Angebot Continental Comfort SG2 vs. CS2Plus

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Ralf@Conti
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Angebot Continental Comfort SG2 vs. CS2Plus

Beitragvon Ralf@Conti » 01.11.2020, 09:19

Ich verstehe es einfach nicht, zig mal gelesen und im Netz recherchiert aber ich raff es nicht.
Könnte mich bitte jemand erhellen?

Mein Frau zahlt im Moment rund 850€ für den Tarif CS2Plus, erschien mir arg teuer deswegen habe ich nach einer Alternative gefragt.
Angebote wird mir der Comfort SG2 für rund 580€.

Aktuell habe wir einen Selbstbehalt von 1200€,
beim neuen Tarif hätten wir den dann immer noch + den 20€ pro Behandlung etc.

a: Nehmen wir mal an es gibt im Jahr ein paar Vorsorge Untersuchungen, eine neue Brille, ein paar Medikamente.
Also < 1200€, ich reiche nichts ein, bekomme natürlich auch nichts, alles gut.

b: Jetzt habe ich einen Armbruch, 3000€ KrankenHaus, 20 * Rehabehandlungen a 30€ + Vorsorge 400€ + Zahnarzt 1000€ + neue Brille 400€
Das wären 1200€ SB + 20 * 20€ + 20€ Brille also 1640€ die ich selber tragen müßte?

Denke ich da richtig oder komplett verkehrt?

Danke für lesen
Ralf

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Bei einem Wechsel in andere Tarife kann der Versicherer einen Leistungsausschluss für Mehrleistungen
verlangen, soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder
umfassender sind als in dem bisherigen Tarif (vgl. S 204 WG). Der Wegfall einer Selbstbeteiligung stellt eine
solche Mehrleistung dar.
Ich bin damit einverstanden, dass für mich bei der Umtarifierung in den Tarif COMFORT ein
Leistungsausschluss in Höhe von 1.200,00 EUR pro Kalenderjahr besteht.
Dieser Leistungsausschluss bezieht sich ausschließlich auf die ambulanten Leistungspositionen, für die die
bisherige absolute jährliche Selbstbeteiligung galt. Bei der Auszahlung von Versicherungsleistungen für
ambulante Leistungspositionen kommt zunächst ausschließlich der Leistungsausschluss in Form der
Selbstbeteiligung in Höhe von 1.200,00 EUR zur Anwendung. Die behandlungsbezogenen Selbstbeteiligungen
des Tarifs COMFORT (gemäß Abschnitt B IV, Selbstbeteiligung für ambulante Leistungspositionen) werden erst
abgezogen, sobald ihre Summe den Wert von 1.200,00 EUR erreicht hat.
Die behandlungsbezogenen Selbstbeteiligungen für die stationären und zahnärztlichen Leistungspositionen aus
dem Tarif COMFORT (gemäß Abschnitt B IV, Selbstbeteiligung) bleiben von dieser Vereinbarung unberührt.
Damit kommen diese behandlungsbezogenen Selbstbeteiligungen unabhängig von dem Leistungsausschluss
für ambulante Leistungspositionen in Höhe von 1.200,00 EUR zur Anwendung.

alwina71
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Re: Angebot Continental Comfort SG2 vs. CS2Plus

Beitragvon alwina71 » 01.11.2020, 12:48

Hallo Ralf,

schau einmal hier:
httpGrps://urteile-gesetze.de/rechtspre ... v-zr-28-12

Gruß Alwin

alwina71
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Re: Angebot Continental Comfort SG2 vs. CS2Plus

Beitragvon alwina71 » 01.11.2020, 12:53


Ralf@Conti
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Re: Angebot Continental Comfort SG2 vs. CS2Plus

Beitragvon Ralf@Conti » 01.11.2020, 14:18

Danke, ist allerdings so ziemlich genaus das auf das ich 'ich raffs nicht'bezogen habe.
Für mich als Informatiker ist das nicht wirklich verständlich. Ich sollte mir wohl doch einen Versicherungsberater besorgen

PKVLaie
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Re: Angebot Continental Comfort SG2 vs. CS2Plus

Beitragvon PKVLaie » 06.11.2020, 01:33

So kompliziert ist der Sachverhalt eigentlich gar nicht.
Der Versicherer kann Mehrleistungen ausschließen, aber das ist ja hier eine Leistungsgruppe, nämlich Selbstbehalt. Da kann man sich streiten, ob 20 EUR pro Fall oder 1200 EUR im Jahr "mehr" sind. Eigentlich bin ich der Meinung, der Versicherer müsste sich für eine von beiden Varianten entscheiden.
Maximal jedoch, darf er das Maximum der beiden SB-Modelle einbehalten, und eben nicht die Summe aus beidem.

Das eigentlich erschreckende ist, das das Urteil aus 2012 ist, und immer noch nicht befolgt wird. Da frage ich mich wieder einmal wessen Interessen die Continentale - immerhin ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - eigentlich vertritt!
Wem gehört sie, wer wählt den Vorstand, wer erhält den erzielten Gewinn?
Ich bin dort selbst versichert, wählen durfte ich noch nicht, Gewinnbeteiligung habe ich auch noch keine erhalten!

Ralf@Conti
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Re: Angebot Continental Comfort SG2 vs. CS2Plus

Beitragvon Ralf@Conti » 06.11.2020, 06:04

Ok, Danke,
vielleicht habe ich dich auch falsch verstanden,
Frank-Dietrich schreibt zum Thema

Sie zielt vielmehr darauf ab, dass der Kläger bei der Inanspruchnahme ambulanter Leistungen zunächst den absoluten jährlichen Selbstbehalt von 2300 € in Form eines Leistungsausschlusses zu erbringen hat und die Beklagte bei darüber hinausgehenden Leistungen zusätzlich berechtigt ist, den behandlungsbezogenen Selbstbehalt in Abzug zu bringen. Ein derartiger doppelter Abzug beim Selbstbehalt, der zu einer Schlechterstellung des Klägers gegenüber anderen Versicherungsnehmern sowohl im Herkunfts- als auch im Zieltarif führt, ist unzulässig.


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