150% Deckelung im Standardtarif bei 2 Versicherungsträgern
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
150% Deckelung im Standardtarif bei 2 Versicherungsträgern
Nachdem meiner Mutter eine saftige Beitragserhöhung von der DKV reinflatterte, habe ich mir mal die Verträge genauer angesehen. Ihr Mann ist bei der Allianz versichert.
Es stellt sich heraus, dass beide seit mehr als zehn Jahren im Standardtarif versichert sind, aber die 150% Beitragsdeckelung nie Anwendung fand. Das Gesamteinkommen ist unter der Grenze.
Müssen beide bei der gleichen Gesellschaft versichert sein, um in den Genuss der Deckelung zu kommen?
Wenn nein, besteht Anspruch auf eine Rückzahlung?
Es stellt sich heraus, dass beide seit mehr als zehn Jahren im Standardtarif versichert sind, aber die 150% Beitragsdeckelung nie Anwendung fand. Das Gesamteinkommen ist unter der Grenze.
Müssen beide bei der gleichen Gesellschaft versichert sein, um in den Genuss der Deckelung zu kommen?
Wenn nein, besteht Anspruch auf eine Rückzahlung?
Re: 150% Deckelung im Standardtarif bei 2 Versicherungsträgern
Hallo aldemar,
sind einige Fragen erlaubt?
Hat sich inzwischen auch die Allianz gemeldet? Wenn nicht, wird wohl noch kommen.
Dabei viel Glück
wünscht GS
sind einige Fragen erlaubt?
1) Um welche Erhöhung handelt es sich? (von x € auf y €?)Nachdem meiner Mutter eine saftige Beitragserhöhung von der DKV reinflatterte, habe ich mir mal die Verträge genauer angesehen. Ihr Mann ist bei der Allianz versichert.
Hat sich inzwischen auch die Allianz gemeldet? Wenn nicht, wird wohl noch kommen.
2) Wurde die Deckelung (jeweils max. 75 % des Höchstbeitrages von zz.706 €) beantragt, aber verweigert? Sind Allianz und DKV über den jeweils anderen Vertrag und die Einkommenssituation ins Bild gesetzt?Es stellt sich heraus, dass beide seit mehr als zehn Jahren im Standardtarif versichert sind, aber die 150% Beitragsdeckelung nie Anwendung fand. Das Gesamteinkommen ist unter der Grenze.
Nein, aber zu diesem Genuss müssen beide Versicherer "über Kreuz" informiert werden.Müssen beide bei der gleichen Gesellschaft versichert sein, um in den Genuss der Deckelung zu kommen?
Rückwirkend grundsätzlich nein. Versuchen kann man es dennoch, indem Transpararenz zur familiären und einkommensmäßigen Situation der relevanten Jahre hergestellt wird. Das geht natürlich nicht in einem Dreizeiler. Und bevor man seitenweise textet und tabelliert, vllt. erst mal telefonisch die Erfolgsaussichten sondieren.Wenn nein, besteht Anspruch auf eine Rückzahlung?
Dabei viel Glück
wünscht GS
Re: 150% Deckelung im Standardtarif bei 2 Versicherungsträgern
Hallo GS,
vielen Dank für die Antwort.
Der KV-Beitrag soll von 273€ auf 354€ steigen bei einer Altersentlastung von knapp 500€.
Wenn aber die Höchstgrenze 706€ ist, sollte der KV-Beitrag doch bei 206€ liegen.
Mit den Gesellschaften nehme ich erst noch Kontakt auf, über Pfingsten konnte man die relevanten Fachabteilungen nicht kontaktieren.
Danke und Gruß
aldemar
vielen Dank für die Antwort.
Der KV-Beitrag soll von 273€ auf 354€ steigen bei einer Altersentlastung von knapp 500€.
Wenn aber die Höchstgrenze 706€ ist, sollte der KV-Beitrag doch bei 206€ liegen.
Mit den Gesellschaften nehme ich erst noch Kontakt auf, über Pfingsten konnte man die relevanten Fachabteilungen nicht kontaktieren.
Danke und Gruß
aldemar
Re: 150% Deckelung im Standardtarif bei 2 Versicherungsträgern
In den AVB zum Standardtarif steht folgender Passus, den ich nicht ganz verstehe.
