PKV Öffnungsklausel Ergänzungstarif

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Suspense
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PKV Öffnungsklausel Ergänzungstarif

Beitragvon Suspense » 04.02.2008, 13:45

Hallo,

meine Partnerin ist seit dem 01.02. diesen Jahres verbeamtet. Davor war sie Beamtenanwärterin und in dieser Zeit in der GKV freiwillig versichert gewesen.

Angesichts der hohen Kosten (Höchstsatz) will sie nun in die PKV. Erschwerend ist, dass sie eine chronische Erkrankung hat. Nun soll das ja Mithilfe der Öffnungsklausel trotzdem möglich sein. Die Infos der einzelnen Versicherer, die an dem Programm teilnehmen, sind widersprüchlich, bzw. unzureichend. Einge bieten nur den Basistarif an und in der Verbindung keinen Ergänzungstarif, der Kosten übernimmt, die die Beihilfe nicht abdeckt. Ist sowas zu empfehlen? Hat jemand eine Empfehlung, welcher Versicherung unter den genannten Umständen in Frage kommt?

LG suspense

Frank
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Beitragvon Frank » 04.02.2008, 14:40

Hallo,

Standardtarif ist Quatsch. Innerhalb von 6 Monaten nach der Ernennung zur Beamtin kann sie von der Öffnungsklausel profitieren.

Der Versicherer darf max. 30% auf Standardleistungen und auf Wahlleistungen (Privatzimmer, Chefarzt) max. 100 % Risikozuschlag fordern. Das ist der max. Zuschlag, kann gut sein dass es auch mit weniger geht.

Das würde ich vorschlagen. Bei Standardtarif könnte sie auch in der gesetzlichen Kasse bleiben.

Der Vertreter bekommt für den Abschluss keine Provision oder nur deutlich weniger. Deswegen reißt man sich nicht gerade um die Verträge.

Falls ihr nicht weiter kommt, könnt ihr euch gerne an mich wenden.

Suspense
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Beitragvon Suspense » 04.02.2008, 15:01

Hallo Frank,

danke für Deine Antwort. Die Versicherer scheinen da aber Einschränkungen zu haben oder sie behaupten es zumindest. Die HUK-Coburg sagt sie versichern, plus des 30% Zuschlags und streichen aber den Ergänzungstarif, der die Kosten übernimmt, die die Beihilfe nicht leistet, bzw. gekürzt hat. Das gleiche sagte mir auch die Barmenia. Ist diese Info ganz einfach falsch, oder kann die Versicherung nach ihrem Ermessen solche Bedingungen einbauen?

Die Allianz z.B. will gar nicht. Sie sagt, dass sie spätestens innerhalb eines Jahres nach Beginn des Referendariats hätte eintreten müssen, nun wäre es zu spät. Diesbezüglich habe ich aber nochmal nachgehakt, Antwort steht noch aus.

Frank
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Beitragvon Frank » 04.02.2008, 15:13

Der Versicherer darf die Tarife vorgeben. Beihilfeergänzungstarife gehören nicht dazu.

Guck mal hier auf Seite 6
http://www.pkv.de/publikationen/info_br ... aenger.pdf
Sie Allianz nimmt auch an der Öffnungsaktion teil. Die Öffnung gilt nicht für Referendare sondern nur für Beamte. Also ist das mit "einem Jahr" falsch.

Suspense
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Beitragvon Suspense » 04.02.2008, 16:29

Der Beihilfeergänzungstarif wird also von der Öffnungsaktion nicht unterstützt. Ich hoffe, dass die Beihilfe mindestens die Kosten zu 50% übernimmt, die auch die GKV zahlen würde. Wenn ich das richtig verstehe, müsste das so sein, bis auf Wahlleistungen, die dann von dem Ergänzungstarif abgefangen würden!?

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Beitragvon Cassiesmann » 04.02.2008, 16:42

Die Ergänzungstarife greifen insb. im Bereich Sehhilfe, Ausland, und Zahnersatz (die Beihilfe übernimmt je man Land nur 60% bzw. 40% der beihilfefähigen Kosten beim Zahnersatz).

Man kann i.d.R. ohne Ergänzungstarif noch ganz gut leben im Vergleich zur GKV.


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