Hallo.
Eine simple Frage aber das kleingedruckte im Vertrag ist Kauderwelsch und den PKV Vertretern traue ich da eher nicht.
Kann ich einen PKV Vertrag jederzeit kündigen ?
zb. Bei Wechsel des Arbeitsverhältnisses, Umzug ins Ausland usw.
Danke.
PKV Versicherung jederzeit kündbar ?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: PKV Versicherung jederzeit kündbar ?
Die reguläre Kündigung ist nur zum Ende eines Versicherungsjahres (kann vom Kalenderjahr abweichen) möglich, Kündigungsfrist in der Regel 3 Monate. Dabei ist zu beachten, dass PKV-Verträge eines Mindestlaufzeit von 2 Jahren vorsehen können.
Davon abzugrenzen sind Sonderkündigungsrechte, die bestehen, wenn sich der PKV-Beitrag erhöht oder (was seltener vorkommt) Leistungen reduziert werden. Die Kündigung greift dann zum Zeitpunkt der Änderung.
In allen diesen Fällen gilt: Damit die Kündigung letztlich wirksam wird, ist auch noch der Nachweis einer der Pflicht zur Versicherung erfüllenden Anschlussversicherung nötig.
Sofort bzw. innerhalb bestimmter Fristen auch rückwirkend kündbar ist die PKV nur, wenn Versicherungspflicht in der GKV oder eine beitragsfreie Familienversicherung eintritt. Also z.B. durch Aufnahme eine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung unterhalb der Versicherungspflichtgrenze oder eine Mitversicherung bei einem GKV-versicherten Ehegatten.
Bei einem Umzug Innerhalb der EU gilt die PKV in der Regel fort. Ein dauerhafter Umzug ins außereuropäische Ausland hingegen ist ein Beendigungsgrund.
Davon abzugrenzen sind Sonderkündigungsrechte, die bestehen, wenn sich der PKV-Beitrag erhöht oder (was seltener vorkommt) Leistungen reduziert werden. Die Kündigung greift dann zum Zeitpunkt der Änderung.
In allen diesen Fällen gilt: Damit die Kündigung letztlich wirksam wird, ist auch noch der Nachweis einer der Pflicht zur Versicherung erfüllenden Anschlussversicherung nötig.
Sofort bzw. innerhalb bestimmter Fristen auch rückwirkend kündbar ist die PKV nur, wenn Versicherungspflicht in der GKV oder eine beitragsfreie Familienversicherung eintritt. Also z.B. durch Aufnahme eine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung unterhalb der Versicherungspflichtgrenze oder eine Mitversicherung bei einem GKV-versicherten Ehegatten.
Bei einem Umzug Innerhalb der EU gilt die PKV in der Regel fort. Ein dauerhafter Umzug ins außereuropäische Ausland hingegen ist ein Beendigungsgrund.
Re: PKV Versicherung jederzeit kündbar ?
Vielen Dank !
Re: PKV Versicherung jederzeit kündbar ?
Unter dem Link könnt ihr mal einen PKV-Vergleich machen:
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