"Sind die Ehegatten oder Lebenspartner nicht bei
demselben Versicherer versichert, wird von jedem
Ehegatten oder Lebenspartner die Hälfte des maß-
geblichen Gesamtbeitrags erhoben. Liegt der individuelle Beitrag eines Versicherten jedoch niedriger
als die Hälfte des maßgeblichen Gesamtbeitrags,
so wird der gesamte Kappungsbeitrag dem anderen Ehegatten oder Lebenspartner zugerechnet."
Ist der maßgebliche Gesamtbetrag nun 2*706€ oder gedeckelt 1,5*706?
Was passiert, wenn der individuelle Beitrag bei beiden niedriger als die Hälfte des maßgeblichen Gesamtbetrags ist?
"Sind die Ehegatten oder Lebenspartner nicht bei
demselben Versicherer versichert, wird von jedem
Ehegatten oder Lebenspartner die Hälfte des maß-
geblichen Gesamtbeitrags erhoben. Liegt der individuelle Beitrag eines Versicherten jedoch niedriger
als die Hälfte des maßgeblichen Gesamtbeitrags,
so wird der gesamte Kappungsbeitrag dem anderen Ehegatten oder Lebenspartner zugerechnet."
Ist der maßgebliche Gesamtbetrag nun 2*706€ oder gedeckelt 1,5*706?
Was passiert, wenn der individuelle Beitrag bei beiden niedriger als die Hälfte des maßgeblichen Gesamtbetrags ist?
Re: 150% Deckelung im Standardtarif bei 2 Versicherungsträgern
Ich versuchs mal wieder:
Beispielfälle:
1) Liegen beide Beiträge unter 530 €, bleibt es bei diesen Beträgen.
2) Beitrag A 480 €, Beitrag B 620 €, zusammen 1.100 €, also 40 € über dem gemeinsamen Höchstbeitrag.
Da es bei A nichts zu kappen gibt, kommen die 40 € komplett bei B zum Zuge. Beitrag B zunächst also 580 €, beide zusammen = 1.060 €, also 150 % des Einzel-Höchstbeitrages.
Da für B aber laut obigem Zitat, Satz 1, maximal 530 € in Frage kommen, wird dessen Beitrag auf diese 530 € gekappt. Ingesamt zahlen A+B demnach 1.010 € statt 1.100 ohne Kappungsregel.
Vllt. liege ich mit Beispiel 2 ja daneben, aber dann werden wir es schnell erfahren - oder sogar gschwind, wie der Schwabe sagt.
Der maßgebliche Gesamtbeitrag ist maximal 150 % des Einzel-Höchstbeitrages, 2021 demnach 706,28+353,14=1.059,42 €. Davon die Hälfte sind (knapp) 530 €.aldemar zitiert aus den AVB Standardtarif:
Sind die Ehegatten oder Lebenspartner nicht bei demselben Versicherer versichert, wird von jedem Ehegatten oder Lebenspartner die Hälfte des maßgeblichen Gesamtbeitrags erhoben. Liegt der individuelle Beitrag eines Versicherten jedoch niedriger als die Hälfte des maßgeblichen Gesamtbeitrags, so wird der gesamte Kappungsbeitrag dem anderen Ehegatten oder Lebenspartner zugerechnet."
Beispielfälle:
1) Liegen beide Beiträge unter 530 €, bleibt es bei diesen Beträgen.
2) Beitrag A 480 €, Beitrag B 620 €, zusammen 1.100 €, also 40 € über dem gemeinsamen Höchstbeitrag.
Da es bei A nichts zu kappen gibt, kommen die 40 € komplett bei B zum Zuge. Beitrag B zunächst also 580 €, beide zusammen = 1.060 €, also 150 % des Einzel-Höchstbeitrages.
Da für B aber laut obigem Zitat, Satz 1, maximal 530 € in Frage kommen, wird dessen Beitrag auf diese 530 € gekappt. Ingesamt zahlen A+B demnach 1.010 € statt 1.100 ohne Kappungsregel.
Vllt. liege ich mit Beispiel 2 ja daneben, aber dann werden wir es schnell erfahren - oder sogar gschwind, wie der Schwabe sagt.
Re: 150% Deckelung im Standardtarif bei 2 Versicherungsträgern
Hallo GS,
vielen Dank für die ausführliche Erklärung.
Bei 530€ Maximalbeitrag und einem Altersentlastungsbetrag von 500€, heißt das, dass der KV-Beitrag meiner Mutter nur mehr 30€ beträgt? Kann ich ja kaum glauben. Wo ist der Denkfehler?
