PKV Tarifwechsel RISIKOZUSCHLAG

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MaraP
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PKV Tarifwechsel RISIKOZUSCHLAG

Beitragvon MaraP » 10.05.2016, 12:59

Hallo an Alle hier im Forum.

Ich habe mich angemeldet, um eventuell von Betroffenen Infos zu bekommen, etwas zu erfahren, da ich über meine PKV sehr verärgert bzw. stocksauer bin.

Vorgeschichte:
-Privat versichert seit 1998.
-letzte Beitragshöhe 730 €/Monat
-bisher wenig Leistungen beim Versicherer abgerechnet, da gottseidank bumperl-gesund
-mehrere Jahre keine Leistungen in Anspruch genommen
-Tarifwechsel wegen Beitragsreduzierung beantragt ....
-Gesundheitsüberprüfung mit Fragebogen

........und jetzt gings los.

Neuer Tarif mit deutlicher Reduzierung des Beitrags, Mehrleistungen bei Selbstbeteiligung von 3.000,00 € (vorher 330,00 €)

Die PKV will einen Risikozuschlag von mehr als 150 % des neuen Beitrages erheben und auch keinen Leistungausschluss anbieten,
aufgrund einer vor 11 Jahren festgestellten Osteopenie/Osteoporose geringen Grades, die nie behandlungsbedürftig war, keine Medikation erforderte, keine Beschwerden verursachte, lediglich ca. 2-jährige Verlaufskontrolle zur eigenen Sicherheit. Ich betreibe seit 10 regelmäßig Sport usw. Dies ergab sogar eine Verbesserung bei der DXA-Messung.

Ich soll zudem einen Verzicht auf ALLE Mehrleistungen des neuen Tarifes unterschreiben.
Mein Gesundheitszustand ist hervorragend, keine Risiken wie z.B. Übergewicht, Rauchen etc.

Trotz mehrfacher und detallierter Schilderungen meiner Gesundheitssituation und der Vorgeschichte bei der Versicherung (sehr großes deutsches Unternehmen) beharrt der Sachbearbeiter auf dieser Regelung.
Risikozuschlag ist hochgerechnet für 30 Jahre. 153,75 % !!

Ich fühle mich total bestraft!!!

Hatte Jemand ähnliche Erlebnisse?

Grüße MaraP

Dipling
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Re: PKV Tarifwechsel RISIKOZUSCHLAG

Beitragvon Dipling » 11.05.2016, 07:15

Diese Praxis, z.B. mit unangemessenen Risikozuschlägen einen Tarifwechsel zu erschweren, kommt leider immer noch vor, ist aber rechtswidrig.

§ 204 VVG:
"(1) Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser
1.
Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt; soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen; der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart;..."

Stellungnahme der Aufsichtsbehörde BaFin:
"Sind die Leistungen im Zieltarif höher oder umfassender als im bisherigen Tarif, kann der Versicherer für diese Mehrleistungen eine Gesundheitsprüfung durchführen und gegebenenfalls einen angemessenen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss verlangen. Ein solcher Risikozuschlag kann mitunter dazu führen, dass der Versicherungsnehmer im Zieltarif eine höhere Prämie entrichten muss als im Ausgangstarif. Damit wäre aber das Ziel des Tarifwechsels verfehlt, der ja den Beitrag reduzieren soll. Darum darf der Versicherungsnehmer den Risikozuschlag oder die Wartezeit dadurch abwenden, dass er auf die Mehrleistungen des Zieltarifs verzichtet (Leistungsausschluss)."

Damit kann man die PKV konfrontieren; bei Bedarf hilft auch der PKV-Ombudsmann (http://www.pkv-ombudsmann.de) oder eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde BaFin.

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Re: PKV Tarifwechsel RISIKOZUSCHLAG

Beitragvon biometrixx » 15.05.2016, 15:51

Sachlage korrekt aber bitte: Ombudsmann und Bafin sind nach meiner Erfharung Blinde, die von Farbe sprechen. Hier entscheidt die Kommunikation auf einer Seite mit dem Arzt und dann mit dem Anbieter.

