HanseMerkur ASZG: Sinnvoll?

Leistungen, Kostenübernahme, Tarife, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Primax
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 7
Registriert: 26.11.2007, 16:12

HanseMerkur ASZG: Sinnvoll?

Beitragvon Primax » 26.11.2007, 16:22

Hallo,

ich bin neu hier, 29 Jahre alt und Angestellter.

Ich bin seit Mitte letzten Jahres private vollversichert bei der HanseMerkur, unter anderem im Tarif ASZG.
Nun ist es so, dass der Betrag, so lange ich gesund bin, außerordentlich niedrig ist: Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte und durch die Stundung der Beiträge bei Leistungsfreiheit (ca. 100 Euro / Monat) zahle ich gerade mal ungefähr 80 Euro im Monat. Zuätzlich kann ich noch kostenlos ärztliche Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen. So weit so gut.
Nun hatte ich dieses Jahr ein paar Arztrechnungen und fragte mal bei der HM nach, ab wann sich es denn rentiert, diese einzureichen. Da sagt man mir, dass die Stundung nach dem ersten nicht leistungsfreien Jahr gleich für 24 Monate wegfällt, danach erfolgt für jedes weitere nicht leistungsfreie Jahr jeweils 1 weiteres Jahr, in dem die Stundung wegfällt. Das Einreichen wäre demnach also erst sinnvoll, wenn ich 2400 Euro Arztrechnungen beisammen habe.

Ich finde dieses System etwas kompliziert und kann irgendwie schlecht abschätzen, ob der Tarif dann tatsächlich so günstig ist, wie ursprünglich angenommen. Klar - ich kann meine Arztrechnungen bis zu 1,5 Jahre aufheben und demnach erstmal abwarten, wie sich alles entwickelt. Trotzdem bin ich etwas verunsichert. Was haltet ihr von dem Tarif? Kann mir da jemand einen Tipp geben?

P.S.: Ich bin generell eine recht gesunde Person. Erfahrungsgemäß halten sich meine Arztkosten daher normalerweise sehr in Grenzen.

Danke euch!

Experte_24
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 445
Registriert: 01.11.2006, 19:01

Beitragvon Experte_24 » 26.11.2007, 16:43

Das ist genau der "Knackpunkt" vom ASZG Tarif. Sehr günstig, aber wehe man reicht eine Rechnung ein.

Bild

Interessant, oder ?

Primax
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 7
Registriert: 26.11.2007, 16:12

Beitragvon Primax » 26.11.2007, 16:48

Danke für die Antwort. In welchem Kontext hast du diese Rechnung erhalten? Normalerweise wird ja dann einfach der monatliche Beitrag voll bezahlt - für 24 Monate.

fwilke
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 437
Registriert: 26.02.2007, 21:50
Wohnort: Osnabrück

Beitragvon fwilke » 26.11.2007, 21:21

Hallo Primax,

erstmal eine wichtige Frage: WUSSTEN Sie nicht, dass die Pauschal-Erstattung (bitte nicht Stundung, das ist etwas anderes) für 24 Monate wegfällt???? Steht in den Versicherungsbedingungen, Teil II - Tarifbedingungen, (TB/KK 94), II Pauschalerstattung und Gesundheitsleistungen, Absatz 3. (Moment, das kommt gleich noch besser!)

Zur Berechnung und Handhabung möchte ich noch etwas weitergehen. Es ist nicht nur kompliziert, sondern eher nur für den handelsüblichen Diplom-Ingenieur (FH) mit Liebe zum Rechenschieber oder Excel-Freaks mit Zeit und Hang zu Zahlen etwas.

Jetzt wo sich Ihr Beitrag ziemlich genau um 10% erhöht, ein schöner Zeitpunkt um über einen Wechsel nachzudenken??? Das Nachdenken möchte ich sogar anregen, aber Ihnen gleich mal einen Klotz vor die Beine werfen, der Ihnen aber vielleicht ja auch schon bekannt war:

Sie profitierten nun seit rund 2 Jahren von der Pauschalerstattung der HanseMerkur. Nehmen wir mal an, Sie reichen jetzt noch schnell die Rechnungen ein und verabschieden sich zum 31.12.2007 - eigentlich nett gedacht, aber jetzt kommt in der obigen PAssage Absatz Nr. 6:

Endet der Versicherungsschutz nach Tarif ASZG während der Dauer der vollen Beitragszahlung, so werden die bis zum Ende der vollen Beitragszahlungsdauer
noch ausstehenden hälftigen tariflichen Zahlbeiträge sofort fällig.


Ups.... dann vielleicht erst kündigen, und dann im Januar einreichen? Super Idee - wenn da nicht Absatz 7 wäre:

Werden Leistungen gemäß Abschnitt I. nach Ende des Versicherungsschutzes für Tarif ASZG abgerechnet, sind die fehlenden halben tariflichen
Zahlbeiträge sofort nachzuzahlen.


Mannomann, die sind aber auch raffiniert. Ganz geschickter Schachzug nun von Ihnen: Sie haben noch ein paar Behandlungen vor sich? Dann wechseln Sie noch heute in einen anderen Tarif, und rechnen das ganze dort ab! Hehe ... oh nein, da ist noch ein Absazt 8:

Werden im Jahr der Beendigung des Versicherungsschutzes Leistungen gemäß Abschnitt I. im Rahmen einer anderen Krankheitskostenvollversicherung
in Anspruch genommen, sind für dieses Jahr ebenfalls die halben tariflichen Zahlbeiträge für Tarif ASZG sofort
nachzuzahlen.


