf den Zusatztarif für Zweibett-Zimmer und GOÄ-Überschreitung.
Ich habe daraufhin die angeblichen Krampfadern fachärztlich begutachten lassen, wobei auch eine Vielzahl von Messungen durchgeführt wurde. Das Ergebnis lautete, dass keineswegs Krampfadern beidseits an den Beinen vorliegen, sondern nur eine einzige kleinere in der Kniekehle links. Insbesondere wurde festgestellt, dass keine signifikante Stamminsuffizienz vorliegt.
Den Versicherer ficht dieses Ergebnis nicht an und er beharrt auf den Risikozuschlägen in unveränderter Höhe. Dabei argumentiert er völlig substanzlos mit Schlagworten wie „versicherungsmedizinische Sicht, künftige Rezidivgefahr und „statistischen Daten“.
Bei meinem Mann ist die Situation in Etwa analog. Hier wurden drei Blutwerte (Cholesterin, Harnsäure und GPT) mit einem einfachen „+“ von drei möglichen markiert. Nach gängiger Interpretation bedeutet das eine geringfügige Überschreitung von Referenzwerten, der keine Bedeutung zukommt, solange keine klinischen Befunde hinzutreten, was bei meinem Mann auch nicht der Fall ist.
Auch hier beansprucht der Versicherer +80 % und +40 % und andere Sätze scheint es dort nicht zu geben.
Als Resümee drei Fragen:
1) In Ansehung aller von den zu versichernden Personen ausgehenden Krankheitskostenrisiken würde ich aufgrund der vorliegenden Banalbefunde keinen über 10 % hinausgehenden Risikozuschlag für angemessen erachten. Es stellt sich die Frage, welcher Risikozuschlag adäquat wäre und wie man gegen die Festsetzung eines nicht adäquaten vorgehen kann?
2) Die pragmatische Alternative, Angebote anderer Versicherer einzuholen, dürfte ausscheiden, weil dann eine erneute Gesundheitsprüfung samt damit einhergehendem hohen finanziellen und zeitlichem Aufwand fällig würde? Jedenfalls wurde mir von zwei Versicherern erklärt, man übernehme nicht die Gesundheitschecks von Mitbewerbern und bestehe auf eigenen.
3) Als dritte Lösung könnte in Betracht kommen, weiterhin unversichert zu bleiben? Nach § 193, Abs. 4 VersVG dürfte zur Vermeidung künftiger Strafprämien ausreichend sein, bis 31.12.2013 den Vertragsabschluss beantragt zu haben? Dass dem Antrag auch ein Abschluss folgen muss, enthält das Gesetz nicht?
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Bei mir wurde visuell eine „Varikosis bds. Beine“ diagnostiziert, d.h. Krampfadern. Irgendwelche Beschwerden hatte ich dadurch aber noch nie und war deswegen auch noch nie in ärztlicher Behandlung, was ich dem Versicherer auch mitteilte.
Zudem offenbarte ich der Vollständigkeit halber Heuschnupfen mit Überempfindlichkeit gegen Birkenpollen. Wie dem Versicherer gleichfalls mitgeteilt, war ich auch deswegen noch nie bei einem Arzt. Vielmehr bleibt es bei einer Selbstmedikation mit jährlich ein bis 2 Fläschchen Allergodil zu fünf Euro.
Ich war nicht wenig überrascht, als der Versicherer wegen der beiden beschriebenen Bagatellen 80 % Risikozuschlag auf den Grundtarif beanspruchte und 40 % auf den Zusatztarif für Zweibett-Zimmer und GOÄ-Überschreitung.
Ich habe daraufhin die angeblichen Krampfadern fachärztlich begutachten lassen, wobei auch eine Vielzahl von Messungen durchgeführt wurde. Das Ergebnis lautete, dass keineswegs Krampfadern beidseits an den Beinen vorliegen, sondern nur eine einzige kleinere in der Kniekehle links. Insbesondere wurde festgestellt, dass keine signifikante Stamminsuffizienz vorliegt.
Den Versicherer ficht dieses Ergebnis nicht an und er beharrt auf den Risikozuschlägen in unveränderter Höhe. Dabei argumentiert er völlig substanzlos mit Schlagworten wie „versicherungsmedizinische Sicht, künftige Rezidivgefahr und „statistischen Daten“.
Bei meinem Mann ist die Situation in Etwa analog. Hier wurden drei Blutwerte (Cholesterin, Harnsäure und GPT) mit einem einfachen „+“ von drei möglichen markiert. Nach gängiger Interpretation bedeutet das eine geringfügige Überschreitung von Referenzwerten, der keine Bedeutung zukommt, solange keine klinischen Befunde hinzutreten, was bei meinem Mann auch nicht der Fall ist.
Auch hier beansprucht der Versicherer +80 % und +40 % und andere Sätze scheint es dort nicht zu geben.
Als Resümee drei Fragen:
1) In Ansehung aller von den zu versichernden Personen ausgehenden Krankheitskostenrisiken würde ich aufgrund der vorliegenden Banalbefunde keinen über 10 % hinausgehenden Risikozuschlag für angemessen erachten. Es stellt sich die Frage, welcher Risikozuschlag adäquat wäre und wie man gegen die Festsetzung eines nicht adäquaten vorgehen kann?
2) Die pragmatische Alternative, Angebote anderer Versicherer einzuholen, dürfte ausscheiden, weil dann eine erneute Gesundheitsprüfung samt damit einhergehendem hohen finanziellen und zeitlichem Aufwand fällig würde? Jedenfalls wurde mir von zwei Versicherern erklärt, man übernehme nicht die Gesundheitschecks von Mitbewerbern und bestehe auf eigenen.
3) Als dritte Lösung könnte in Betracht kommen, weiterhin unversichert zu bleiben? Nach § 193, Abs. 4 VersVG dürfte zur Vermeidung künftiger Strafprämien ausreichend sein, bis 31.12.2013 den Vertragsabschluss beantragt zu haben? Dass dem Antrag auch ein Abschluss folgen muss, enthält das Gesetz nicht?
Vielen Dank für Eure Unterstützung.