Jung, gesund und total überfordert mit dem Wechsel in die PKV

Leistungen, Kostenübernahme, Tarife, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Yakuza
Beiträge: 2
Registriert: 30.01.2024, 15:36

Jung, gesund und total überfordert mit dem Wechsel in die PKV

Beitragvon Yakuza » 30.01.2024, 15:52

Hallo zusammen!

Ich, 26 Jahre alt und gesund, bin seit dem 01.01. freiwillig versicherter in der gesetzlichen Krankenkasse. Da mir bewusst war, dass ich ab diesem Jahr freiwillig versichert bin, habe ich mich schon vorab mit der PKV auseinander gesetzt.

Dabei ist mir schnell aufgefallen, dass ich (da jung und gesund) viel bessere Leistungen für ggf. etwas weniger Geld bekommen kann. Nach einer Erstberatung bei einem lokalen Büro der Bayrischen Versicherungskammer war ich überzeugt davon, mich auch dort zu versichern. Die Leistungen sind klasse, durch mein Alter und Gesundheitszustand die Beiträge überschaubar. Dadurch ist ein hoher BEA (400-600€) möglich, den mein Arbeitgeber auch noch zur Hälfte bezahlt - so spare ich mutmaßlich sogar in der Rente - jippie!

Da ich grundsätzlich dazu neige, mich über alles was ich abschließe bis ins kleinste Detail zu informieren, habe ich mich danach sehr ausführlich ins Thema eingelesen und Konkurrenzangebote eingesammelt. Schnell kam ich zur Erkenntnis, dass die VKB wohl "doch nicht ganz so toll" ist, wie mir der Vertriebler es erklären wollte. Andere Anbieter bieten bessere Leistungen zu kleineren Preisen.

Mit der Erkenntnis bin ich los und habe einen ausführlichen Preis-Leistungs-Vergleich durchgeführt. Dabei klarer Sieger: der ARAG MedBest. Als meine Entscheidung den MedBest abzuschließen quasi feststand, habe ich mir Berichte zu eben jenem Tarif durchgelesen. Der Tenor ist dabei allgemein: unschlagbare P/L um möglichst viele Kunden anzulocken, vermutlich stark unterkalkuliert, besser nicht abschließen.

Danach kam dann noch das Thema steuern und hat meine Motivation komplett gekillt. Trotz meiner eigentlichen Ersparnis von ca. 150€ pM in einem Premiumtarif kann es wohl doch sein, dass ich weniger netto raus habe. Verbindlich sagen kann mir das aber kein Berater..

Jetzt stehe ich hier und bin wieder bei null.. Wenn die harten Fakten bei einer Krankenverischerung kaum zählen, wie treffe ich dann eine rational richtige Entscheidung? Ich bin mit meinem Latein wirklich am Ende und erhoffe mir eure Hilfe.

Kurz zu mir: 26 Jahre, ab Mitte des Jahres verheiratet, Einkommen 78.000€ p.a., noch keine Kinder aber 2 in den nächsten Jahren geplant, aktuell erwartete Rente (ich weiß dafür ist es sehr früh) inkl. Zusatzrente 4.500€

Vielen Dank im Voraus!