GS
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Re: PKV Tarifwechsel RISIKOZUSCHLAG

Beitragvon GS » 15.05.2016, 21:38

Hallo MaraP,

wie hoch ist denn der neue Beitrag? In Euro pro Monat?

Indirekt wissen wir dann auch, wie hoch der Risikozuschlag wäre - den Du ja abwenden kannst und wohl auch abwenden wirst.

Gruß von
Gerhard

GS
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Re: PKV Tarifwechsel RISIKOZUSCHLAG

Beitragvon GS » 15.05.2016, 21:47

hallo biometrixx,

Deine Erfahrungen, welche auch immer
Ombudsmann und Bafin sind nach meiner Erfharung Blinde, die von Farbe sprechen.
helfen hier solange nicht weiter, wie Du sie für Dich behältst.

Bitte Butter bei die Fische.

Gruß von
Gerhard

Dipling
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Re: PKV Tarifwechsel RISIKOZUSCHLAG

Beitragvon Dipling » 15.05.2016, 23:29

Statistisch kann der Ombudsmann bei der Mehrzahl der Beschwerden nicht helfen - weil die PKV tatsächlich im Recht ist. Das hat nichts mit Blindheit zu tun.

Im Fall der Threaderstellerin ist eine Beschwerde aber mehrfach berechtigt:
-Höhe des Risikozuschlages offenbar unangemessen (Verstoß gegen § 204 VVG)
-PKV akzeptiert keinen Leistungsausschluss (Verstoß gegen § 204 VVG)
-Dann aber (Zitat): "Ich soll zudem einen Verzicht auf ALLE Mehrleistungen des neuen Tarifes unterschreiben" -> das ist nichts anderes als ein Leistungsausschluss, der in der Konsequenz wiederum einen Risikozuschlag ausschließt (siehe wieder § 204 VV).

GS
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Re: PKV Tarifwechsel RISIKOZUSCHLAG

Beitragvon GS » 16.05.2016, 00:05

Hallo DiplIng,
da sind noch nicht alle Kirschen gegessen:
Höhe des Risikozuschlages offenbar unangemessen (Verstoß gegen § 204 VVG)
dessen Höhe kennen wir noch nicht
-PKV bietet keinen Leistungsausschluss an bzw. akzeptiert ihn nicht (Verstoß gegen § 204 VVG)
das ginge gar nicht,klar, aber dazu müssste die TE sich nochmal erklären.
-Zitat: "Ich soll zudem einen Verzicht auf ALLE Mehrleistungen des neuen Tarifes unterschreiben" -> das ist nichts anderes als ein Leistungsausschluss, der wiederum einen Risikozuschlag ausschließt (siehe wieder § 204 VV).
Genau so. Kein Risikozuschlag, und Leistungsausschluss nur für bisher nicht versicherte Mehrleistungen. Die wir noch nicht kennen.

Aber um diese Mehrleistungen ging es ja auch nicht, sondern um Beitragsersparnis. Und was meint die/der Zitierte mit "zudem", MaraP?

Gruß von Gerhard

GS
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Re: PKV Tarifwechsel RISIKOZUSCHLAG. Abgesang?

Beitragvon GS » 19.05.2016, 23:33

Wie es scheint, hat MaraP jegliches Interesse an ihrem eigenen Fred verloren.

Immerhin erfreulich, denn dieses Gefühl
Ich fühle mich total bestraft!!!
hat sich offenbar verflüchtigt.

Umso besser.

kraeuterfee
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Re: PKV Tarifwechsel RISIKOZUSCHLAG

