Psychotherapie und VVA.

Leistungen, Kostenübernahme, Tarife, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

HaruMaru
Beiträge: 1
Registriert: 23.05.2024, 13:55

Psychotherapie und VVA.

Beitragvon HaruMaru » 23.05.2024, 14:25

Hallo liebes Forum,

ich bin neu hier und Bundesbeamter seit geraumer Zeit (ca. 5 Monate). Auf Probe ein Jahr, falls das Relevanz hat.
Ich habe einen PKV-Tarif bei der Wuppertaler Versicherung mit B ohne Öffnungsklausel o.ä.
In meinen Gesundheitsfragen habe ich alles nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet, auch dass ich vor über 7 Jahren eine Psychotherapie gemacht habe und beschwerdefrei die Therapie abgeschlossen wurde. Den Fragebogen habe ich Mitte Dezember abgegeben.

Durch aktuelle Lebensumstände bin ich wieder an einem Punkt, dass ich wieder eine Psychotherapie machen möchte. Long Story short: Tod einiger sehr naher Angehöriger, Mutter seit Anfang des Monats in der Entzugsklinik…
Es hat alte Wunden längst vergangener Tage in mir aufgemacht, die lange vergangen schienen.

Nach Rücksprache über das weitere Vorgehen teilte mir mein Makler, mit dem ich den Abschluss des Versicherungsvertrags gemacht habe mit, dass u.U. meine Angaben in den Gesundheitsfragen überprüft werden könnten, wenn eine Langzeittherapie anstehen sollte (vor allem nach der kurzen Versicherungszeit von 5 Monaten). Näheres dazu hat er nicht genannt.
Soweit, so gut. Natürlich ist das auch wichtig so, vor allem im Hinblick auf den Schutz der Versichertengemeinschaft.

Meine Fragen jetzt: Die Versicherung an der Wupper fragt in ihrem Gesundheitsfragebogen auch nach NICHT BEHANDELTEN Beschwerden. Diese Frage habe ich mit NEIN beantwortet.

Ich war durch einen glücklichen Zufall recht schnell bei einer Therapeutin vorstellig und hatte gestern mein erstes Gespräch. Nun die erste Frage: Psychologische Erkrankungen sind bekanntlich oft schleichende Prozesse. Wenn jetzt in der Diagnostik der Therapeutin rauskommen sollte, dass die psychischen Probleme in mir schlummerten und sie den Anhaltspunkt hat, dass ich bereits vor dem Zeitpunkt der Beantragung/Beantwortung der Gesundheitsfragen krank im psychologischen Sinne war bzw. sie meine Worte so auslegt und die Diagnose so stellt, dass es scheint, als wäre ich schon länger krank? Kann das eine Verletzung der VVA nach sich ziehen?
Gibt es da einen Weg, mit dem man bombenfest dafür sorgt, dass es nicht dazu kommt? Mir wurde an anderer Stelle geraten die Therapeutin dahingehend darauf vorzubereiten, dass die Rückfragen des Versicherers „VVA-konform“ beantwortet werden und zuträgliche Diagnosen geschrieben werden, die nicht gleich nach Weltuntergang klingen. Wäre das nicht ein wenig perfide bzw. würde das nicht fast an Manipulation grenzen?

Die Beschwerden traten erst wirklich dieses Jahr auf, nachdem wie gesagt zwei nahe Angehörige kurz nacheinander starben und meine Mutter mit ihrer Sucht von mir persönlich in die Psychiatrie eingewiesen werden musste…

Zweite Frage: Wie läuft so ein Überprüfungsverfahren genau ab bei der Versicherung mit B? Hat jemand Erfahrungswerte? Wird meine Therapeutin nach der Notwendigkeit der Therapie befragt bzw. muss diese vielleicht sogar ein Gutachten schreiben? Könnte da auch meine erste Therapie mit herangezogen werden?

Zur Info: ich habe keine pauschale Schweigepflichtentbindung erteilt, hätte also die Beibringung relevanter medizinischer Daten und Unterlagen selbst in der Hand!

Ich bin einfach ein Schisser, die Beantragung der PKV hat mir schon genug Stress gemacht und mich viele Nerven gekostet - ich will nichts falsch machen oder am Ende ohne Versicherung dastehen.

Vielen Dank Euch und liebe Grüße,
Haru

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1349
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Re: Psychotherapie und VVA.

Beitragvon GS » 23.05.2024, 16:14

Hallo @HaruMaru,
keine ganz einfache Geschichte für Dich, auch abseits von der konkreten Frage hier ans Forum. Ich denke, alle, die hier mitlesen, drücken Dir die Daumen in der nächsten Zeit.

