Zusatzversicherung zur GKV

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pstein
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ZUSÄTZLICH zur GKV auch Zusatz-PKV-Versicherung möglich?

Beitragvon pstein » 16.12.2019, 06:10

Ich bin in der GKV (Techkk). Leider muss ich feststellen, dass ich bei vielen Ärzte als gesetzlich Versicherter keinen Termin bekomme.
Das nervt mich gewaltig.

Kann man eine Art private Krankenzusatzversicherung abschliessen, die es den Ärzten erlaubt auf PKV Basis abzurechnen?

Da die GKV bei einer solchen Behandlung die Basiskosten übernimmt und die Zusatz-PKV nur die darüber hinaus gehenden PKV Kosten sollte die dafür erforderliche Versicherungsprämie deutlich niedriger sein als eine volle PKV.

Welche Versicherung bietet so etwas an?
Wie nennt sich überhaupt eine solche PKV-Zusatz-Versicherung?

Peter

RolandPKV
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Re: Zusatzversicherung zur GKV

Beitragvon RolandPKV » 16.12.2019, 15:38

Ja, so etwas gibt es. Man muss bei der GKV das Kostenerstattungsprinzip vereinbaren (keine Ahnung, ob das ohne irgendwelche Bedingungen geht) und eben eine entsprechende Zusatzversicherung abschließen, z.B. DKV KAMP0 nur für ambulante Behandlung. Ist ziemlich teuer, 186 Euro monatlich für das Geburtsjahr 1986.

Neb
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Re: Zusatzversicherung zur GKV

Beitragvon Neb » 22.09.2020, 10:45

Kostenerstattungsprinzip kann man immer vereinbaren, kann aber sein, dass die GKV dann 5% Verwaltungskosten abzieht (die dann die PKV-Zusatzversicherung übernimmt).

DKV BMG wäre dann ein ergänzendes Beispiel für Rundum-Privat-Status, nicht nur ambulant.

Stiftung Warentest vertritt die klare Meinung, dass solche Rundum-Zusatzversicherung für niemanden (!) sinnvoll sind, weil sie sehr teuer sind für die Vorteile, die sie bringen.

Saxum
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Re: Zusatzversicherung zur GKV

Beitragvon Saxum » 12.01.2023, 11:19

Wenn man nach "Ambulante Zusatzversicherung Kostenerstattung" die Suchmaschine anwirft werden entsprechende Informationen und Anbieter angezeigt. Ich glaube auch ein Makler/in der eine Übersicht der gängigen Tarife hat. Ob das Sinn macht ist eine andere Frage, aber je nach Anbieter hat man mehr oder wenig umfassende Leistungen die je "mit oder ohne GKV Vorleistung" gehen und dazu Hilfsmittel, Heilmittel, Arzneimittel, Psychotherapie, Vorsorge etc. mit einem Protzentsatz absichern.

Man muss aber aufpassen, manchmal wird einem auch ambulante Zusatzversicherungen (gesetzliche Ergänzungsversicherung/Budgetversicherungen) angezeigt, das sind solche Pakete die einem dann eine Kostenerstattung für verbliebende Kosten bei bestimmten Punkten wie etwa Sehhilfen, Naturheilverfahren, Hörhilfen, Zuzahlung etc. anbieten. Das sind nicht die eigentlichen "ambulanten Kostenerstattungstarife" die ich/wir meinen bzw. nach denen du wohl suchst. Diese zahlen beispielsweise nichts wenn der Arzt den 2,3 fachen Regelsatz abrechnet.

Da gibt es welche die 100% der Restkosten nach dem 1 Cent der GKV Vorleistung leisten und dafür beim Privatarzt (ohne GKV Vorleistung) 60% erstatten oder andere die 80% nach GKV und 80% nach Privatarzt erstatten andere wiederum "nur" 80% nach GKV Vorleistung und nix bei Privatärzten. Meines bisherigen bescheidenen Wissensstandes bieten das unter anderem diese Versicherer an: ARAG, Barmenia, DKV, Münchener Verein, R+V, Süddeutsche SDK, Signal Iduna und Württembergische mit unterschiedlichen Leistungsbausteinen.

Hier hatte ich es durchaus erwogen es für die Kinder abzuschließen, weil wir bisher keine Kinderarztpraxis finden die noch gesetzlich Versicherte aufnimmt. Wir sind hier für uns noch zu keinem abschließenden Ergebnis gekommen, ob das tatsächlich was für die Kinder wäre. Aber mit diesem Hintergrund hatte ich das wissen hier angesammelt.

