Frist bei Antrag auf Kostenübernahme

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Compi
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Frist bei Antrag auf Kostenübernahme

Beitragvon Compi » 17.11.2015, 13:06

Hallo zusammen im Forum,

ich habe eine Frage zu geltenden Fristen bei einem Antrag auf Kostenübernahme einer Nicht Regelleistung der HUK Coburg (Bariatrische OP). Im Bereich der GKV wurde im SGB vereinbart, dass innerhalb einer 3-Wochen Frist eine Entscheidung zur Kostenübernahme erfolgen muss. Diese Frist kann schriftlich auf 5 Wochen verlängert werden, wenn ein Gutachten erstellt werden muss - z. B. vom medizinischen Dienst der Krankenkassen.
Ich habe bei meiner PKV einen Antrag nachweislich am 29.10.15 eingereicht. Schriftlich habe ich noch nichts erhalten. Telefonisch hat mich ein Bearbeiter darüber informiert, dass ich noch einige Unterlagen nachreichen soll. Das habe ich umgehend (innerhalb 1 Werktages) gemacht. Für mich stellt sich die Frage, ob auch für die PKV diese Frist gilt, oder hier andere Maßstäbe gelten. Ansonsten müsste bis zum 19.11.15 eine Entscheidung bei mir vorliegen, da über eine Verlängerung der Frist nicht schriftlich informiert wurde. Wenn nicht, gilt laut SGB die Genehmigungsfiktion nach Ablauf der Frist und die Krankenkasse muss die Kosten tragen. Leider finde ich im Netz keine klare Regelung für die PKV. Hat jemand einen einen Tipp?

Viele Grüße und bereits vielen Dank
Jörg

Dipling
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Re: Frist bei Antrag auf Kostenübernahme

Beitragvon Dipling » 18.11.2015, 19:23

Siehe § 192 Abs. 8 VVG:

"8) Der Versicherungsnehmer kann vor Beginn einer Heilbehandlung, deren Kosten voraussichtlich 2 000 Euro überschreiten werden, in Textform vom Versicherer Auskunft über den Umfang des Versicherungsschutzes für die beabsichtigte Heilbehandlung verlangen. Ist die Durchführung der Heilbehandlung dringlich, hat der Versicherer eine mit Gründen versehene Auskunft unverzüglich, spätestens nach zwei Wochen, zu erteilen, ansonsten nach vier Wochen; auf einen vom Versicherungsnehmer vorgelegten Kostenvoranschlag und andere Unterlagen ist dabei einzugehen. Die Frist beginnt mit Eingang des Auskunftsverlangens beim Versicherer. Ist die Auskunft innerhalb der Frist nicht erteilt, wird bis zum Beweis des Gegenteils durch den Versicherer vermutet, dass die beabsichtigte medizinische Heilbehandlung notwendig ist."

Compi
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Re: Frist bei Antrag auf Kostenübernahme

Beitragvon Compi » 20.11.2015, 12:52

Vielen Dank für die Info! Das dürfte dann ja auch so in den AGBs zu finden sein. Ich mache mich mal auf die Suche!


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