Racer76
Postrank5
Postrank5
Beiträge: 71
Registriert: 26.04.2023, 10:33

Re: Jung, gesund und total überfordert mit dem Wechsel in die PKV

Beitragvon Racer76 » 30.01.2024, 16:57

Hallo,

ein Alter von 26 Jahren ist schon mal nicht schlecht für den Wechsel in die PKV. Und sich sehr gut informieren ist auch nicht verkehrt :wink:
Zu einzelnen Tarifen kann ich nicht viel beisteuern, da es doch sehr stark von den Erwartungen abhängt. Möchte man wirklich bis zum Globoli alles bezahlt bekommen oder reicht nicht doch ein mittlerer Tarif, der immer noch deutlich mehr leistet als die GKV? Bei einem Alter von 26 Jahren ohne Vorerkrankungen, inkl. KTG sollte man für 350-400€ im Monat einen guten mittleren Tarif bekommen. Schaue ich auf den Maximalbeitrag in der GKV, ist doch ziemlich viel Luft da, Steuern hin oder her.
Man sollte das aber nicht nur an den Beiträgen fest machen, sondern überlegen, ob die PKV für einen selbst die beste Wahl ist. Nach Heirat und 2 Kindern kann das ganz schnell teurer werden als die GKV, vor allem wenn die Frau wegen der Kinder auf Minijob wechseln oder ganz Pause machen möchte. Rechne mal pro Kind in einem mittleren Tarif mit um die 150€. Nach meinen Erfahrungen ist man in der PKV deutlich besser aufgehoben, das merkt man schnell, wenn man zu einem Spezialisten oder ins Krankenhaus muss oder das Kind mal zum Kieferorthopäden darf (was sehr schnell ins 4-Stellige geht). Man sollte sich aber auch bewusst sein, dass es da eben keine Familienversicherung gibt und später die Beiträge im Alter nicht mit der Rente fallen. Allerdings bietet die PKV das "Auffangnetz" Basistarif, wenn die Beiträge durch die Decke gehen.

RolandPKV
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 227
Registriert: 31.08.2012, 10:26

Re: Jung, gesund und total überfordert mit dem Wechsel in die PKV

Beitragvon RolandPKV » 30.01.2024, 17:08

Die Motivation für einen Wechsel in die PKV sollte nie eine Ersparnis sein. Du schließt einen Vertrag ab, der voraussichtlich mehr als 50 Jahre laufen wird. In dieser langen Zeit kann sich viel ändern.

Ein Preis-Leistungs-Vergleich macht bei einer PKV keinen/wenig Sinn. Zum einen, weil der größte Teil der anfallenden Kosten für den Versicherer ja die Behandlungskosten der Versicherten sind, auf deren Höhe er ja keinen direkten Einfluss hat. Zum anderen werden die Beiträge immer wieder mal angepasst (meist erhöht), allerdings zu verschiedenen Zeitpunkten. Daher macht ein Vergleich der Tarife A und B wenig Sinn, wenn bei A die letzte Anpassung gerade stattgefunden hat und bei B 5 Jahre her ist (die nächste Anpassung steht vor der Tür).

Saxum
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 148
Registriert: 02.06.2020, 15:17

Re: Jung, gesund und total überfordert mit dem Wechsel in die PKV

Beitragvon Saxum » 30.01.2024, 21:39

Die Ersparnis würde ich wie Roland sagt tatsächlich auch ganz schnell als "Kriterium" wegdenken, man wird "im Vergleich mit der gesetzlichen", grundsätzlich immer was sparen, jetzt aber auch noch die PKV Tarife nur der Ersparnis wegen zu selektieren ist tatsächlich ein schlechter Ratgeber.

Zu dem Was Racer gesagt hat, möchte ich aber dringend etwas ergänzend hinzufügen, insbesondere da der Basistarif ins Spiel gebracht wird. Der Basistarif ist bestenfalls bitte als "letztes Mittel" überhaupt zu ziehen, oder falls man doch diesen aufgrund einer "wirtschaftlichen Notlage" ziehen will, dann innerhalb von zwei Jahren wieder zurück wechseln (ohne erneute Gesundheitsprüfung).

Der Beitrag sollte sich bestenfalls im Alter bestenfalls moderater Entwickeln, da zum einen ja der gesetzliche 10% Zuschlag wegfällt und zum anderen die Altersrückstellungen des Versicherers sowie die weiteren Altersrückstellungen aus den 10%-Zuschlag dann wirken sollten. Sofern man in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und draus Leistungen abruft, erhält man aus der Höhe der gesetzlichen Rente einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung in der höchstens in der Höhe der Hälfte des allgemeines Beitragssatzes + Zusatzbeitrag - bzw. weniger wenn die private günstiger ausfällt.

Das wäre dann etwa stand 2024 bei 14,6 % Beitragssatz + 1,6 % Zusatzbeitrag dann 16,2 %. Die Hälfte davon sind 8,1 %.

