PKV bei Berufsunfähigkeit

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PKV bei Berufsunfähigkeit

Beitragvon 1234567 » 15.01.2023, 02:33

Ich bin bereits seit einem halben Jahr arbeitsunfähig und rechne damit, dass beim nächsten Gutachtertermin die private KV Berufsunfähigkeit feststellen wird.
Mein Problem:
Ich habe zwar,vden bei meiner Versicherung möglichen Höchstbetrag in der BU abgesichert, trotzdem ist der aber, wenn ich daraus noch Rente und eben den KV-Beitrag zahlen muss, mit 70 % des ehemaligen Nettos eigentlich zu niedrig bemessen…
Das kann ich jetzt nicht mehr ändern. Würde in absehbarer Zeit auch noch Erwerbsminderung festgestellt, hätte ich auch selbst bei der teilweisen mein Problem gelöst, da dann die fehlenden Beträge überkompensiert würden. Allerdings steht das in den Sternen..
Fragen:
1. würde ich eigentlich, wenn ich nur BU-Rente beziehe die Möglichkeit haben, in die GKV zu wechseln ? Wobei das nur unwesentlich günstiger wäre, aber s. Frage 2
2. da ich bei nur BU-Bezug zumindest 40 % im alten Job arbeiten müsste und dann ja unter die Grenze fallen würde, könnte ich mich in jedem Fall wieder in der GKV versichern oder ? (Das will ich eigentlich gar nicht, aber ggf. wird mir nichts anderes übrig bleiben, da ich ja in der PKV keine Krankentagegeld mehr erhalten würde und die GKV-Lösung mir die Möglichkeit gewähren würde, dann eben in meinem Teilzeitjob bei Krankheit wieder Krankengeld zu beziehen, nach Aussage meiner Ärzte wird die staatliche EM-Rente ohne die Krankheitszeiten sehr schwer zu erhalten sein und ehrlicherweise steht auch in den Sternen, ob ich das mit den 40 Prozent lange durchstehen würde)
3. Jetzt wird es kompliziert: meine Versicherung, die mich bei der BU nur 70% des Nettos hat absichern lassen, war beim KT deutlich großzügiger und somit würde mir bei der BU-Zahlung auch noch eine Rückforderung des KT blühen.
Wenn ich es schaffen würde jetzt nochmal arbeiten zu gehen (das letzte Gutachten der KV ging von einer noch möglichen positiven Entwicklung aus) wie lange müsste ich durchhalten, damit zumindest für die Vergangenheit die Zahlungen des KT nicht zurückgefordert werden könnten ?

Carlo
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Re: PKV bei Berufsunfähigkeit

Beitragvon Carlo » 15.01.2023, 14:14

3. Jetzt wird es kompliziert: meine Versicherung, die mich bei der BU nur 70% des Nettos hat absichern lassen, war beim KT deutlich großzügiger und somit würde mir bei der BU-Zahlung auch noch eine Rückforderung des KT blühen.


Es tut mir leid, dass es Dir so schlecht geht und Du Dir Sorgen um Deine finanzielle Zukunft machst. Dennoch die Frage: weshalb genau rechnest Du mit einer Rückforderung des Krankentagegelds im BU-Fall?

Was sagen genau die Versicherungsbedingungen Deiner KT-Versicherung für den Fall der Feststellung einer BU? Gibt es evtl. eine Nachleistungspflicht der KT-Versicherung (z.B. für drei oder sechs Monate) nach festgestellter BU? Oder gibt es evtl. noch zusätzliche Regelungen für den Fall der Zahlung einer BU-Rente (nicht dasselbe wie Feststellung der BU!), die ein paralleles KT ausschließen? Gibt es Regelungen zur Rückforderung bereits gezahlter Leistungen und was sagen diese genau?

Rechnest Du mit einer rückwirkenden BU-Feststellung? Gab es evtl. vorher schon andere Gutachtertermine und was wurde dort in Bezug auf mögliche BU festgestellt?

Was sagen Deine Ärzte evtl. zu einem behutsamen Wiedereinstieg (stundenweise) nach dem Hamburger Modell und würden die Bedingungen Deiner PKV für diesen Fall z.B. Leistungen vorsehen?

Könntest Du evtl. für den Fall einer Einstellung der KT-Zahlungen und des endgültigen Verlustes Deines alten Arbeitsplatzes noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben? Oder auf Erwerbsminderungsrente etc.?

Ich denke, auch Deiner Gesundheit zuliebe solltest Du diese Fragen zuerst klären oder klären lassen (ggf. von einem Anwalt), bevor Du aus Verzweiflung oder Unkenntnis einen medizinisch möglicherweise nicht empfohlenen Arbeitsversuch in Deinem alten Job unternimmst, für den Du ja evtl. schon berufsunfähig sein könntest.

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Re: PKV bei Berufsunfähigkeit

Beitragvon 1234567 » 15.01.2023, 16:43

Vielen Dank für Deine schnelle Rückmeldung !

Was sagen genau die Versicherungsbedingungen Deiner KT-Versicherung für den Fall der Feststellung einer BU? Gibt es evtl. eine Nachleistungspflicht der KT-Versicherung (z.B. für drei oder sechs Monate) nach festgestellter BU? Oder gibt es evtl. noch zusätzliche Regelungen für den Fall der Zahlung einer BU-Rente (nicht dasselbe wie Feststellung der BU!), die ein paralleles KT ausschließen? Gibt es Regelungen zur Rückforderung bereits gezahlter Leistungen und was sagen diese genau?


Leider schon bei Zahlung BU Rente,
3 Monate Nachzahlung nach festgestellter BU (wäre das dann auch einschlägig, wenn rückwirkend BU gezahlt würde ?). Finde da irgendwie einen Widerspruch.

Rechnest Du mit einer rückwirkenden BU-Feststellung? Gab es evtl. vorher schon andere Gutachtertermine und was wurde dort in Bezug auf mögliche BU festgestellt?


Ich hatte mich bereits bei einem Fachanwalt informiert, der mir zumindest die Hoffnung gegeben hat, dass die Versicherungen häufig das Antragsdatum akzeptieren, aber sicher ist das nicht…
Nein, es gab noch keine weiteren Gutachtertermine und es ist auch das erste Mal in meinem Leben, dass ich KT beziehe. Habe leider sehr lange einfach weiter gemacht und bin jetzt da wo ich bin….

Was sagen Deine Ärzte evtl. zu einem behutsamen Wiedereinstieg (stundenweise) nach dem Hamburger Modell und würden die Bedingungen Deiner PKV für diesen Fall z.B. Leistungen vorsehen?
Ja, das würden meine Bedingungen hergeben. Mein Arzt würde , zumindest bisher, alles machen, was ich möchte, wäre jedoch vermutlich nicht angetan davon…

Könntest Du evtl. für den Fall einer Einstellung der KT-Zahlungen und des endgültigen Verlustes Deines alten Arbeitsplatzes noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben? Oder auf Erwerbsminderungsrente etc.?
2x ja und selbst bei halber EM-Rente würde es auch ausreichen, da ich dann auch die halbe Betriebsrente erhalten würde.
Aber speziell bei der EM-Rente ergibt sich ein neues Problem: wenn sich das zieht (wovon ich stark ausgehe), komme ich nicht mehr auf 3 Jahre Beiträge in den letzten 5 Jahren (derzeit fehlen allerdings erst 5 Monate). Ich würde also meinen alten Job oder einen anderen Job bei meinem alten Arbeitgeber nicht aufgeben, sondern nur reduzieren (40 % würden schon reichen, was nach meiner Auffassung arbeitsrechtlich auch kein Problem sein dürfte, da ja das Recht auf Reduzierung besteht. Es handelt sich um eine recht große Semi-Behörde) um weiter Beiträge zu zahlen. Sollte das gar nicht gehen, müsste ich zumindest irgendwo einen 520 Euro Job annehmen, der mir auch das Recht auf die EM-Rente erhalten würde, wenn ich Beiträge zahle.

