Kostenübernahme erst nach Gutachten, obwohl Arztbericht schon vorliegt?

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Kostenübernahme erst nach Gutachten, obwohl Arztbericht schon vorliegt?

Beitragvon kraeuterfee » 27.07.2016, 17:07

ich bin bei der HUK im Basistarif seit 24.06.2016 versichert, nachdem mich meine alte PKV "in Unehren" (Anfechtung des Vertrages mit der Folge der Nichtigkeit) entlassen hat.

Kurz zur Vorgeschichte: Ich schon seit 26.04.2016 wegen einer mittelgradigen depressiven Episode krankgeschrieben. Eine teilstationäre Therapie sollte schon am 26.04.2016 beginnen. Die Einrichtung hatte vergessen, die Kostenübernahme bei der KK einzuholen. Bei der Prüfung des Antrages kam dann ein vom Makler falsch gesetztes Kreuzchen heraus- ich hatte es unterschrieben. Habe keine rechtliche Handhabe gegen den Makler und auch gegen die PKV.

Nach der "Entlassung" nahm mich die HUK im Basistarif. Zeitgleich mit dem Antrag auf KV am 23.06.2016 stellte ich den Antrag auf Kostenübernahme der teilstationären Therapie. Am 19.07.2016 wurde ich mit Wirkung vom 24.06.2016 bei der HUK krankenversichert. Wegen meines Kostenübernahmeantrages wurde mir am 21.07.2016 mitgeteilt, dass ein Gutachten erstellt werden müsste, bevor eine Entscheidung über eine Kostenübernahme gefällt werden könne. Den Arztbericht der einweisenden Ärztin hatte ich jedoch schon dem Antrag vom 23.06.2016 beigefügt. Ist das Prozedere normal? Wie lange muss ich noch warten? Welche Unterlagen (von der Klinik z. Bsp.) werden noch gebraucht?
Was kann ich tun, um die Entscheidung zu beschleunigen?

Bin total am Ende, weil der Arbeitgeber mich bei einer Abendveranstaltung -einem open Air: "See in Flammen" gesehen hat und nun meine Arbeitsunfähigkeit anzweifelt und nun auch noch eine amtsärztliche Untersuchung angekündigt hat.

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