Jetzt haben wir zwei Varianten
1.) Das wussten Sie alles - Gratulation! DAnn entschuldigen Sie meinen oberlehrerhaften Ton.
2.) Sie wussten das gar nicht? Na dann rufen Sie doch mal den Herrn an, der Ihnen das verkauft hat!

Frank Wilke

Primax
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 7
Registriert: 26.11.2007, 16:12

Beitragvon Primax » 26.11.2007, 22:31

Hallo fwilke,

wenn Sie nichts dagegen haben, bleibe ich mal bei dem in Foren üblichen "Du".

Also folgendes: Es ist in meinen Augen nicht verwunderlich, dass die Versicherung eine Vorauserstattung zurück haben möchte, wenn man Leistungen in Anspruch nimmt. Es ist doch egal, ob man eine Erstattung überhaupt erst nachher bekommt, oder eine Vorauserstattung im Falle beanspruchter Leistungen später zurückzahlt. Ich wurde darauf hingewiesen, dass die Erstattung als "Vorschuss" für eventuelle Behandlungen, also für die eigene "private Rücklage" gedacht ist. Ich habe ja zwei Jahre lang 100 Euro / Monat gespart, welche ich jetzt auf dem Konto. Wenn ich nun z.B. für 3000 Euro Rechnungen einreiche, bekomme ich nur 600 Euro von der Versicherung. Letztlich bin ich so gestellt, als wenn ich 2 Jahre lang den vollen Beitrag gezahlt hätte.
Also von da her finde ich das System nicht schlecht.

Wie kommst du eigentlich auf eine 10%ige Erhöhung? Bis jetzt habe ich noch keinen Bescheid für 2008 bekommen.

*EDIT*
Der Grund für meine ursprüngliche Frage ist der, dass ich nicht weiß, wann ich am besten welche Rechnungen einreichen soll, damit ich die Pauschalerstattung intelligent ausnutze. An der Hotline sagte man mir, dass eine eingereichte Rechnung einfach maximal 18 Monate alt sein darf; eine Gliederung nach Kalenderjahr oder so gäbe es beim ersten Einreichen nicht. Wenn man danach nochmal einreicht, verlängert sich der Wegfall der Pauschale nur noch um jeweils 12 Monate, und zwar pro Jahr, indem wiederholt eingereicht wurde.
Bedeutet das dann, dass ich also immer die Rechnungen der letzten 18 Monate betrachte und genau dann - und nur dann - einreiche, wenn diese den Pauschalrückerstattungsbetrag von 24 Monaten übersteigen?

Das Problem ist, mein Versicherungsberater, der mir seinerzeit diese PKV verkauft hat, arbeitet nicht mehr in diesem Job und ist auch nicht mehr erreichbar. Einen neuen Berater habe ich noch nicht und die Hotlinemitarbeiter der HM scheinen mit der Komplexität dieses Tarifes auch überfordert zu sein. Jedenfalls hat mir noch keiner eine sinnvolle Faustregel nennen können, wie man das mit dem Einreichen am besten handhaben sollte.

fwilke
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 437
Registriert: 26.02.2007, 21:50
Wohnort: Osnabrück

Beitragvon fwilke » 27.11.2007, 21:45

Hallo primax,

"Du" find ich gut. Ebenso gut find ich die Einstellung zu dem Tarif und noch besser, dass die Ersparnis tatsächlich auf einem Konto liegt und nicht verprasst wurde. Ich selbst habe lange mit mir gerungen, bis ich einen Großschadentarif genommen habe, da ich weiß wieviel Disziplin es kostet, die Ersparnis wirklich "zur Seite" zu legen.

Zu der Erhöhung: Warte mal einfach die Post der nächsten 7 Tage ab ;-) Hab extra am Wochenende meine Glaskugel poliert, und da stand das drin!

Das mit dem Betreuer find ich ja jetzt schon sehr schade. Ich hab dieses Erstattungs-/Rücklagen-Spiel mal mit einem Kunden durchgemacht. Ohne Excel krieg ich das aber nicht sauber hin.

Also: Du hast eine monatliche Ersparnis, die auf der Seite liegt und mit 3% verzinst wird (oder irgendwas anderem mit Tagesgeldverzinsung) ---- kiurzer Einschub: Inflationsrate siete heute auf 3%, da motiviert, oder? ---- man zieht nun einfach eine Spalte in Excel runter, Jahr für Jahr erhöht sich die Rücklage um die monatliche Ersparnis und reduziert sich gleichzeitig um das Ergebnis der Spalte daneben. Dort trägst Du die Rechnungen ein, die in dem Jahr anfallen. In Spalte 3 summierst du trägst du ein, .... och nee, Excel-Tabellen beschreiben ist nix.

Wenn Du möchtest, schick mir doch mal bitte 'ne Mail die Adresse in der PN, die ich Dir gleich sende, dann schick ich dir die Tabelle rüber. Das sollte ein ganz guter Ansatzpunkt sein, um über das (Nicht-)Einreichen entscheiden zu können.

Guter Gag ist übrigens, dass die Hotline-Leute mit dem Tarif überfordert sind. Ich sagte weiter oben ja schon: "Es ist nicht nur kompliziert, sondern eher nur für den handelsüblichen Diplom-Ingenieur (FH) mit Liebe zum Rechenschieber oder Excel-Freaks mit Zeit und Hang zu Zahlen etwas."

Und die sind jetzt nicht die Standardbesetzung für Call-Center ;-)

Munter!
Frank

Primax
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 7
Registriert: 26.11.2007, 16:12

Beitragvon Primax » 27.11.2007, 23:05

Danke! Habe dir eine Email geschrieben.


Zurück zu „Krankenvollversicherung“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste