Seite 1 von 1

KTG - BU

Verfasst: 10.01.2017, 16:56
von MaxMoriz
Was tun, wenn der PKV / KTG Versicherer nach längerer AU einen Berufsunfähig erklärt und die KTG VS kündigt.

Wenn die AU beendet ist und man wieder Arbeitet, hat man bei neuer AU dann kein KTG mehr.

Was tun?

Re: KTG - BU

Verfasst: 12.01.2017, 07:57
von GS
Anwartschaft vereinbaren - unter § 15 in den Bedingungen geregelt

Re: KTG - BU

Verfasst: 21.01.2017, 16:56
von Biometrix
richtig, Widerspruch zur Kündigung und Antrag auf Anwartschaft.