Ich habe seit einiger Zeit ein Problem mit der Erstellung der Rechnungen von Ärzten. Ich bin mit dem Regelhöchstsatz versichert.
Trotz des Gespräches mit den Ärzten werden viele Leistungen mit dem Höchstsatz von Faktor 3,5 berechnet. Die Kasse zahlt aber nur zum Regelhöchstsatz. Auf der Differenz bleibe ich sitzen. Kann mir jemand dazu etwas sagen?
Danke!
Probleme mit erhöhten Abrechnungen von Ärzten
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Probleme mit erhöhten Abrechnungen von Ärzten
Hallo und willkommen im Forum
sicher werden sich unsere PKV-Experten dazu melden und dir ggf. weiterhelfen.
Gruss
Czauderna
sicher werden sich unsere PKV-Experten dazu melden und dir ggf. weiterhelfen.
Gruss
Czauderna
Re: Probleme mit erhöhten Abrechnungen von Ärzten
Danke für die schnelle Antwort. Das wäre schön wenn ich vielleicht recht schnell einen Leitfaden erhalten könnte.
Ich kann nichtmal sagen ob es mir nur alleine sogeht.
Viele Grüsse.
Elisabeth
Ich kann nichtmal sagen ob es mir nur alleine sogeht.
Viele Grüsse.
Elisabeth
Re: Probleme mit erhöhten Abrechnungen von Ärzten
Was soll man dazu sagen, die Ärzte können und dürfen nach GOÄ bis 3,5fach abrechnen, wenn eine entsprechende (medizinische) Begründung dafür vorliegt. Da hat man keine Handhabe und das ist rechtens. Ärzte müssen sich nicht darauf einlassen, nur zum Regelhöchstsatz abzurechnen. Bei den Sozialtarifen schaut das unter Umständen nochmal etwas anders aus, wenn man sich entsprechend als solche Versicherter zu erkennen gibt. Auf den Kosten bleiben Sie als Patient ansonsten sitzen, ist so. Daher Augen auf bei der PKV-Tarifwahl. In welchem Tarif sind Sie denn, der nur bis 2,3fach abrechnet (Regelhöchstsatz)?
Re: Probleme mit erhöhten Abrechnungen von Ärzten
Man könnte sich vom Arzt vor der Behandlung schriftlich bestätigen lassen, dass er keine Ziffer über dem Regelhöchstsatz abrechnet. Dann wäre er daran gebunden.
Ob sich der Arzt darauf einlässt, steht aber auf einem anderen Blatt.
Ob sich der Arzt darauf einlässt, steht aber auf einem anderen Blatt.
Re: Probleme mit erhöhten Abrechnungen von Ärzten
Mein Tarif ist BS9, ehemals BSO/BSK. Die Möglichkeit der Ansprache der Ärzte im Vorfeld habe ich schon genutzt.Ich habe mir sogar ein Schriftstück dazu erarbeitet. Für die Ärzte ist das leider nur einen Lacher wert. Die erhöhten Abrechnungen betrifft hauptsächlich Zahnärzte. Es ist sogar passiert, daß ein Arzt die Behandlung abgelehnt hat. Ich bin 76 Jahre, zahle im Monat ,einschließlich der Selbstbeteiligung und PVNN,ca. 850,00€ Beitrag. Ich bin nicht unbedingt ein Arztgänger. Aber durch 3Unfälle in den letzten 2Jahren ist das unausweichlich und leider betrifft es den Kiefer,- une Zahnbereich. Zu den" Augenauf" bei der Tarifwahl habe ich mein Alter preisgegeben. Da ist soviel nicht mehr zu machen. Wie gesagt, bevor die GKV ihre Leistungen verändert hat, war das kein Thema, da er weniger bekommen hat. Ich habe schon Erkundigungen eingeholt, und es ist von einer Gestzeslücke gesprochen worden(mit vorgehaltener Hand).
Re: Probleme mit erhöhten Abrechnungen von Ärzten
Das meinte ich damit, dass das auf einem anderen Blatt steht.
Der Zahnarzt hat einen gewissen erhöhten Aufwand (bzw. meint diesen zu haben) und rechnet den mit dem 3,5-fachen Satz ab. Dies geht mit einer entsprechenden Begründung. Wenn der sich nicht darauf einlässt, muss man sich wohl oder übel einen anderen Zahnarzt suchen. Ob das dort dann anders gehandhabt wird, wage ich aber zu bezweifeln.
Mit 76 Jahren wird man schwer in einen höherwertigen Tarif kommen, der das 3,5-fache abdeckt, das ist richtig. Es sei denn man geht in den Basistarif, dort wird man aber gerade beim Zahnarzt auf noch höheren Beträgen sitzen bleiben.
Das mit der geänderten GKV Leistung verstehe ich nicht ganz. Bei Zahnersatz etc. bekommt man von der GKV einen Zuschuss und der Zahnarzt rechnet seine Leistung ab. Die Differenz bleibt beim Patienten hängen. Was soll sich da geändert haben?
Der Zahnarzt hat einen gewissen erhöhten Aufwand (bzw. meint diesen zu haben) und rechnet den mit dem 3,5-fachen Satz ab. Dies geht mit einer entsprechenden Begründung. Wenn der sich nicht darauf einlässt, muss man sich wohl oder übel einen anderen Zahnarzt suchen. Ob das dort dann anders gehandhabt wird, wage ich aber zu bezweifeln.
Mit 76 Jahren wird man schwer in einen höherwertigen Tarif kommen, der das 3,5-fache abdeckt, das ist richtig. Es sei denn man geht in den Basistarif, dort wird man aber gerade beim Zahnarzt auf noch höheren Beträgen sitzen bleiben.
Das mit der geänderten GKV Leistung verstehe ich nicht ganz. Bei Zahnersatz etc. bekommt man von der GKV einen Zuschuss und der Zahnarzt rechnet seine Leistung ab. Die Differenz bleibt beim Patienten hängen. Was soll sich da geändert haben?
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