Was aber gut zu wissen ist, es gibt bei Bedarf aber durchaus einen Interessanten Kompromiss: die gesetzlichen Krankenversicherungen Securvita oder Knappschaft (weitere sind mir momentan nicht bekannt) bieten die Möglichkeit den "Wahltarif Kostenerstattung" zu wählen. Damit würden vereinfacht gesagt ärztliche Rechnungen bis zum 3,5-fachen Steigerungssatz erstattet werden. Aber keine Medikamente, Heilmittel, Hilfsmittel etc. diese werden weiterhin über den gesetzlichen Leistungskatalog abgerechnet.

Ich glaube bei der Securvita sind es sowas 92 % vom Restbetrag ohne Eigenbeteiligung, dafür nur auf ärztliche Leistungen beschränkt (GOÄ) und bei der Knappschaft 80 % allerdings mit 20 % Eigenbeteiligung bis zu 500 € p.a., dafür auf ärztliche und zahnärztliche Leistungen beschränkt (GOÄ/GOZ) ich glaube aber ohne Zahnfüllungen/etc. Da müsste man sich am besten selbst dort informieren auf der Webseite der genannten GKV dort. Die gesetzlichen Krankenversicherungen kann man ja recht einfach wechseln, ohne Einschränkungen bei den gesetzlich festgeschriebenen Leistungen zu befürchten. Voraussetzung ist meines Wissens nach nur, dass entweder die Bindungsfrist abgelaufen ist oder die Zusatzbeiträge erhöht wurden (Sonderkündigungsrecht).

Der Vorteil gegenüber der privaten Zusatzversicherungen ist natürlich, dass wohl keine Gesundheitsprüfung gibt, dafür ist aber das Leistungsspektrum natürlich auch eingeschränkter. Ich weiß aber nicht, ob diese Wahltarife seitens der Krankenkasse irgendwann mal "einfach so" wieder einkassiert werden könnten. Ich glaube nicht dass man hier auf das "ordentliche Kündigungsrecht" verzichtet wie bei der PKV - da die Grundleistungen der gesetzlichen Krankenkasse ja weiterhin bestehen bleiben. Solange es aber angeboten wird, ist es natürlich eine interessante kleine Alternative die einem sozusagen den "ambulanten Privatpatientenstatus" beschert.

Theoretisch kannst du auch das ambulante Kostenerstattungsverfahren bei deiner Krankenkasse vereinbaren ohne eine Zusatzversicherung, die verbliebenden Restkosten nach Einreichung bei der gesetzlichen Krankenversicherung müsste man dann selbst zahlen. Geht/Muss man selten zum Arzt und die Behandlungen sind nicht so aufwändig, geht es vielleicht - wird es aber mehr, kann es natürlich teurer werden. Hat man aber mal irgendwas, was bei den Gesundheitsfragen durchfallen würde, ist eine Aufnahme in die ambulante Zusatzversicherung wohl natürlich schwieriger (analog zur Voll-PKV). Die typische "Man weiß es nie - Gretchenfrage", nur bei den benannten gesetzlichen Versicherungen ohne Gesundheitsprüfung in den (freiwillig angebotenen) Wahltarifen ginge es noch, sofern diese bis dahin noch bestünden.

Nur als Orientierung, zuletzt habe ich hier eine Rechnung von meinem Arzt (ist ein Medizinisches Versorgungszentrum) wegen "grippalem Infekt"

- GOÄ 01, 2,3 Satz: 10,72 € für Beratung
- GOÄ 07, 2,3 Satz: 21,45 € für Untersuchung
- GOÄ 70, 2,3 Satz: 05,36 € für AU-Schein

Rechnungsbetrag: 37,53 Euro

Wieviel die gesetzliche Krankenkasse hier erstatten würde, weiß ich nicht, aber die würden wohl analog nach dem Sachleistungsprinzip vorgehen und vielleicht .... keine Ahnung 7-15 Euro übernehmen? Damit müsste man theoretisch bei der einfachen Erkältung vielleicht 30,53 € selbst zahlen. Das weiß ich wirklich nicht, da fehlen mir Erfahrungen oder Berichte dazu. Wenn man eine Zusatzversicherung oder Wahltarif hat, würde dann ja zumindest etwas oder sogar alles davon übernommen werden.