Bei einer fiktiven Beispielsrente von 2.000 € sind es 162 € Zuschuss, bei 3000 € sind es 243 € und bei 4000 € sind es 324 €, etc.

Zudem sollte man im Falle des Falles dann gegebenenfalls auch prüfen, dass man mittels dem internen Tarifwechsel nach § 204 VVG zu einem vielleicht bezahlbareren Tarif wechselt, ehe man tatsächlich den Basistarif ins Auge fasst. Gerade dieser kann teurerer sein, weil hier bisher der volle Höchstsatz der GKV veranschlagt wird abzüglich der bis dahin erworbenen Altersrückstellungen, da sollte der normale PKV Tarif in der Regel darunter liegen bzw. ein neuerer Tarif in den man via § 204 VVG unter Mitnahme der Altersrückstellungen wechselt.

Ich kenne mich am meisten als Laie in den Beamtentarifen aus, daher hab ich jetzt gerade keinen Überblick über die üblichen Tarifen. Jedoch würde ich empfehlen auch andere Versicherer ins Auge zu fassen, die man sonst vielleicht nicht auf dem Radar gehabt hätte. Etwa R+V, Alte Oldenburger, uniVersa & Co. aber hier sollte ein fachkundiger Fachmensch - der weiß was er tut - doch eigentlich gut weiterhelfen können.

Ich persönlich würde nicht am falschen Ende sparen und "Premiumtarife" nehmen wollen, weil ich mich im Krankheitsfall auch schlechten falls nicht mit Problemen bei der Kostenerstattung/Einschränkungen/Deckelungen herumschlagen will und damit meine ich nicht etwa 1-Bett-Zimmer oder den Chefarzt, sondern z.B. keine Höchstsummen oder Einschränkungen oder Kataloge bei Hilfsmitteln, Heilmitteln, Psychotherapie, Zahnersatz, medizinische Rehabilitation, AHB und so weiter so fort.

Von der Rehabilitation sind (Vorsorge-)Kuren zu unterscheiden und letztere sind mEn vielleicht eher zweitrangig, aber kann man ja auch im Zweifelsfalle mit einem zusätzlichen Kurtagegeld zusätzlich absichern - wie ich es gemacht habe weil es bei meinem Tarif auf 1.800 € (ambulant und stationär, bei stationär inkl. Unterkunft) begrenzt sind. Jedoch für medizinische Rehabilitation würden ohne Begrenzung geleistet werden, weil dies unter den Begriff "Heilbehandlung" fällt. Da finde ich doch Heilmittel wesentlich wichtiger als allgemeine Kuren.

Wobei wenn man tatsächlich weiterhin in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, dann hat man auch draus einen Anspruch auf Reha-Leistungen, und damit wären dann oft ohnehin auch Reha-Leistungen aus der privaten Krankenversicherung ausgeschlossen - sofern der Tarif hier nichts anderes vereinbart. Dann heißt es dort in der Regel: "Keine Leistungspflicht besteht [...] für Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie für Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger, wenn der Tarif nichts anderes vorsieht".

Und schau nicht auf die Beitragsrückerstattung, die sind zum einen in den meisten Fällen nicht garantiert und zum anderen hat man im Falle einer ernsthaften Erkrankung oder im höheren Alter bei mehreren Arztbesuchen weniger davon.

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1340
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Re: Jung, gesund und total überfordert mit dem Wechsel in die PKV

Beitragvon GS » 30.01.2024, 22:11

Hallo Yakuza,

kurz zum erkannten Phänomen (nicht Problem!) des "weniger Netto trotz geringeren PKV- vs. GKV-Beitrages":

Bei GKV-Versicherten zieht der Arbeitgeber bereits mit der Lohnsteuer das ab, was der AN bei den KV- und PV-Beiträgen im Folgejahr von der Einkommensteuer absetzen kann - das hat sich damit erledigt.

Bei PKV-Versicherten macht er genau das nicht - und auch kein Brutto-Netto- Online-Rechner. Erst wenn du nächstes Jahr, am besten möglichst früh, die Einkommensteuererklärung machst, ist der Steueraspekt in trockenen Tüchern.