Beitragvon kraeuterfee » 13.08.2016, 13:52

Ich bin im Basistarif seit 24.06.2016 versichert. Bei einem Tarifwechsel hat mir die Versicherung auf ALLE Diagnosen, die ich in der Gesundheitsprüfung angegeben habe (also die der letzten 3 Jahre- egal ob diese ausgeheilt sind oder nicht), einen Beitragszuschlag von 900 % im ambulanten, 900 % im stationären Bereich, 900 % im Zahn- und 900 % im Krankenhaustagegeldbereich bei deren Versicherungseinschluss angekündigt.
Bei der Nachfrage bei der Versicherung, wurde mir mitgeteilt, dass ich dann einen monatlichen Beitrag von 2.993,85 € zu zahlen hätte. Es wäre ihnen auch egal, ob ich mir dies leisten könne, ....man würde ein Mahnverfahren einleiten. Auch wenn sich innerhalb der nächsten Jahre die momentan angegebenen Diagnosen halbieren würde, würde dies nichts an den 900 % ändern, es sei ein "Paketpreis". Ich könne ja auch den Ausschluss dieser Diagnosen hinnehmen und müsste dann alles dementsprechend selbst bezahlen....- Ist das normal? Ist das nicht Wucher? Ich würde mir keine Krankenversicherung mehr leisten können... Wozu brauche ich dann überhaupt eine Krankenversicherung, wenn ich eh das meiste alleine bezahlen muss?

Meine Rechtsanwältin meinte, dass ich entweder nie den Tarif wechseln kann oder besser irgendwann die Versicherung wechseln sollte. Allerdings ist dann fraglich, ob mich dann überhaupt noch jemand versichert. Ich bin 48 Jahre alt...

Mein Fazit: Ich will jetzt erst mal sehen, wie das mit dem Basistarif läuft, wieviel ich tatsächlich aus eigener Tasche bezahlen muss, wenn die Ärzte mehr abrechnen, als ich von der PKK zurück kriege.

Danach wird sich richten, ob ich meinen Job an den Nagel hänge und mich irgendwo anstellen lasse. Dann kann ich wieder gesetzlich versichert sein. Bis zum 55. Lebensjahr kann ich noch zurück in die gesetzliche.
Aber ich finde diese Variante ganz schlimm- ich bin Beamte und kann mir vielleicht keine Krankenversicherung leisten.... Danke!!!

Wenn ich irgendwo einen Denkfehler habe, wäre ich über einen Hinweis dazu dankbar!!!

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Re: PKV Tarifwechsel RISIKOZUSCHLAG

Beitragvon Rossi » 15.08.2016, 08:21

Hm, hier passt irgendetwas nicht.

Es mag zwar sein, dass die PKV im Basistarif 900 % Aufschlag kalkuliert hat und deswegen dem Grunde nach ein Beitrag in Höhe von schlappen 3.000,00 € zu zahlen sind.

Unser lieber Gesetzgeber hat allerdings den tatsächlichen Beitrag im Basistarif begrenzt. Hiernach darf die PKV maximal soviel nehmen, wie ein gesetzlich Versicherter in der GKV zu zahlen hätte.

Und dies sind derzeit in der PKV 665,29 € und in der priv. Pv. 99,58 €. Mehr darf die PKV auf keinen Fall im Basistarif erheben.

Das Ganze ist in § 152 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und in § 110 (2) SGB XI geregelt.

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Re: PKV Tarifwechsel RISIKOZUSCHLAG

Beitragvon Rossi » 15.08.2016, 08:25

Okay, ich sehe gerade, Du bist Beamtin. Dann sieht es noch ganz anders aus.

Denn Du musst im Basistarif nur die fehlende Absicherung versichern.

Wenn Du einen Beihilfeanspruch in Höhe von 50 % hast, dann musst Du auch noch 50 % im Basistarif versichern. In dieser Konstellation ist der Höchstbeitrag auch entsprechend anzupassen. D.h., es sind nur 50 % = 332,64 € für die PKV und 49,79 € für die priv. Pv.

Wenn Du 70 % Beihilfeanspruch hast, dann ist es noch weniger.

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Re: PKV Tarifwechsel RISIKOZUSCHLAG