Für alle Angaben keine Gewähr natürlich, ich hatte mich da selbst mal darüber informiert und noch keine Erfahrungen gesammelt. :)

GS
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Re: Zusatzversicherung zur GKV

Beitragvon GS » 12.01.2023, 20:56

Hallo saxum,

dazu
Saxum schreibt:
Was aber gut zu wissen ist, es gibt bei Bedarf aber durchaus einen Interessanten Kompromiss: die gesetzlichen Krankenversicherungen Securvita oder Knappschaft (weitere sind mir momentan nicht bekannt) bieten die Möglichkeit den "Wahltarif Kostenerstattung" zu wählen. Damit würden vereinfacht gesagt ärztliche Rechnungen bis zum 3,5-fachen Steigerungssatz erstattet werden. Aber keine Medikamente, Heilmittel, Hilfsmittel etc. diese werden weiterhin über den gesetzlichen Leistungskatalog abgerechnet.

meine ich mich erinnern zu können, dass eine ganz große Ersatzkasse (nicht die Barmer, die andere ganz große) mal so einen Wahltarif angeboten hat. Und damit über die Maßen erfolgreich war.

'Über die Maßen' wohl deshalb, weil sie ihn nach 2 oder 3 Jahren - vllt. weiß es einer genau - heimlich still und leise wieder eingerollt hatte. OK, ihren Versicherten, die sich darauf eingelassen hatten, mussten sie es natürlich schriftlich geben. Aber damit waren sie aus der Nummer raus.

Und jetzt kommt so eine Randkasse wie die Sevurvita mit der gleichen Idee. Was daraus werden wird? Siehe oben. Naja Ende des letzten Jahrtausends haben sie schonmal versucht, mit Übernahme von Alternativmedizin die GKV-Marktanteile neu zu sortieren. Gepusht wurd das damals von einer ganz bestimmten Versicherungsmaklerei, deren Namen ich vergessen habe*. An den Namen des tonangebenden Geschäftsführers erinnere ich mich aber noch ganz genau. :mrgreen:

Gruß
von GS

* Nicht vergessen habe ich den Spruch von Henry Fonda nach dem Erschießen eines kleinen rothaarigen Jungen:
"Du sollst keine Namen nennen!"

Saxum
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Re: Zusatzversicherung zur GKV

Beitragvon Saxum » 13.01.2023, 23:08

Hallo GS,

das ist wohl richtig, ich weiß zwar nicht wen du meinst, vermutlich nicht mein Jahrgang oder ich habe davon nichts mitbekommen, aber ich bin ja auch im Beitrag davon ausgegangen. Da es sich ja um Wahltarife handelt, dass daher die GKV diese eben mutmaßlich „jederzeit“ durch Satzungsänderung wieder einziehen kann.

Aber für den Fall, dass Gesundheitsprüfungen einen nicht durchlassen (auf jeden Fall mit anynomen Risikovorabfragen probieren), wäre das eine nette Möglichkeit für relativ „kleines Geld“ und dem Sicherheitsnetz der GKV es nutzen zu können. Man kann die GKV nach dem Einzug des Wahltarifs ja dann wieder wechseln.

Wenn man gesund ist und nicht alles auf der Kante genäht ist hat, ist wohl vermutlich in dem Thema hier eine private Zusatzversicherung mit Verzicht auf die ordentliche Kündigung „sicherer“ als jetzigen Abschluss - wenn man langfristig solche Mehrleistungen nutzen möchte.

Wenn man das möchte natürlich, ist ja nicht so dass die GKV keine guten Leistungen bietet. Will man mehr, muss man wohl Geld in die Hand nehmen.

(oh der Thread war von 12.2019. ich hatte hier irgendwie 12.2022 gelesen. Sorry fürs *ausgraben*)

GS
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Re: Zusatzversicherung zur GKV

Beitragvon GS » 13.01.2023, 23:35

Hallo Saxum,

ja, was Du schreibst, das passt alles.

Für Mitleser sollte man eventuell noch ergänzen, dass ein PKV-Anbieter einen aus dem Ruder laufenden Tarif zwar für Neuzugänge schließen kann, aber die Bestandskunden nicht so einfach mit einer Träne des Bedauerns verabschieden kann. Die Kassen dürfen es.

Gruß
von GS

GS
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Re: Zusatzversicherung zur GKV

Beitragvon GS » 04.03.2023, 01:36

7 Wochen rum, und noch kein Dementi?
Weder von der einen noch von der anderen?

Frei nach rossi: Das ist schon eine Hausnummer!

Gruß
von GS

eastman
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Re: Zusatzversicherung zur GKV

Beitragvon eastman » 05.03.2023, 08:51

Das wird seitens der GKV nicht dementiert werden.

