Muss ich beide Wahlleistungen zwingend zusammen in Anspruch nehmen?

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Rouwen
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Muss ich beide Wahlleistungen zwingend zusammen in Anspruch nehmen?

Beitragvon Rouwen » 18.03.2020, 15:44

Hallo,
ich habe eine Zusatzversicherung für stationäre Aufenthalte mit Chefarztbehandlung und Einbettzimmer. Die Versicherung besteht seit über 30 Jahren.
In den vergangenen Jahren musste ich zunehmend öfter ins Krankenhaus. Nun kommen immer wieder u.a. starke Verzögerungen in der Bearbeitung der Kostenzusage/-abrechnung oder Folgendes, bei dem ich Rat suche:
Ich erhielt letztes Jahr die Mitteilung, dass es ab sofort nicht mehr möglich sein soll, eine der beiden Wahlleistungen nicht in Anspruch zu nehmen und hierfür das Ersatztagegeld zu bekommen. Entweder beides, Chefarzt u. Einbett, oder auf beides verzichten, dann Ersatztagegeld.
Meine schriftliche Frage nach der Grundlage dieser neuen Regelung wurde nicht beantwortet. Auch nicht mein Hinweis, dass ich das nicht akzeptiere, da es m.E. nach nirgends steht.
Kennt sich jmd. näher aus?
VG, Rouwen.

GS
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Re: Muss ich beide Wahlleistungen zwingend zusammen in Anspruch nehmen?

Beitragvon GS » 18.03.2020, 23:28

Hallo Rouwen,
1) welcher Anbieter? Wie heißt der vereinbarte Tarif?
2) warum stehen diese Angaben nicht schon im Aufschlag?
3) wenn es anfänglich eine Tarifleistung war, ist es auch jetzt noch eine, es sei denn
4) es kam inzwischen zu einem Tarifwechsel.
5) wie auch immer: Deine Fragen nicht zu beantworten, das geht
6) gar nicht.

Gruß
von GS

Rouwen
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Re: Muss ich beide Wahlleistungen zwingend zusammen in Anspruch nehmen?

Beitragvon Rouwen » 19.03.2020, 14:28

Es ist Signal Iduna, Tarif clinic+. Die beiden Tarifleistungen gab es von Anfang an, da hatte sich nichts geändert.

GS
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Re: Muss ich beide Wahlleistungen zwingend zusammen in Anspruch nehmen?

Beitragvon GS » 20.03.2020, 23:14

Hallo Rouwen,
wenn die anfänglich getrennt mögliche Inanspruchnahme der beiden Wahlleistungen eine vereinbarte Tarifleistung war, dann kommt die Signal aus der Nummer nicht raus, auch nicht durch eine einseitige schriftliche Erklärung. Ist sicher, dass es sich nicht um einen Tarifwechsel gehandelt hat? Liegt dir das Schreiben noch vor - ich hoffe doch ja. Kannst du die betreffenden Passagen - am besten natürlich den gesamten Wortlaut - hier widergeben?

Hast du dich auch schon an den zuständigen Betreuer gewandt? Wie steht der zu dieser Angelegenheit? Ist vermutlich nicht mehr derjenige, der seinerzeit den Vertragsabschluss vermittelt hat, aber egal. Einen aktuell zuständigen wird es schon geben.

Selbst wenn die Signal auf der rechtlich sicheren Seite wäre - das will ich hier mal offen lassen - erscheint es nicht nett, deine Bitten um Klärung der Angelegenheiten nicht zu beantworten.

Vielleicht hast du ja doch noch Glück, und eine/r der hier mitlesenden Zaungäste - Stand 3.4. über 400 - kann als Signal-Insider zu deinem Fall aus dem Nähkästchen plaudern.

Gruß
von GS


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