Ein eher unbequemes Thema. Deshalb wird es in der Gesprächsphase gerne vermieden - leider. Frag aber mal deinen Personaler. Wenn der sich auskennt - und das sollte er oder auch sie - wird er dir das bestätigen.

Gutes Gelingen
wünscht GS

Saxum
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 148
Registriert: 02.06.2020, 15:17

Re: Jung, gesund und total überfordert mit dem Wechsel in die PKV

Beitragvon Saxum » 31.01.2024, 06:07

Also bei mir wird das auch mit PKV Absicherung direkt abgebucht, dafür reicht man bei der Personalabteilung den Wisch mit den „Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen“ ein.

Pauschal werden eigentlich „automatisch“ als Mindestvorsorgepauschale 12% vom Brutto steuermindernd berücksichtigt, im Rahmen der Pauschale max. bis 1.900 €. Sind die Aufwendungen höher reicht man die Bescheinigung zu den Vorsorgeaufwendungen ein oder macht das erst bei der Steuer geltend. Siehe hierzu auch § 39b Abs. 2 Satz 5 EstG.

Betrifft allerdings natürlich nur Basis-Krankenversicherung und Pflegeversicherung und nicht etwa den aktuellen Beitrag des Normaltarifs mit Wahlleistungen etc.

Soll allerdings mWn voraussichtlich 2026 abgeschafft werden - also vermutlich das Verfahren nicht die Absetzbarkeit. ansonsten so wie es GS erwähnt hat. Steuererklärung. Wenn man sich leisten kann die KV „im Voraus zu zahlen“ kann man dann wohl mWn dann mehr „sonstige/andere Versicherungen“ in der Steuererklärung berücksichtigen lassen.

Yakuza
Beiträge: 2
Registriert: 30.01.2024, 15:36

Re: Jung, gesund und total überfordert mit dem Wechsel in die PKV

Beitragvon Yakuza » 31.01.2024, 08:26

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

Bei der Tarifwahl will ich auf jeden Fall auf einen Premiumtarif gehen. Ist immer noch im absolut bezahlbaren Rahmen (unabhängig vom Versicherer ca. 700€ Gesamtbeitrag inkl. 400-600€ BEA). Ich bin zwar gesund, aber besonders für zukünftige Kinder ist mir das sehr wichtig.

Das Steuerthema habe ich noch nicht so wirklich verstanden.. Aktuell kostet mich die freiwillige GKV + Pflege ca. 1.000€ pM (inkl. AG Anteil). Wenn mich meine neue PKV jetzt 700€ kostet, habe ich ein Ersparnis von 300€ pM. Der Basisbeitrag beträgt dabei (geschätzt) 500€. Das heißt ich zahle auf 500€ mehr Einkommen Lohnsteuer als bisher (?). Das wären dann 300€*42%=126€. Ergebnis: Ersparnis "nur noch" 174€ pM.

Verstehe ich das so richtig?

Mir geht es nicht primär um ein Ersparnis, es fällt mir aber extrem schwer etwas abzuschließen, ohne die genauen finanziellen Auswirkungen zu kennen.. :?

RolandPKV
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 227
Registriert: 31.08.2012, 10:26

Re: Jung, gesund und total überfordert mit dem Wechsel in die PKV

Beitragvon RolandPKV » 31.01.2024, 10:23

Die genannten 300 Euro Ersparnis teilst Du mit dem Arbeitgeber. Also bleiben eh nur 150 übrig.

Dein Beitrag in der GKV ist zu 96 % bei der Steuer anrechenbar, in der PKV bei leistungsstarken Tarifen meist nur ca. 80 %.

