Unfall in der Türkei. nur 1/4 Kostenrückerstattung Barmer?

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grinfoxx
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Unfall in der Türkei. nur 1/4 Kostenrückerstattung Barmer?

Beitragvon grinfoxx » 26.05.2015, 08:44

Hallo zusammenn,

toll Euch hier gefunden zu haben und ein Hallo an alle!

Es geht hier um meine Freundin folgendes:

wir sind im Mai recht spontan in den Türkei Urlaub geflogen, daher haben wir auch keine Auslandsreiseversicherung abgeschlossen, bzw. dieses Schein mitgenommen.

Meine Freundin hat am dritten Tag einen kleinen Beachvolleyball Unfall gehabt, heißt ein Mitspieler wollte einen Ball annehmen und landete auf ihrer Nase.
Sie wurde dort im Hotel noch ärztlich versorgt und sollte dann ins Krankenhaus zum Röntgen.
Das ganze ist dann mit dem Krankenwagen passiert und wir sind 50km durch die Gegend gefahren *hust*, dass war allerdings der direkte Weg.
Vor Ort dann Röntgen und die Behandlung.

Die Krankenkarte meiner Freundin haben sie nicht akzeptiert (Barmer), man sagte uns allerdings, das würde die Krankenkasse erstatten (haha).


Zurück in Deutschland zur Barmer gefahren und den Antrag mit den allen Quittungen und der Auflistung der Untersuchungen ausgefüllt.
Insgesamt betrug die Rechnung 430 Euro.

Behandlung vor Ort: 95,-
Behandlung Krankenhaus: 95,-
Röntgen: 80,-
Krankentransport 110,-
extra lange Strecke: 50,-



Gestern dann den Brief von der Barmer gekommen, erstattet werden nur 120 Euro
:shock: .
Uns war natürlich bewusst, dass wir nicht alles wieder bekommen, aber zumindest mit der hälfte haben wir gerechnet, zumal behauptet wurde- die Barmer bezahle nur die Deutschen-Sätze, doch sind die wirklich so gering?
Auch gab es keine Auflistung, welche Kosten jetzt übernommen wurde, der Betrag stand einfach nur da.




Lohnt es sich, da nochmal einen Brief zurückzusenden? Bzw. gibt es überhaupt noch Möglichkeiten die sie ausschöpfen kann? Sie hat sich den Türkei Urlaub vom Munde abgespart, da sie nen armer Azubi ist.


Vielen Dank und Gruß !

Dipling
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Beitragvon Dipling » 26.05.2015, 18:53

Die Frage gehört eigentlich nicht in den Forumsbereich private Krankenversicherung, sondern gesetzliche Kassen / Kassenleistungen.

Als Ergänzung zu den Antworten im anderen Forum:
Der GKV-Spitzenverband gibt Merkblätter heraus - gerade was die Voraussetzungen und Grenzen der Kostenübernahme betrifft:

http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/p ... uerkei.pdf


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