Der konkreten Frage kann man sich auf zwei Arten nähern. Zunächst die eher theoretische:
Wenn Du alle Fragen im Antrag nach bestem Gewissen wahreheitsgemäß und vollständig beantwortet hattest, hast, Du doch eigentlich nichts zu befürchten, wenn Du die jetzt nach Versicherungsbeginn neu eingetretenen Erkrankungen durch die spätere Vorlage der Rechnungen transparent machst.

Ein kritischer Rechnungsprüfer (da kenne ich mich definitiv aber nicht aus) mag sich aber vielleicht fragen: Todesfälle, auch mehrere innerhalb der familie, können ja plötzlich und unerwartet eintreten, aber eine Suchterkrankung, die schon zum aktuellen Aufenthalt in der Entzugsklinik geführt hat, die hat doch eventuell eine Vorgeschichte, die schon vor der Antragstellung begonnen hat? Zumal es da noch eine länger zurückliegende Sache gegeben hatte auch wenn die für sich genommen als ausgeheiilt und nicht mehr antragsrelevant zu behandeln ist.

Nachdem Dein Makler (ist es überhaupt einer oder nur jemand, der sich so nennen lässt?) auch keine große Hilfe zu sein scheint, wendest Du Dich am besten an einen in Personenversicherungsfragen kompetenten Versicherungsberater nach § 34d Absatz 2 Gewerbeordnung.
Der (oder die) erhält sein Honorar zwar von Dir und von niemandem sonst, aber schafft es mit einiger Aussicht auf Erfolg zu einer außergerichtlichen Einigung mit Deinem Versicherer.

Gutes Gelingen
wünscht GS

RolandPKV
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 237
Registriert: 31.08.2012, 10:26

Re: Psychotherapie und VVA.

Beitragvon RolandPKV » 24.05.2024, 14:32

@GS: ich glaube, Du hast es falsch vestanden. Die Suchterkrankung betrifft nicht HaruMaru, sondern die Mutter.

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1349
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Re: Psychotherapie und VVA.

Beitragvon GS » 24.05.2024, 14:44

@RolandPKV:
Ich hatte es schon so verstanden, wie es vom TE gemeint war, aber wohl missverständlich kommentiert.

Was ich ansprechen wollte: Durch die vermutlich schon länger als 6 Monate (Zeitpunkt Antragstellung) bestehende Suchterkrankung der Mutter bestand beim TE ggf.schon damals eine wenn auch noch unbehandelte psychische (Vor-)Erkrankung, die im Antrag hätte angezeigt werden sollen.
Nicht unbedingt meine eigene Meinung, aber evtl. die des Rechnungsprüfers bei der KV.

RolandPKV
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 237
Registriert: 31.08.2012, 10:26

Re: Psychotherapie und VVA.

Beitragvon RolandPKV » 24.05.2024, 17:01

Ach so. Puh, dies könnte knifflig werden. Aber wie soll der Versicherer nachweisen, dass es es der Fall ist?

Wäre in solchen Fällen nicht eher ein spezialisierter Rechtsanwalt der richtige Ansprechpartner (falls der Versicherer überhaupt Probleme macht)?

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1349
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Re: Psychotherapie und VVA.

Beitragvon GS » 24.05.2024, 22:23

RolandPKV hat geschrieben:Ach so. Puh, dies könnte knifflig werden. Aber wie soll der Versicherer nachweisen, dass es es der Fall ist?
Nachweisen kann er er es sicher nicht: Er sitzt nur am längeren Hebel. Da es, wie Du zu Recht vermutest, knifflig werden könnte, wäre mein Vorschlag eben, beizeiten einen Vers.-Berater §34d(2)GO zu Rate zu ziehen. Und wenn es nur mal für eine 'honorabel überschaubare" Erstberatung geht. Interessenvertretung ggü. dem Versicherer käme dann, wenn überhaupt, als Stufe 2.

Wäre in solchen Fällen nicht eher ein spezialisierter Rechtsanwalt der richtige Ansprechpartner (falls der Versicherer überhaupt Probleme macht)?
Als Alternative zum 34d(2)GOler müsste der als Anwalt aber wirklich versiert sein.
Das sollte dann aber auch wirklich 'ultima ratio' sein. Meiner Ansicht nach jedenfalls. Von einem Pyrrhus-Sieg über den Versicherer hätte nur der Anwalt etwas, nicht aber sein Mandant.


Zurück zu „Krankenvollversicherung“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 32 Gäste