Racer76
Postrank5
Postrank5
Beiträge: 71
Registriert: 26.04.2023, 10:33

Re: Jung, gesund und total überfordert mit dem Wechsel in die PKV

Beitragvon Racer76 » 31.01.2024, 21:53

Saxum hat geschrieben:Zu dem Was Racer gesagt hat, möchte ich aber dringend etwas ergänzend hinzufügen, insbesondere da der Basistarif ins Spiel gebracht wird. Der Basistarif ist bestenfalls bitte als "letztes Mittel" überhaupt zu ziehen


Daher habe ich das ja auch mit "Auffangnetz" beschrieben. Diesen "Joker" kann man notfalls noch ziehen, sollten einem die Beiträge der normalen PKV über den Kopf wachsen. Dann hätte man zumindest noch eine Krankenversicherung auf GKV Niveau. Der Basistarif ist übrigens auf den maximalen GKV Satz gedeckelt was nicht heißt, dass der Versicherer diesen Betrag automatisch aufruft. Reizt dieser die Grenze nicht aus und bezieht er die Altersrückstellungen mit ein, kann der Beitrag deutlich geringer ausfallen. Bucht man dann noch Zusatztarife für Krankenhaus und Zähne dazu, kann man dennoch deutlich besser fahren als mit einem hohe Satz in der GKV wegen Rente + Betriebsrente.

Saxum hat geschrieben:oder falls man doch diesen aufgrund einer "wirtschaftlichen Notlage" ziehen will, dann innerhalb von zwei Jahren wieder zurück wechseln (ohne erneute Gesundheitsprüfung).


Naja, wenn man in der Rente in solch eine Notlage kommt, wird man da schwerlich wieder raus kommen.

Aber diese Überlegungen kommen am Ende ja auch nur dann ins Spiel, wenn es aufgrund fehlender Zukunftsplanungen oder Pech daneben geht.

Saxum
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 148
Registriert: 02.06.2020, 15:17

Re: Jung, gesund und total überfordert mit dem Wechsel in die PKV

Beitragvon Saxum » 01.02.2024, 09:38

Auch wenn wir hier leider vom Ursprungs-Thema abdriften - Entschuldigung dafür.

Das ist schon richtig was Racer geschrieben hat, ich wollte nur ergänzend noch die Optionen aufzählen, die man "noch vor dem Basistarif" hätte und insbesondere auf den Umstand hinweisen, den viele privat Versicherte nicht kennen: Wie erwähnt, sofern diese eine gesetzliche Rente beziehen. Hier erhalten privat oder freiwillig Versicherte auf Antrag einen Zuschuss zur Versicherung bezugnehmend auf die Rentenhöhe. Die erhält man nicht automatisch - ja das greift auch wenn man doch noch im Basistarif wäre.

Man muss aber auch hinzufügen, "da der Beitrag im Basistarif gemäß § 12 Absatz 1c des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) [Anmerkung: gemeint ist hier aktuell § 152 Abs. 3 VAG] auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung gekappt ist, wirkt sich die Anrechnung der Alterungsrückstellung allerdings für solche Versicherungsnehmer nicht spürbar aus, deren kalkulierter Beitrag selbst nach einer Anrechnung der mitgebrachten Alterungsrückstellung noch oberhalb der Kappungsgrenze liegt" (Bundestag - Drucksache 17/4782, Nr. 10).

Der Basistarif ist grundsätzlich an und für sich überhaupt nicht schlecht, muss man sagen - es gibt ja auch sogar Krankentagegeld und man darf geeignete Zusatzversicherungen abschließen. Jedoch begleitet diesen insbesondere halt das "Geschmäckerle" dass hier eine abweichende Vereinbarung besteht, welcher die eigentlich angedachten Sätze des Basistarifs nochmals weiter nach unten drückt. Zudem soll angeblich (dem vernehmen nach von einigen Menschen im Internet die im Basistarif wären) die Bearbeitung bei der Versicherung hier fürchterlich langsamer sein als im vergleich zum vorherigen Normaltarif, damit dieser möglichst maximal unattraktiv ist. Die Ursache aber natürlich auch am anderen Ende des Rechners sitzen.

