Keine Lohnfortzahlung bei AU in ersten 28 Tagen neuer Arbeitgeber?

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neunzehn80
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Keine Lohnfortzahlung bei AU in ersten 28 Tagen neuer Arbeitgeber?

Beitragvon neunzehn80 » 18.08.2022, 22:01

Hallo zusammen,

ich komme leider nicht weiter! Ich habe zum 1.7.22 meinen Arbeitgeber gewechselt (Angestellter in freier Wirtschaft) und bin in den ersten 28 Tagen (im Juli) an Covid erkrankt. Ich habe mich für 4 Tage mit einem ärztlichen Attest arbeitsunfähig melden müssen. Mein Arbeitgeber hat nun im Juli für die 4 Tage keine Lohnfortzahlung geleistet, da es dazu wohl eine gesetzliche Regelung gibt, dass die KV’s innerhalb der ersten 28 Tage einer Neuanstellung die Lohnfortzahlung übernehmen?! Aber ist das auch für PKV Versicherte?

Meine PKV sieht dies nämlich anders und schreibt mir, „Ihr versicherten Tarif "xxx" sieht eine Karenzzeit von 42 Tagen je Versicherungsfall vor. Sie haben somit Anspruch auf Versicherungsleistungen ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.“.

Ist das tatsächlich eine Versicherungslücke? Trägt hier nicht ggfs. das Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung? Beide Parteien „PKV und AG“ weigern sich, für die 4 AU-Tage zu zahlen. Ich frage mich, was gewesen wäre, wenn ich länger als 4 Tage ausgefallen wäre...?????

Für GKV Versicherte ist dies einfach und auch gut zu recherchieren. Bei PKV Versicherten und im Besonderen dieser 28-Tage Neuarbeitgeber-Regelung finde ich keine Lösungen.

Habt ihr Hilfen, Gesetzesregelungen o.ä., die mir mehr Licht im Tunnel zeigen können?

Ich bedanke mich im Voraus bei euch für jegliche Tipps.

Czauderna
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Re: Keine Lohnfortzahlung bei AU in ersten 28 Tagen neuer Arbeitgeber?

Beitragvon Czauderna » 19.08.2022, 10:10

Hallo und willkommen im Forum
im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, bei der Krankengeldanspruch per Gesetz (SGB) vom ersten Tag an besteht und wegen einer Entgeltfortzahlung nur ruht, ist es bei der PKV offenbar Vertragssache. Sicher meldet sich hierzu einer unserer Experten zu Wort.
Gruss
Czauderna

GS
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Re: Keine Lohnfortzahlung bei AU in ersten 28 Tagen neuer Arbeitgeber?

Beitragvon GS » 19.08.2022, 12:44

Hallo zusammen,

tatsächlich habe ich noch von keinem KT-Tarif für Arbeitnehmer gehört, der die betreffende Lücke kurz nach (je)dem Arbeitgeberwechsel deckt. kann ja auch außerhalb von Corona vorkommen. Vllt. bin ich da aber nicht auf dem Laufenden.

Wäre mal ein Ansatz, wenn ohnehin ein neuer KT-Tarif kreiert wird (gut, kommt so gut wie nicht vor). Oder für eine freiwillige Leistungszusage im Rahmen des bestehenden Tarifs (z.B. Deckung vom 4.-10. Tag einer AU, die spätestens 21 Tage nach Beschäftigungsbeginn/AG-Wechsel eintritt).

Ergänzung:
Die Sache lässt auch aus diesem Blickwinkel betrachten: In aller Regel gibts eine Beitragsdiffrenz zum Alternativszenario "freiwillig in der GKV geblieben". Die wenigen Tage Gehaltsnichtfortzahlung deckt man aus dem Anlageergebnis dieser Beitragsdifferenz seit Vertragsbeginn.


Grüße
von GS

neunzehn80
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Re: Keine Lohnfortzahlung bei AU in ersten 28 Tagen neuer Arbeitgeber?

Beitragvon neunzehn80 » 22.08.2022, 17:56

Danke erst einmal für eure schnelle Hilfe!
@GS: Was wäre dein konkreter Tipp, dem ich nachgehen kann? Ich verstehe gerade nicht so richtig die sinnvollen nächsten Schritte.

Danke und VG

GS
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Re: Keine Lohnfortzahlung bei AU in ersten 28 Tagen neuer Arbeitgeber?

Beitragvon GS » 22.08.2022, 20:24

Hallo neúnzehn80,
Was wäre dein konkreter Tipp, dem ich nachgehen kann? Ich verstehe gerade nicht so richtig die sinnvollen nächsten Schritte.
Vorweg: An Deinem Krankentagegeldtarif kannst Du im Hinblick auf die gerade erlebte Situation nichts ändern. Was Du aber eventuell machen kannst: Die Höhe des Tagessatzes checken - ob der so passt oder ob er nicht eventuell zu niedrig ist. Im letzteren Fall hättest Du auch dann noch ein Problem, wenn Du längerfristig erkranken solltest und Dein Krankentagegeld zwar gezahlt würde, dann aber nicht in der notwendigen Höhe.
Dazu weiter unten etwas mehr - für heute aber nur das Notwendigste.

Sinnvolle nächste Schritte:
In jedem Fall solltest Du einmal checken, wie Dein finanzieller Status wäre, wenn Du nicht zur PKV gewechselst, sondern in der GKV geblieben wärst, und zwar beginnend 2022 (die Zeit davor seit dem Wechsel ist vorbei, daher lassen wir sie mal außen vor):
1)
Als freiwillig in der GKV Versichereter wäre Dein Arbeitnehmeranteil (Kranken und Pflege) heute zum Durchschnittsbeitragssatz 459 € (ohne Kind: 476 €) monatlich. Rechne mit dem jeweiligen Betrag weiter.
2)
Addiere zu den 459 bzw. 476 € die Beträge hinzu, die Du statt in Deinen PKV-Tarif zu wechseln, für entsprechende Zusatztarife (Krankenhaus und Zahn) zahlen würdest. Lass dir der Einfachkeit halber die betreffenden, heute geltenden Beiträge zu Deinem damaligen Eintrittsalter nennen.
3)
Von der Summe aus den 459/476 € und diesen Zusatzbeiträgen ziehst Du Deinen aktuellen Arbeitnehmeranteil PKV/PPV (Monatsbeitrag - Arbeitgeberzuschuss lt. Gehaltsabrechnung) ab. Dann hast Du einen brauchbaren Näherungsbetrag, um weiterzumachen.
4)
Die Differenz nach 3) multiplizierst Du mit 8 (Monate seit Jahresanfang) und zahlst den Betrag auf ein etwa vorhandenes Tagesgeldkonto bei Deiner Hausbank ein. Vorher kannst Du den Betrag abziehen, den Dich die 4 Tage Arbeitsunfähigkeit im Juli effektiv gekostet haben. Damit wäre das abgehakt.
5)
Ab September richtest Du einen monatlichen Dauerauftrag auf Deinem Girokonto ein, der die Differenz nach 3) vom Giro- aufs Tagesgeldkonto schaufelt.
6)
Sobald sich Dein PKV-Beitrag ändert, prüfe diese Schritte 1)-3) und ändere ggf. Deinen Dauerauftrag. Nicht vergessen, dass sich auch der GKV-Arbeitnehmeranteil bis dahin geändert haben könnte (z. B. zum 1.1.2023 wird das der Fall sein).

zur Höhe des Krankentagegeldes:
Das machen wir - wenn Du willst - das nächste Mal. OK?

Gruß
von GS


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