Beitragvon kraeuterfee » 15.08.2016, 18:51

Hallo, du hast Recht, dass ich im Moment im Basistarif 347,00 € für PKV und Pflegevers. zahle.
Aber in wie weit sich die Ärzte daran halten und auch nur so viel berechnen, wie der Basistarif absichert (statt dem Faktor von 2,3 darf der Zahnarzt nur 2,0 abrechnen, der Hausarzt statt der 1,8 nur 1,2 usw.), wird die Zukunft zeigen. Die Differenz muss ich selbst zahlen. Dabei handelt es sich auch nur um die Differenz von den 50%, die die PKV trägt. Die Beihilfe trägt i. d. R. die anderen 50%, nur i. d. R.
Ich hoffe, dass die Selbstzahlungen nicht ausufern. Einige Ärzte haben mir bereits mitgeteilt, dass sie definitiv den Höchstsatz berechnen, das ist ja gerade der Vorteil bei einem Privatpatient...., meinten sie. Die werden mich nach der ersten Rechnung nicht wiedersehen.
Mache mir halt echt Sorgen, ob ich das alles so finanzieren kann.
Mir geht es darum, dass ich nie den Tarif wechseln kann, um von den selbst zu zahlenden Kosten herunterzukommen.
Gibt es keine Möglichkeit von den 900 % Aufschlag herunterzukommen?

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Re: PKV Tarifwechsel RISIKOZUSCHLAG

Beitragvon Rossi » 16.08.2016, 08:12

Meines Erachtens gibt es keine Möglichkeit von den 900 % Aufschlag wegzukommen.

Dem Grunde nach spielt dieser Aufschlag für Dich auch keine Rolle, denn die Beitragshöhe im Basistarif ist durch den Gesetzgeber begrenzt.

Der Aufschlag ist nur für den sog. Risikostrukturausgleich aller PKVén untereinander maßgeblich.

Hinsichtlich der Gebührensätze im Basistarif gibt es klare gesetzliche Regelungen. Wenn es ein Kassenarzt ist, dann hat er sich an § 75 Abs. 3a SGB V zu halten.

Zitat:
(3a) Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen haben auch die ärztliche Versorgung der in den brancheneinheitlichen Standardtarifen nach § 257 Abs. 2a in Verbindung mit § 314 und nach § 257 Abs. 2a in Verbindung mit § 315 sowie dem brancheneinheitlichen Basistarif nach § 152 Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes und dem Notlagentarif nach § 153 des Versicherungsaufsichtsgesetzes Versicherten mit den in diesen Tarifen versicherten ärztlichen Leistungen sicherzustellen.

Solange und soweit nach Absatz 3b nichts Abweichendes vereinbart oder festgesetzt wird, sind die in Satz 1 genannten Leistungen einschließlich der belegärztlichen Leistungen nach § 121 nach der Gebührenordnung für Ärzte oder der Gebührenordnung für Zahnärzte mit der Maßgabe zu vergüten, dass Gebühren für die in Abschnitt M des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Ärzte genannten Leistungen sowie für die Leistung nach Nummer 437 des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Ärzte nur bis zum 1,16fachen des Gebührensatzes der Gebührenordnung für Ärzte, Gebühren für die in den Abschnitten A, E und O des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Ärzte genannten Leistungen nur bis zum 1,38fachen des Gebührensatzes der Gebührenordnung für Ärzte, Gebühren für die übrigen Leistungen des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Ärzte nur bis zum 1,8fachen des Gebührensatzes der Gebührenordnung für Ärzte und Gebühren für die Leistungen des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Zahnärzte nur bis zum 2fachen des Gebührensatzes der Gebührenordnung für Zahnärzte berechnet werden dürfen.


Für die Vergütung von in den §§ 115b und 116b bis 119 genannten Leistungen gilt Satz 2 entsprechend, wenn diese für die in Satz 1 genannten Versicherten im Rahmen der dort genannten Tarife erbracht werden.

Du solltest die sog. Musterbedingungen zum Basistarif (MB BT) zur Hilfe nehmen, dort stehen zum Schluss die Gebührensätze drinne. Diese MB BT und einen Auszug des § 75 Abs. 3a SGB V solltest Du dem Arzt unter die Nase jubeln.

Wenn er dennoch andere Gebührensätze berechnet, dann würde ich dies der entsprechenden kassenärztlichen Vereinigung des Vertragsarztes melden, dass hier jemand aus der Reihe tanzt.

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Re: PKV Tarifwechsel RISIKOZUSCHLAG

Beitragvon kraeuterfee » 18.08.2016, 19:50

Hallo Rossi! Danke für die Hinweise! Sie beruhigen mich ungemein.


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