Hallo,
was passiert mit den Mitteln aus nicht verwendeten Risikozuschlägen?
In welchen Topf kommen Risikozuschläge generell?
Werden aus den Beiträgen für Risikozuschläge Alterungsrückstellungen gebildet?
Warum wird der 10%ige gesetzliche Zuschlag nicht für Risikozuschläge erhoben?
Viele Grüße
Airvernel
Verwendung Risikozuschlag
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
M.E .gehen die Risikozuschläge in den gleichen Topf der Versichertengemeinschaft wie die übrigen Beiträge auch. Altersrückstellungen werden daraus nicht gebildet.
Der Gesetzgeber schreibt in § 12 VAG die "gezillmerten Bruttobeiträge" als Bemessungsgrundlage für den gesetzlichen Zuschlag (10%) vor. Das ist die die normale Prämie mit anteiligen Provisionen, aber ohne Risikozuschläge, Krankentagegeld und ohne Pflegepflichtversicherung. Diese Teilbereiche darf die PKV bei der Berechnung des gesetzlichen Zuschlages also nicht berücksichtigen.
Der Gesetzgeber schreibt in § 12 VAG die "gezillmerten Bruttobeiträge" als Bemessungsgrundlage für den gesetzlichen Zuschlag (10%) vor. Das ist die die normale Prämie mit anteiligen Provisionen, aber ohne Risikozuschläge, Krankentagegeld und ohne Pflegepflichtversicherung. Diese Teilbereiche darf die PKV bei der Berechnung des gesetzlichen Zuschlages also nicht berücksichtigen.
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