Beim anderen KV-Vertrag liegt der aktuelle Beitrag bei 260€. Der würde sich dann auch entsprechend um ca. 176€ (706€/2/2) ermäßigen?
Danke und Gruß
aldemar
vielen Dank für die ausführliche Erklärung.
Bei 530€ Maximalbeitrag und einem Altersentlastungsbetrag von 500€, heißt das, dass der KV-Beitrag meiner Mutter nur mehr 30€ beträgt? Kann ich ja kaum glauben. Wo ist der Denkfehler?
Beim anderen KV-Vertrag liegt der aktuelle Beitrag bei 260€. Der würde sich dann auch entsprechend um ca. 176€ (706€/2/2) ermäßigen?
Danke und Gruß
aldemar
Re: 150% Deckelung im Standardtarif bei 2 Versicherungsträgern
Hallo aldemar,
Die Kappungsregel zum Standardtarif und der mehrfach genannte Altersentlastung, das sind wohl zwei Stiefel aus unterschiedlichen Paaren.
Was schreibt denn der Versicherer (DKV?) zur Altersentlastung von 500 €? Wendet er sie ausdrücklich auch im Standardtarif an oder galt sie nur in Verbindung mit dem Bestehen des früheren Tarifs?
Wie laten den die Bedingungen zur Altersentlastung? Wie heißt dieser Tarif bei der DKV
Gruß
von GS
Die Kappungsregel zum Standardtarif und der mehrfach genannte Altersentlastung, das sind wohl zwei Stiefel aus unterschiedlichen Paaren.
Was schreibt denn der Versicherer (DKV?) zur Altersentlastung von 500 €? Wendet er sie ausdrücklich auch im Standardtarif an oder galt sie nur in Verbindung mit dem Bestehen des früheren Tarifs?
Wie laten den die Bedingungen zur Altersentlastung? Wie heißt dieser Tarif bei der DKV
Gruß
von GS
Re: 150% Deckelung im Standardtarif bei 2 Versicherungsträgern
Hallo GS,
in der aktuellen KV-Erhöhung ist ein Altersentlastungsbetrag (gebildet wohl aus den Altersrückstellungen) von ca. 500€ ausgewiesen. Der kam wohl aus der Vollversicherung und den verliert man wohl auch nicht im Standardtarif.
Genaues kann ich momentan nicht sagen. Ich brauche erst noch die Vollmachten und die Versicherungsschreiben.
Gruß
aldemar
in der aktuellen KV-Erhöhung ist ein Altersentlastungsbetrag (gebildet wohl aus den Altersrückstellungen) von ca. 500€ ausgewiesen. Der kam wohl aus der Vollversicherung und den verliert man wohl auch nicht im Standardtarif.
Genaues kann ich momentan nicht sagen. Ich brauche erst noch die Vollmachten und die Versicherungsschreiben.
Gruß
aldemar
Re: 150% Deckelung im Standardtarif bei 2 Versicherungsträgern
Mein Denkfehler liegt wohl hier begründet. In den AVB steht Folgendes:
“Der Tatsache, dass das Eintrittsalter der versicherten Person in die Krankheitskostenversicherung, aus der sie in den Standardtarif wechselt, niedriger gewesen ist, wird in
der Weise Rechnung getragen, dass die Alterungsrückstellung anzurechnen ist. Dabei darf der neue
Beitrag den halben niedrigsten Erwachsenenbeitrag (Frauen, Männer) der versicherten Leistungsstufe nicht unterschreiten."
Jetzt müsste man halt wissen, wie hoch der halbe niedrigste Erwachsenenbeitrag ist.
“Der Tatsache, dass das Eintrittsalter der versicherten Person in die Krankheitskostenversicherung, aus der sie in den Standardtarif wechselt, niedriger gewesen ist, wird in
der Weise Rechnung getragen, dass die Alterungsrückstellung anzurechnen ist. Dabei darf der neue
Beitrag den halben niedrigsten Erwachsenenbeitrag (Frauen, Männer) der versicherten Leistungsstufe nicht unterschreiten."
Jetzt müsste man halt wissen, wie hoch der halbe niedrigste Erwachsenenbeitrag ist.
