Ablehnung Erstattung Physiotherapie

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mike_0001
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Ablehnung Erstattung Physiotherapie

Beitragvon mike_0001 » 27.07.2017, 14:42

Hallo zusammen,

erstmal - klasse dass es so ein Forum gibt in dem man sich austauschen kann.

Kurz zu mir:
Bin etwas über 40 und seit meiner Jugend leider Rückengeplagt.

Aktuell habe ich einen BSV in der HWS inkl. Trizepsparese. Mein Arzt (inkl. 2 Meinungen von Neurochirurgen) legt mir eine OP nahe, ich versuche es aktuell (mit Erfolg) noch konservativ im Rahmen einer Manuellen Therapie/Physiotherapie.

Leider war jetzt die erste RE für 10 Sitzungen fällig. Diese wurde von meiner PKV abgelehnt mit dem Verweis dass ich in 2013 (BSV Lendenwirbelsäule) ein Schreiben erhalten hätte, dass Physiotherapiebehandlungen, in der Anzahl eingeschränkt, nur bis 2016 übernommen werden, zudem auch nur für einen bestimmten Betrag pro Sitzung. Danach hat dies in Eigenregie zu erfolgen, Kosten werden nicht mehr übernommen. An dieses Schreiben kann ich mich nicht erinnern.

Folgende Fragen:

Ist eine prinzipielle Ablehnung von Physiotherapiesitzungen überhaupt möglich - wenn hier in meinem Vertrag steht ..."Heilmittel sofern medizinisch notwenig" (insgesamt ein Komfortarif), d.h. ist mein lebenslanges Kontigent an Physiotherapie bereits erschöpft, obwohl ich hier Rezepte des Orthopäden habe?

Wenn ja, was haben die damaligen Probleme in der LWS (operiert Anfang 2014, seitdem keine Physiotherapie mehr gehabt) mit den aktuellen in der HWS zu tun?

Wie gehe ich hier am besten weiter vor? Anwalt? Kann mir die PKV dann kündigen?

Schon jetzt vielen Dank für die Hilfe!

Herzliche Grüße
Mike

Okabe
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Re: Ablehnung Erstattung Physiotherapie

Beitragvon Okabe » 28.07.2017, 09:25

mike_0001 hat geschrieben:Ist eine prinzipielle Ablehnung von Physiotherapiesitzungen überhaupt möglich - wenn hier in meinem Vertrag steht ..."Heilmittel sofern medizinisch notwenig" (insgesamt ein Komfortarif), d.h. ist mein lebenslanges Kontigent an Physiotherapie bereits erschöpft, obwohl ich hier Rezepte des Orthopäden habe?


Ja, es ist möglich, da die von dir zitierte Passage natürlich durch z.B. weitere Passagen eingeschränkt aber auch ergänzt werden kann. Wenn du von "lebenslangen Kontingenten" sprichst, dann klingt das für mich nach einer nicht deutschten PKV, liege ich da richtig?

Jedenfalls: ohne deinen exakten Vertrag zu kennen, kann man nicht sagen, ob die Versicherung Recht hat oder nicht.

Wie gehe ich hier am besten weiter vor? Anwalt? Kann mir die PKV dann kündigen?


1. Versicherung anschreiben und nachfragen, warum es keine Erstattung gibt. Bei Verweisen auf irgendwelche Schriftstücke, diese (erneut) anfordern.

2. Vertrag raussuchen und *komplett* durchlesen und verstehen. Im Zweifelsfall einscannen, anonymisieren und hier hochladen.

3. Wenn 1&2 nicht für Besserung sorgen, an einen auf PKV spezialisierten Versicherungsberater (geschützter Berufsbegriff) wenden. Alternativ einen Anwalt spezialisiert auf PKV befragen. Letzterer wird wahrscheinlich bei bestehender Rechtschutzversicherung bezahlt. Ich persönlich würde aber dem Versicherungsberater den Vorzug geben - Anwalt kann man immer noch nachschieben. Der Versicherungsberater hat nämlich definitiv das Ziel, eine möglichst gütliche Lösung mit der PKV zu erreichen ohne vor Gericht zu gehen und ähnliches - und er kennt auch oft die Denkweise von Sachbearbeitern in der PKV besser.

4. Wenn wir schon dabei sein: du solltest es als Anlass nehmen, mal all deine Versicherungsverträge zu checken und zu prüfen, ob das versichert ist, was du brauchst/wünschst und dich dabei auch beraten lassen (entweder Versicherungsmakler oder Versicherungsberater). Nicht von irgendwelchen Begriffen wie "Komfort" blenden lassen. Die sagen soviel aus wie das "frisch" in "frisches Gemüse im Angebot": gar nichts.


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