Axa-Tarife mit höherer SB

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werner
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Axa-Tarife mit höherer SB

Beitragvon werner » 20.12.2016, 10:41

Hallo zusammen,

suche Axatarife mit einer SB über 1000 € und habe hier nur die Komfort-Tarife ECO 1300, ECO 2600, ECO 5200, ECORA 1300, ECORA 2600 mit Unterbringung im 1-Bettzimmer gefunden. Gibt es keine EL-Tarife mit SB über 1000 € ? Weiß das jemand? Leider bietet die Axa keinen Rechner auf ihrer Website an um den Beitrag für den ECO/ECORA berechnen kann. Könnte mir hier jemand den Beitrag für den ECO 2600 und 5200 für einen 38 jährigen nennen, damit ich grob abschätzen kann in welchem Rahmen sich das bewegt?

gruss

Okabe
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Re: Axa-Tarife mit höherer SB

Beitragvon Okabe » 20.12.2016, 16:09

Tu das nicht. Wenn du schon Probleme hast, die Beiträge für einen Tarif mit geringem Selbstbehal aufzubringen, dann bleib in der GKV oder wechsel so bald wie möglich in diese. Ansonsten wird dir die PKV das Genick brechen.

werner
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Re: Axa-Tarife mit höherer SB

Beitragvon werner » 21.12.2016, 13:36

das ist jetzt alles furchtbar interessant, nur leider wurde die Frage nicht beantwortet.

Vers.BeraterGamper
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Re: Axa-Tarife mit höherer SB

Beitragvon Vers.BeraterGamper » 07.04.2017, 13:23

Hallo Werner,

leider funktioniert der Tarifwechel so nicht. Es fängt schon mit der Frage an, in welche Zieltarife Sie überhaupt wechseln können.

Die AXA (inkl. DBV - ZN der AXA) hat 229 Tarifwechseloptionen in den Leistungen ambulant, stationär und Zahn. Tarife mit über 1.000,-- SB sind (nur eine Auswahl):

153-N
153-NA
ECO 4800, 1300, 2600
141A/18
343A/16
140A/16
ECORA 500, 1300, 2600
Vision 1-1500, 1-3000 und 1-4500
342A/16
...

Die Literaturmeinung geht nämlich davon aus, dass Sie nicht unbegrenzt in Tarife wechsel können: „Ungeachtet dieses gerichtlich bislang nicht entschiedenen Meinungsstreites kann das Wechselrecht jedoch nicht dazu führen, dass ein Neukunde über den Weg der Umwandlung besser gestellt wird, als zur Zeit des erstmaligen Vertragsabschlusses bei seinem VR (…) Von dem Wechselrecht nicht mehr gedeckt ist deshalb zumindest der Fall, in dem ein Neukunde einen geöffneten Tarif abschließt und dann in einen geschlossenen Tarif wechselt. Aus dem gleichen Grund kann das Wechselrecht sich bei Bestandskunden allenfalls auf solche Tarife erstrecken, die zum Zeitpunkt des erstmaligen Vertragsabschlusses des Kunden beim VR noch geöffnet waren (Bach/Moser)“

Ein guter Tarifwechselberater wird Ihren Herkunfstarif analysieren, Ihnen geeignete (und begründete) Tarifwechselvorschläge unterbreiten und prüfen "was geht" und was nicht geht. Er fragt auch die Beitragshöhen ab. Der Berater mit entsprechender Systemanbindung kann Ihnen auch zu den offenen Tarife entsprechende Beiträge nennen.

Mit besten Grüßen

Robert Gamper
Versicherungsberater


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