Frist bei Antrag auf Kostenübernahme
Verfasst: 17.11.2015, 13:06
Hallo zusammen im Forum,
ich habe eine Frage zu geltenden Fristen bei einem Antrag auf Kostenübernahme einer Nicht Regelleistung der HUK Coburg (Bariatrische OP). Im Bereich der GKV wurde im SGB vereinbart, dass innerhalb einer 3-Wochen Frist eine Entscheidung zur Kostenübernahme erfolgen muss. Diese Frist kann schriftlich auf 5 Wochen verlängert werden, wenn ein Gutachten erstellt werden muss - z. B. vom medizinischen Dienst der Krankenkassen.
Ich habe bei meiner PKV einen Antrag nachweislich am 29.10.15 eingereicht. Schriftlich habe ich noch nichts erhalten. Telefonisch hat mich ein Bearbeiter darüber informiert, dass ich noch einige Unterlagen nachreichen soll. Das habe ich umgehend (innerhalb 1 Werktages) gemacht. Für mich stellt sich die Frage, ob auch für die PKV diese Frist gilt, oder hier andere Maßstäbe gelten. Ansonsten müsste bis zum 19.11.15 eine Entscheidung bei mir vorliegen, da über eine Verlängerung der Frist nicht schriftlich informiert wurde. Wenn nicht, gilt laut SGB die Genehmigungsfiktion nach Ablauf der Frist und die Krankenkasse muss die Kosten tragen. Leider finde ich im Netz keine klare Regelung für die PKV. Hat jemand einen einen Tipp?
Viele Grüße und bereits vielen Dank
Jörg
ich habe eine Frage zu geltenden Fristen bei einem Antrag auf Kostenübernahme einer Nicht Regelleistung der HUK Coburg (Bariatrische OP). Im Bereich der GKV wurde im SGB vereinbart, dass innerhalb einer 3-Wochen Frist eine Entscheidung zur Kostenübernahme erfolgen muss. Diese Frist kann schriftlich auf 5 Wochen verlängert werden, wenn ein Gutachten erstellt werden muss - z. B. vom medizinischen Dienst der Krankenkassen.
Ich habe bei meiner PKV einen Antrag nachweislich am 29.10.15 eingereicht. Schriftlich habe ich noch nichts erhalten. Telefonisch hat mich ein Bearbeiter darüber informiert, dass ich noch einige Unterlagen nachreichen soll. Das habe ich umgehend (innerhalb 1 Werktages) gemacht. Für mich stellt sich die Frage, ob auch für die PKV diese Frist gilt, oder hier andere Maßstäbe gelten. Ansonsten müsste bis zum 19.11.15 eine Entscheidung bei mir vorliegen, da über eine Verlängerung der Frist nicht schriftlich informiert wurde. Wenn nicht, gilt laut SGB die Genehmigungsfiktion nach Ablauf der Frist und die Krankenkasse muss die Kosten tragen. Leider finde ich im Netz keine klare Regelung für die PKV. Hat jemand einen einen Tipp?
Viele Grüße und bereits vielen Dank
Jörg