Krankentagegeld bei reduziertem Nettoeinkommen

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jogi2204
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Krankentagegeld bei reduziertem Nettoeinkommen

Beitragvon jogi2204 » 13.09.2014, 11:59

Hallo,

ich bin Selbstständig und bei einer PKV mit Krankentagegeld versichert.

Da mein Nettoeinkommen schwankt, möchte ich gerne wissen, wann ich die Versicherung über ein geringeres Einkommen als das, was ich versichert habe, informieren muss.

Ich habe gelesen, das ich das tun muss bei "einer nicht nur vorübergehenden" Reduzierung meines Nettoeinkommens.

Was heißt diese Formulierung nun genau?

LG

Jogi

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 16.02.2015, 15:34

Hallo jogi2204,
Es gibt unterschiedliche Auffassungen und diese betreffen u.a. die Frage, ob es sich bei der Krankentagegeldversicherung eher um eine Summenversicherung oder eher um eine Schadenversicherung handelt.
Summenversicherung bedeutet, dass man in jedem Fall Anspruch auf das versicherte Krankentagegeld hat - unabhängig von Schwankungen.
Schadenversicherung erstattet den tatsächlichen Schaden - würde also Schwankungen berücksichtigen.

Es gibt außerdem ein interessantes Urteil des OLG (immerhin!) Karlsruhe, das missverständliche Formulierungen in den Tarifbedingungen zugunsten des Kunden interpretiert.

Anbei der Link zum Urteilskommentar: http://www.olgkarlsruhe.de/pb/,Lde/Krankentagegeldversicherung_+Anpassungsklausel+zu+Lasten+des+Versicherten+bei+sinkendem+Nettoeinkommen+unwirksam/

Freundliche Grüße
RG


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