Re: 150% Deckelung im Standardtarif bei 2 Versicherungsträgern
Hallo aldemar
Vllt. zurück zu den konkreten Zahlen, die Dir vorliegen bzw. noch nicht vorliegen:
Die neuen 354 € zum Standardtarif der Muttter an die DKV entsprechen in etwa dem halben Einzel-Höchstbeitrag in der GKV. Hinzu kämen noch maximal 530 € ihres Mannes an die Allianz - kann aber auch deutlich weniger sein. Warten wir es ab, bis die Allianz sich meldet.
Und hinzu kommen natürlich auch noch die beiden Pflege-Pflichtbeiträge, deren Summe in etwa dem Höchstbeitrag an eine gesetzliche Pflegekasse entsprechen dürfte - kann weniger, aber auch mehr sein.
Gruß
von GS
Das kann ich Dir und kann wohl auch sonst niemand hier im Forum sagen.Du schreibst
Jetzt müsste man halt wissen, wie hoch der halbe niedrigste Erwachsenenbeitrag ist.
Vllt. zurück zu den konkreten Zahlen, die Dir vorliegen bzw. noch nicht vorliegen:
Die neuen 354 € zum Standardtarif der Muttter an die DKV entsprechen in etwa dem halben Einzel-Höchstbeitrag in der GKV. Hinzu kämen noch maximal 530 € ihres Mannes an die Allianz - kann aber auch deutlich weniger sein. Warten wir es ab, bis die Allianz sich meldet.
Und hinzu kommen natürlich auch noch die beiden Pflege-Pflichtbeiträge, deren Summe in etwa dem Höchstbeitrag an eine gesetzliche Pflegekasse entsprechen dürfte - kann weniger, aber auch mehr sein.
Gruß
von GS
Re: 150% Deckelung im Standardtarif bei 2 Versicherungsträgern
Hallo GS,
die Allianz erhöht die KV von 220€ auf 262€.
Ich bin mal gespannt, welche Beiträge nach der 150%-Deckelung anfallen.
Gruß
aldemar
die Allianz erhöht die KV von 220€ auf 262€.
Ich bin mal gespannt, welche Beiträge nach der 150%-Deckelung anfallen.
Gruß
aldemar
Re: 150% Deckelung im Standardtarif bei 2 Versicherungsträgern
Hallo aldemar,
bei 354+262 Euro gibt es nichts zu deckeln.
Du kannst Dir sogar die zwei Briefmarken für die Über-Kreuz-Information an die DKV und die Allianz sparen.
Und das noch etliche Jahre, bevor es was zu deckeln geben wird.
Gruß
von GS
bei 354+262 Euro gibt es nichts zu deckeln.
Du kannst Dir sogar die zwei Briefmarken für die Über-Kreuz-Information an die DKV und die Allianz sparen.
Und das noch etliche Jahre, bevor es was zu deckeln geben wird.
Gruß
von GS
Re: 150% Deckelung im Standardtarif bei 2 Versicherungsträgern
Hallo GS,
dachte schon, dass irgendwo der Hund begraben ist.
Meine Kalkulation bisher:
Höchstbeitrag GKV - anrechenbare Rückstellung = PKV-Beitrag
Gruß
aldemar
dachte schon, dass irgendwo der Hund begraben ist.
Meine Kalkulation bisher:
Höchstbeitrag GKV - anrechenbare Rückstellung = PKV-Beitrag
Gruß
aldemar
Re: 150% Deckelung im Standardtarif bei 2 Versicherungsträgern
Hallo aldemar,
nachdem die Katze nun aus dem Sack ist: In dieser Kalkulation
Gruß
von GS
nachdem die Katze nun aus dem Sack ist: In dieser Kalkulation
liegt letztendlich der Hund dieses Freds begraben.Höchstbeitrag GKV - anrechenbare Rückstellung = PKV-Beitrag
Gruß
von GS
Re: 150% Deckelung im Standardtarif bei 2 Versicherungsträgern
Zusammengefasst für 2021 heißt das also, dass die Deckelung für Ehegatten erst ab einem zu zahlenden KV-Gesamtbeitrag über 1.059,42 € zu greifen beginnt - unabhängig von sonstigen Faktoren (ausgenommen Einkommensgrenze)?
Zuletzt geändert von aldemar am 25.05.2021, 23:01, insgesamt 1-mal geändert.
Zurück zu „Krankenvollversicherung“
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 20 Gäste