Zusammen mit der grundsätzlich fehlenden Behandlungspflicht (außer bei Notfällen) - siehe auch Bundestag - Drucksache 17/4782, Nr. 16 - 20, kann hier aber schon vermutet werden, dass Basistarif-Versicherte mit weniger Geld gegebenenfalls vor Problemen stehen, da dann eine bestehende Differenz von beispielsweise in Höhe des 1,1 fachen Satzes (2,3 Regelsatz abzgl. 1,2 Basistarif-Erstattung) nicht stemmen kann. Etwa weil der Arzt um die Ecke die Abrechnung nach den Sätzen des Basistarifes ablehnt und der nächste, der danach abrechnen würde, erheblich weiter weg wäre.

Hat man hingegen gerade so ausreichend Geld, das man für den fehlenden 1,1 fachen Satz und ggf. für den EBM oder BEL Katalog hinausgehende Leistungen aufbringen kann oder einen Leistungserbringer, welcher zu den Sätzen des Basistarifes abrechnet, ist alles bestens (1,2 anstelle 2,3 Satz für Regelfall, 1,0 anstelle 1,8 Satz bei A, E, O, 0,9 anstelle 1,15 Satz für M und beim Zahnarzt 2,0 anstelle 2,3 Satz für GOZ). Man muss natürlich dann immer darauf achten bzw. hinweisen, dass die/der Vertragsärzt*in einen so versorgt als wäre man gesetzlich versichert und nicht privat - also gemäß EBM (Arztleistungen) und BEL (Zahnersatz) Katalog.

Eine Behandlung bei Privatärzten wird nicht erstattet, Festbeträge bei Arzneimitteln, Höchstsätze und -menge bei Heilmitteln, 1 Monatsfrist für Rezepte / Verordnungen, etc. Die Erstattungen sind nach Grund und Höhe auf "ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Leistung" beschränkt, wie erwähnt analog zur GKV - die Versicherungsbedingungen des BT zu lesen ist schon aufschlussreich und stellt den Basistarif grundsätzlich nicht schlecht.

Man ist im übrigen auch bei Arbeitslosen- oder Sozialhilfe nicht verpflichtet in den Basistarif zu wechseln, jedoch wird als Zuschuss nur eben die Hälfte des Versicherungsbeitrages, jedoch "höchstens die Hälfte des Höchstsatzes der GKV bzw. Basistarifes" bewilligt (LSG Bayern, 19.07.2011 - L 8 SO 26/11). Die andere Hälfte des Normaltarifes hat man dann selbst zu tragen, wenn man es sich leisten kann. Nur eben im Basistarif gibt es die Möglichkeit den Beitrag bei der PKV bei drohender oder reeller Hilfebedürftigkeit zu halbieren so dass somit die Hälfte die der Versicherungsnehmer zu tragen hätte wegfällt und dass es keinen Risikozuschlag gibt, siehe hierzu § 152 Abs. 4 VAG.

Selbst wenn, die Differenz des Satzes muss man da wohl immer noch selbst zahlen. Ob hier jetzt etwa § 264 SGB V i.V.m. § 48 SGB XII greifen könnte bei den Differenzsätzen, muss man wohl auf den Einzelfall bezogen prüfen. Meiner persönlichen Vermutung nach muss wohl eine besondere Schwierigkeit oder Umstand vorliegen, etwa dass der nächste Basistarif-Satz-Vertrags-Ärzt*in erheblich schwieriger zu erreichen ist. Das sind, als plastisches Beispiel, bei 100 Euro Rechnungsbetrag dann 47,82 Euro "Eigenbeteiligung" bei einer Satz-Differenz. Wenn man immer sehr knapp zu Kasse ist, ist das eben in diesen Fällen hart. Die "Differenzproblematik" betrifft dann eben vor allem Menschen, deren Haushaltsgeld aufgrund verschiedener Faktoren "vorne und hinten" nicht langt.

Dass der Basistarif zudem grundsätzlich natürlich weniger oder ggf. umständlicher leistet als der Normaltarif ist klar. Daher sollte man sowieso immer erst via § 204 VVG prüfen ob der Normaltarif (ohne den SB jetzt hochzujagen) durch einen Tarifwechsel und/oder Verzicht auf Wahlleistungen günstiger gemacht werden kann ehe man dann den Basistarif zieht.


Zurück zu „Krankenvollversicherung“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 33 Gäste