A** zahlt keine ambulante Psychotherapie

Leistungen, Kostenübernahme, Tarife, usw.

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ToWa
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A** zahlt keine ambulante Psychotherapie

Beitragvon ToWa » 16.11.2007, 20:15

Hallo!

Als ich vor über 10 Jahren in die PKV gegangen bin, wollte ich Leistungen, die mindestens so sind, wie in der GKV, da ich ja auch Geld sparen wollte.

Der Tarif Elementar von der A** wurde mir empfohlen, und ich habe abgeschlossen.

Jetzt benötigte ich eine Behandlung in Form einer ambulanten Psychotherapie.
Nun ja, normalerweise werden die ersten 5-6 Stitzungen immer als provatorische Sitzungen abgerechnet, und auch bezahlt (von der GKV)

Der Therapeut erstellt einen Behandlungsplan, und fragt bei der Kasse nach der Kostenübernahme der vorgeschlagenen Behandung.

Jetzt die Überraschung: Selbst die probatorischen Sitzungen, die zur Diagnose notwendig sind, werden von der A** nicht gezahlt!

Was haltet Ihr davon??

Grüße, ToWa

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Re: A** zahlt keine ambulante Psychotherapie

Beitragvon DKV-Service-Center » 16.11.2007, 20:39

Hallo ToWa,

[quote]Als ich vor über 10 Jahren in die PKV gegangen bin, wollte ich Leistungen, die mindestens so sind, wie in der GKV, da ich ja auch Geld sparen wollte.
Der Tarif Elementar von der A** wurde mir empfohlen, und ich habe abgeschlossen.[/quote]

haben Sie das dem Abschlussvermittler auch so genannt ? Haben Sie dafür einen Zeugen, haben Sie das schriftlich ?

Diese Fragen werden auftauchen, ansonsten gilt es ist versichert was in den Bedingungen steht, und im Elementar gibt es noch mehr Lücken.
Gruß

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Beitragvon ToWa » 16.11.2007, 22:05

Natürlich hab ich weder etwas schriftliches, noch habe ich Zeugen!

Meine Frage geht dahin, ob ich wenigstens diese probatorischen Sitzungen bezahlt bekommen könnte?
Soll ich vielleicht einen Ombudsmann einschalten?

Meine Frage, ob ich in einen anderen Tarif wechsel kann, wurde mit Beitragsaufschlägen um die 300% beantwortet!!

Das Problem ist, das ich jetzt arbeitsunfähig bin, aber nicht behandelt werde.

Wie soll es weitergehen?

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Beitragvon DKV-Service-Center » 16.11.2007, 22:19

Hallo ToWa
der bringt auch nix, nicht in diesem Fall.

Maximal einen Kulanzantrag stellen aber ich sehr wenig Erfolg.
Gruß

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Beitragvon Experte_24 » 19.11.2007, 08:44

Im Elementartarif der A** ist nun einmal die ambulante Psychotherapie nicht mitversichert. Daran ist nichts zu rütteln.

ToWa
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Beitragvon ToWa » 28.11.2007, 23:48

Nun ja, dann werde ich nicht behandelt, und die Kasse zahlt munter Krankengeld.

Mein Psychiater meint, ein Vertrag, der ambulante Psychotherapie ausschließt ist sittenwidrig!

Ich habe da zwar keine Lust, zu klagen, aber der hat vielleicht recht!

Mal angenommen, ich werde nicht wieder arbeitsfähig? Was dann?

bis später, ToWa

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Beitragvon Experte_24 » 29.11.2007, 12:47

"Sittenwidrig" lol

Nein, Du bist privat versichert und bist damit eigenverantwortlich bei der Auswahl des Versicherungsschutzes gewesen.

Das schöne an der neuen Vermittlerrichtlinie ist die Dokumentationspflicht, wer heute so etwas anbietet ohne darauf hinzuweisen dass KEINE AMBULANTE PSYCHOTHERAPIE mitversichert ist, der hat ja immer noch eine schöne Vermögensschadenhaftpflicht. Über die ist derjenige dann versichert :-)

Hilft Dir aber jetzt rein gar nix.


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