Ich denke, auch Deiner Gesundheit zuliebe solltest Du diese Fragen zuerst klären oder klären lassen (ggf. von einem Anwalt), bevor Du aus Verzweiflung oder Unkenntnis einen medizinisch möglicherweise nicht empfohlenen Arbeitsversuch in Deinem alten Job unternimmst, für den Du ja evtl. schon berufsunfähig sein könntest.[/quote]

Danke ! Wie groß wäre denn die Gefahr, dass ich nach einem solchen Versuch am Ende doch rückwirkend als BU angesehen würde, wenn es nicht funktioniert ? Gibt es da überhaupt pauschale Zeitfenster ?

Übrigens sehen meine Bedingungen auch vor, dass bei Zahlung einer Erwebsunfähigkeitsrente das KT wegfällt.
Da ich aber kein Jahrgang bin, der noch EU-Rente bekommt sondern nur EM-Rente, bin ich bisher davon ausgegangen, dass dies kein Problem darstellen würde, wenn ich diese jetzt beantrage oder ? In Bedingungen anderer Versicherer habe ich tatsächlich auch die Formulierung EM-Rente gesehen.
Herzlichen Dank ! Ich hoffe, dass ich die Zitierfunktion hinbekommen habe, in der Vorschau lässt sich das nicht erkennen.
Schönen Sonntag Dir !

Carlo
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Re: PKV bei Berufsunfähigkeit

Beitragvon Carlo » 15.01.2023, 18:00

Hallo 1234567,

ich finde es sehr gut und notwendig, dass Du Dich hier von einem Fachanwalt beraten lässt.

ALs Laie denke ich, Du solltest Deinem Anwalt noch mehr Fragen stellen, v.a. auch zur Rentenversicherung.Das entnehme ich Deiner Befürchtung, evtl. später die Wartezeit für die EM-Rente nicht (mehr) zu erfüllen.

Es gibt z.B. die Möglichkeit, als PKV-versicherter Arbeitnehmer bei längerer Krankheit einen Antrag auf Pflichtversicherung in der Rentenversicherung zu stellen. Natürlich musst Du dann auch die Beiträge bezahlen. Wenn das Krankentagegeld aber hoch genug ist, könnte das evtl. ein möglicher Weg sein:
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-of ... 38502.html

Neben dem Anwalt kann Dich dazu auch die Rentenversicherung beraten (falls nicht schon geschehen).

Auch im Falle des Bezugs von Arbeitslosengeld (falls möglich) würden ggf. Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt.

Ab welchem Zeitpunkt Du als berufs- und/oder erwerbsunfähig giltst, kann ich Dir nicht sagen. Ich vermute aber, dass der Umstand, ob Du evtl. sogar gegen ärztlichen Rat noch weiter oder erneut arbeitest, nicht unbedingt ausschließt, dass ein ärztlicher Gutachter trotzdem medizinisch zum Ergebnis kommen kann, dass BU/Erwerbsminderung schon lange vorher eingetreten ist. Auch das müssten aber Dein Anwalt und Deine Ärzte sagen können.

Auch Dir einen schönen Sonntag!

1234567
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Re: PKV bei Berufsunfähigkeit

Beitragvon 1234567 » 15.01.2023, 19:19

Danke !
Die DRV hatte mir davon abgeraten schon Beiträge zu zahlen, da ich ja für den erforderlichen Zeitraum noch 2 Jahre verlieren könnte. Vor Krankheit habe ich 5 Jahre Beiträge gezahlt.

Leider ist es sehr schwierig (unmöglich) einen Experten für diese Schnittstellen private BU, KT, gesetzliche Erwerbsminderung und auch noch Arbeitsrecht zu finden.


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