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Re: Zusatzversicherung zur GKV

Beitragvon Czauderna » 05.03.2023, 14:54

Hallo,
hier mal die gesetzliche Grundlage für das Kostenerstattungsverfahren -https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__13.html
Gruss
Czauderna

Saxum
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Re: Zusatzversicherung zur GKV

Beitragvon Saxum » 07.03.2023, 09:57

Richtig, im Mai 2023 werde ich das für die Kinder umstellen, Grund hierfür ist, dass derzeit kein Kinderarzt sich finden lässt der gesetzlich Versicherte aufnimmt, außer bei Neugeborenen. Daher stellen wir es hier auf das Kostenerstattungsverfahren um, um diese Möglichkeit inkl. in Anspruch zu nehmen und man kann es ja in der Regel nach einer Mindestlaufzeit von einem Quartal wieder abwählen wenn es doch nicht passt.

Sobald wir entsprechende Erfahrungen gesammelt haben, kann ich gerne mal kurz darüber berichten.

Czauderna
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Re: Zusatzversicherung zur GKV

Beitragvon Czauderna » 07.03.2023, 10:05

Hallo,
ein Rat noch - ich würde mich vergewissern, ob dieses Kostenerstattungsverfahren evtl. auf Vertragsärzte beschränkt ist, d.h. als Privatpatient zum "Kassenarzt/ärztin" oder ob das auch für Privatärzte/innen gilt.
Siehe dazu auch hier - https://sozialversicherung-kompetent.de/krankenversicherung/leistungsrecht/1150-kostenerstattung-13-sgb-v.html
Gruss
Czauderna

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Re: Zusatzversicherung zur GKV

Beitragvon Saxum » 07.03.2023, 10:27

Das ist in der Regel tatsächlich explizit auf "Vertragsärzte" beschränkt, und in den meisten Fällen auch nur auf die GOÄ und inkludiert nicht die GOZ oder die GOP. Das ist uns bewusst und auch durchaus auch in Ordnung so, das Kostenerstattungsverfahren bei der Kasse wird bei uns für die Kinder nur für den ambulanten Bereich gewählt, beim Zahnarzt, Stationär und Rest legt man die Kassenkarte vor wie immer.

Bei den Kassenärzten wird man ja dann als Privatpatient geführt und dieser ist nicht an den "Topf/Budget" der Kasse gebunden, da man eine Rechnung vom Arzt erhält und diese würde die Kasse dann in der Höhe der "Kassensätze" erstattet. Man kann natürlich trotzdem zum Privatarzt gehen, die Kosten werden dann eben seitens der Kasse nicht erstattet. Bei den separaten privaten Zusatzversicherungen, wenn man möchte, gibt es aber welche die dann einen entsprechenden geringeren Prozentsatz bei Privatärzten nach Ablehnung der GKV erstatten.
Zuletzt geändert von Saxum am 07.03.2023, 10:30, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Zusatzversicherung zur GKV

Beitragvon Czauderna » 07.03.2023, 10:30

Hallo,
in dem Beitrag, den ich verlinkt habe, heißt es u.A. aber auch -
Im Rahmen der Kostenerstattung, welche im Rahmen des Wahlrechts erfolgt, können auch die Kosten für Nicht-Vertragsleistungserbringer erstattet werden. Hierfür ist allerdings Voraussetzung, dass die Krankenkassen hierfür im Voraus ihre Zustimmung erteilt und der Leistungserbringer eine zumindest gleichwertige Versorgung gewährleistet. Zugleich müssen medizinische oder soziale Gründe die Inanspruchnahme der Nicht-Vertragsleistungserbringer rechtfertigen.
gruss
Czauderna

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Re: Zusatzversicherung zur GKV

Beitragvon Saxum » 07.03.2023, 10:38

Das ist tatsächlich interessant zu wissen, aber ich könnte mir vorstellen, dass das in den meisten Fällen wohl vermutlich eher ins "leere laufen" wird, wenn die Kasse davon ausgehen dürfte, dass in einem Versorgungsgebiet ausreichend Vertragsärzte vorhanden sind, welche die entsprechende Leistung erbringen können und keine medizinischen oder soziale Gründe vorliegen. Die Begriffe medizinisch und sozial sind ja auch recht unscharf definiert.

Auch ist m.E.n. nicht ganz klar, ob die Zustimmung dann auf einen Fall/eine Behandlung bezieht oder pauschal auf alle Fälle / Behandlungen bei Person XY. Bei ersterem wäre es vermutlich schwierig das bei akuten Fällen im Sinne von "Erkältung" umzusetzen, wo der Bedarf für das "jetzt" besteht, dann erstmal einige Tage oder Wochen auf die Rückmeldung / Zustimmung der Kasse zu warten (im Gegensatz zu planbaren Behandlungen).

Klar kann man das aber versuchen, stimmt. Hier ist allerdings der nächste Privatarzt weiter entfernt als die Vertragsärzte in der Umgebung.


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